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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung - Beantragung ab wann möglich?
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Beitrag begonnen von TheReal am 02.10.2022 um 16:44:27

Titel: Einbürgerung - Beantragung ab wann möglich?
Beitrag von TheReal am 02.10.2022 um 16:44:27
Hallo Leute,

ich habe mal eine ganz banale Frage, für die es mir schon fast peinlich ist, extra einen Thread zur eröffnen. Jedoch konnte ich selber keine Antwort auf diese Frage finden.

Bekanntermaßen dauern die Einbürgerungen nach Beantragung ja recht lange. Daher stellt sich mir folgende Frage:

Angenommen alle Voraussetzungen für die Einbürgerung eines Ehepartners sind erfüllt. Lediglich das Bestehen der Ehe von 2 Jahren ist noch nicht erfüllt. Könnte man in diesem Fall die Einbürgerung schonmal "vorab" beantragen, damit dann nur noch auf den Stichtag gewartet werden muss? Oder kann man die Einbürgerung erst ab dem Tag beantragen, an dem die Ehe bereits seit 2 Jahren besteht?


Titel: Re: Einbürgerung - Beantragung ab wann möglich?
Beitrag von SimonB am 02.10.2022 um 17:34:11

TheReal schrieb am 02.10.2022 um 16:44:27:
Angenommen alle Voraussetzungen für die Einbürgerung eines Ehepartners sind erfüllt.

Nein, eine wichtige Voraussetzung ist noch nicht erfüllt.
Ob man den Antrag vorab stellt oder dann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird an der eigentlichen Verfahrensdauer nichts ändern.

Titel: Re: Einbürgerung - Beantragung ab wann möglich?
Beitrag von deerhunter am 03.10.2022 um 13:30:44
Mit der EBH sprechen...wir haben damals, mit Genehmigung der EBH, 4 Monate vor erreichen der 3 Jahre in Deutschland die Einbürgerung beantragt und somit kam die Einbürgerung nur wenige Tage nachdem die Faktenlage erfüllt war

Titel: Re: Einbürgerung - Beantragung ab wann möglich?
Beitrag von dim4ik am 05.10.2022 um 00:37:21

TheReal schrieb am 02.10.2022 um 16:44:27:
Angenommen alle Voraussetzungen für die Einbürgerung eines Ehepartners sind erfüllt. Lediglich das Bestehen der Ehe von 2 Jahren ist noch nicht erfüllt. Könnte man in diesem Fall die Einbürgerung schonmal "vorab" beantragen

Grundsätzlich kann man alles jederzeit beantragen, nur bekommt man es erst dann, wenn alle vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, ansonsten riskiert man eine kostenpflichtige Ablehnung. So würden mMn die meisten EBH in dem Fall machen, nur wenige würden das Verfahren für zwei Jahre zurückstellen.   

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