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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung und Ehestand
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Beitrag begonnen von herauster am 21.09.2022 um 09:33:05

Titel: Einbürgerung und Ehestand
Beitrag von herauster am 21.09.2022 um 09:33:05
Hallo an alle,
Vielen Dank für all die wertvollen Informationen, die Sie hier teilen. Meine Frau und ich haben in Dänemark geheiratet. Meine Frau studiert und ich arbeite mit einem unbefristeten Vertrag. Nun möchte ich nach 6 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Ich habe ein B2-Zertifikat und eine Bescheinigung über das freiwillige Engagement.

Meine Frage ist, ob ich unsere Ehe (wir sind beide aus Nigeria) nachweisen muss, wie es bei einem Antrag auf Staatsbürgerschaft aufgrund einer Heirat der Fall ist? Was bedeutet meine Ehe im Falle von StAG § 10 Abs 3?

Der Antrag ist für mich allein, da meine Frau noch nicht qualifiziert ist (weniger als 3 Jahre in Deutschland).

Eine weitere Frage ist, welche Dokumente ich in meinem Fall benötige? (Ich weiß, diese Frage ist ein Joker, aber jede Idee wäre toll)

Danke

Titel: Re: Einbürgerung und Ehestand
Beitrag von Bayraqiano am 21.09.2022 um 12:12:28
Die Ehe spielt für die Frage der Verkürzung der Aufenthaltsdauer keine Rolle. Allenfalls bei der Frage des gesicherten Lebensunterhalts könnte die Frage aufkommen, ob du genug für zwei verdienst.

Die Unterlagen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Gesetz, du musst schließlich die dortigen Voraussetzungen erfüllen.

Bei Nigeria als HKL kann es sein, dass die Behörde deine Identität mittels Urkundenüberprüfung vor Ort geklärt haben möchte. Das ist mit entsprechendem zeitlichem und finanzielenm Aufwand verbunden. Näheres regelst du aber in Absprache mit der Behörde.

Titel: Re: Einbürgerung und Ehestand
Beitrag von herauster am 21.09.2022 um 17:03:26

schrieb am 21.09.2022 um 12:12:28:
Bei Nigeria als HKL kann es sein, dass die Behörde deine Identität mittels Urkundenüberprüfung vor Ort geklärt haben möchte. Das ist mit entsprechendem zeitlichem und finanzielenm Aufwand verbunden. Näheres regelst du aber in Absprache mit der Behörde.

Danke für die antwort. Bitte was meinst du mit HKL und welche Ort, in Nigeria oder beim ABH? danke nochmals

Titel: Re: Einbürgerung und Ehestand
Beitrag von Bayraqiano am 21.09.2022 um 17:23:26
HKL = Herkunftsland

Die Überprüfung würde vor Ort in Nigeria stattfinden: https://nigeria.diplo.de/blob/1360984/0db671fffd7ded5e8dab5baeeedae9e6/merkblatt-nigeria-data.pdf

Titel: Re: Einbürgerung und Ehestand
Beitrag von herauster am 21.09.2022 um 22:06:53

schrieb am 21.09.2022 um 17:23:26:
HKL = Herkunftsland

Die Überprüfung würde vor Ort in Nigeria stattfinden: https://nigeria.diplo.de/blob/1360984/0db671fffd7ded5e8dab5baeeedae9e6/merkblatt-nigeria-data.pdf

Danke!

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