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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Dringend notwendige OP mit Touristenvisum : Was nun?
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Beitrag begonnen von jeremiah am 21.09.2022 um 02:30:31

Titel: Dringend notwendige OP mit Touristenvisum : Was nun?
Beitrag von jeremiah am 21.09.2022 um 02:30:31
Liebe i4a'ler*rinnen,

Person A ist zum Besuch in Deutschland.
Während des Aufenthaltes und bei einem kurzfristigen Besuch beim Arzt infolge extremer Beinschmerzen, stellt der Arzt fest, dass die Person ganz dringend am Bein operiert werden muss.
Die OP sei ziemlich komplex; für die OP bis zu wieder Stabilisierung des Beines, also bis die Person wieder laufen kann, sind es mindestens 3 Monate nötig (sagte der Arzt).

Jetzt sieht aber so aus, dass der Aufenthalt bzw. das Visum vom Besucher läuft schon in 2 Wochen ab.

Die Person kann so nicht zurückfliegen und abgesehen davon, ist eine solche Operation in der Heimat nicht möglich.

Der Besucher/dessen Familie hier kann auch die Kosten von dieser OP hier im Krakenhaus tragen.


Jetzt ist die wichtige Frage: ist es möglich dass die Person für die oben genannten Gründen eine AE bekommt? (nicht um in Deutschland für immer zu bleiben, sondern für die notwendige OP).

Wenn JA, was ist das für eine AE?

Wie wird es beantragt bzw. was wird dafür benötigt?

Ich würde mich gerne vorab informieren vor dem Behördengang.

Vielen lieben Dank!


Titel: Re: Dringend notwendige OP mit Touristenvisum : Was nun?
Beitrag von T.P.2013 am 21.09.2022 um 04:00:14
Hallo,

beispielhaft dafür, ABH Berlin:
https://service.berlin.de/dienstleistung/324785/

und https://service.berlin.de/dienstleistung/326511/

Hinzu kommt natürlich der entsprechende Befund / Arztbrief.

Gruß

(Google, 10 Sekunden)

Titel: Re: Dringend notwendige OP mit Touristenvisum : Was nun?
Beitrag von Bayraqiano am 21.09.2022 um 08:31:31
In der (meiner) Praxis ist das ein klassischer Anwendungsfall des § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG.

Titel: Re: Dringend notwendige OP mit Touristenvisum : Was nun?
Beitrag von jeremiah am 13.10.2022 um 16:38:59
Vielen Dank für eure zahlreichen Feedbacks.

Inzwischen wurde die ABH angeschrieben mit der Bitte uns mitzuteilen, was nötig wäre, für die Erteilung einer AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG.

Die ABH kann man nur mit Termin besuchen und Anfragen gehen nur per Email. Mehrere Emails wurden verschickt, Online Formulare mehrmals ausgefüllt, und es kam bis dato keine Rückmeldung (außer automatischer Email).

Das Visum endet schon sehr bald und die ABH hat sich noch nicht gemeldet und ich glaube, es wird auch keine Rückmeldung kommen.

Was könnten wir jetzt noch tun?

Danke

Titel: Re: Dringend notwendige OP mit Touristenvisum : Was nun?
Beitrag von lottchen am 13.10.2022 um 16:42:37
Den Antrag auf AE stellen. Einwurfeinschreiben.
Oder pünktlich ausreisen.
Mehr Möglichkeiten gibt es nicht.

Titel: Re: Dringend notwendige OP mit Touristenvisum : Was nun?
Beitrag von jeremiah am 14.10.2022 um 00:26:12

lottchen schrieb am 13.10.2022 um 16:42:37:
Den Antrag auf AE stellen. Einwurfeinschreiben.
Oder pünktlich ausreisen.


Der Antrag wurde gestellt.
Es kam aber keine Rückmeldung.
Einwurfeinschreiben ist gut, aber was macht es für Unterschied wenn es keine Rückmeldung gibt?
Die mehrere Emails sind auch angekommen (auf jeden Fall nicht zurückgekommen).

Titel: Re: Dringend notwendige OP mit Touristenvisum : Was nun?
Beitrag von Petersburger am 14.10.2022 um 08:18:57

jeremiah schrieb am 14.10.2022 um 00:26:12:
was macht es für Unterschied wenn es keine Rückmeldung gibt?

Der grundsätzliche Unterschied steht in § 81 AufenthG:
Wenn ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel wirksam gestellt ist, ist der Ausländer für die dort beschriebenen Fälle erstmal nicht mehr vollziehbar ausreisepflichtig.

Der Ausländer steht also mit gestelltem Antrag (ein Nachweis sollte schon möglich sein) besser da als "einfach nicht ausgereist".


Wenn das in Deinem Eingangsbeitrag genannte Visum ein Schengen-Visum ist (das hast Du nicht geschrieben, man kann es aber vermuten), dann ist das keiner der in § 81 beschriebenen Fälle und man sollte tatsächlich auf einer "Rückmeldung" der ABH bestehen. Auf einer schriftlichen!
Also z.B. mal hingehen, wenn Telefon und Mail kein Ergebnis bringen.

Titel: Re: Dringend notwendige OP mit Touristenvisum : Was nun?
Beitrag von Bayraqiano am 14.10.2022 um 08:44:00

Petersburger schrieb am 14.10.2022 um 08:18:57:
Wenn das in Deinem Eingangsbeitrag genannte Visum ein Schengen-Visum ist (das hast Du nicht geschrieben, man kann es aber vermuten), dann ist das keiner der in § 81 beschriebenen Fälle


Was im Übrigen zur Folge hätte, dass unabhängig von der Antragsstellung mit Ablauf des Visums vollziehbare Ausreisepflicht besteht und eine AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nicht mehr in Frage kommt.

Ohne Eilrechtsschutz (§ 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO) wäre damit ein Rückfall auf eine Duldung kaum mehr umgänglich.

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