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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Test über Verfassungstreue
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Beitrag begonnen von herauster am 27.09.2022 um 07:27:36

Titel: Test über Verfassungstreue
Beitrag von herauster am 27.09.2022 um 07:27:36
Hallo Experten,

Ich würde gerne wissen, ob die Verkürzung der Zeit auf sechs Jahre mit einem B2 Zertifikat unter die Ermessenseinbürgerung fällt? Alle anderen Voraussetzungen sind nach StAG §10 erfüllt.

Ist es in diesem Fall erlaubt, dass die EBH auch nach bestandenem Einbürgerungstest (33/33) einen schriftlichen Test auf Verfassungstreue macht?

Danke.

Titel: Re: Test über Verfassungstreue
Beitrag von Bayraqiano am 27.09.2022 um 08:51:19
Die Verkürzung der Frist ist eine Ermessensentscheidung der Behörde, allerdings nicht mit besonders weiten Spielräumen. Wird die Verkürzung aber bejaht, handelt es sich im Übrigen um eine Anspruchseinbürgerung.

In § 10 Abs. 1 Satz 1 StAG werden zwei voneinander getrenne Voraussetungen genannt: Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes (FDGO, Nr. 1) und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Nr. 7). Mit dem Einbürgerungstest weist man letztere nach, erstgenannte Voraussetzung jedoch nicht zwingend. Das das Bekenntnis zur FDGO kein reines Lippenbekenntnis sein darf, man also genau wissen muss, zu was man sich bekennt, kann die Behörde das durchaus nachprüfen. Ob zwingend schriftlich ist eine andere Frage, das erleichtert aber den Nachweis.

Daneben wird im Einbürgerungsverfahren eine Sicherheitsprüfung vorgenommen, da wird nach Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen gefragt. Das erfolgt auch schriftlich.


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