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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltstit nach Trennung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1663688307 Beitrag begonnen von FouadHaf am 20.09.2022 um 17:38:27 |
Titel: Aufenthaltstit nach Trennung Beitrag von FouadHaf am 20.09.2022 um 17:38:27
Hallo Zusammen,
mein Cousin hat sich nach 4 Jahren Ehe vor ca. 1, 5 Jahren von seiner Frau getrennt, er hat bisher lediglich die Fiktionsbescheinigung erhalten. Ich habe soweit das Ausländeramt alle verlangten Unterlagen eingereicht. Nun haben wir eine Email erhalten, darauf steht Erteilung-54-31, er soll seinen Pass, Fiktionsbescheinigung, ein Bild und elek. Aufenthalt zum Termin mitbringen. Was darf ich unter Erteilung-54-31 verstehen? Sie haben auch eine gemeinsame Tochter. Die Sacharbeiterin ist nicht zu erreichen. Vielen Dank und Grüße |
Titel: Re: Aufenthaltstit nach Trennung Beitrag von reinhard am 20.09.2022 um 17:42:50
Guck Dir mal § 31 im Aufenthaltsgesetz an, vermutlich ist der gemeint. Den bekommen Getrennt-Lebende, weil sie mindestens drei Jahre in der Ehe zusammengelebt haben.
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Titel: Re: Aufenthaltstit nach Trennung Beitrag von FouadHaf am 20.09.2022 um 17:59:55
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ist es möglich nach §31 ein Niederlassungserlaubnis erstmalig zu erhalten? Er bezieht sich keine Sozialhilfe oder sonstige Leistungen vom Amt.
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Titel: Re: Aufenthaltstit nach Trennung Beitrag von reinhard am 20.09.2022 um 21:12:01
Die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind in § 9 Aufenthaltsgesetz geregelt. Er muss fünf Jahre eine Aufenthaltserlaubnis haben, 60 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, Integrationskurs (B1 und »Leben in Deutschland«) bestanden haben, keine Vorstrafen...
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 31 bekommt er im ersten Jahr ohne Voraussetzungen (außer drei Jahre in der Ehe in Deutschland gelebt), Verlängerung dann wenn er seinen Lebensunterhalt selbst sichern kann. Dann könnte auch eine Niederlassungserlaubnis möglich sein, je nach Rentenverlauf und der Erfüllung der übrigen Voraussetzungen. |
Titel: Re: Aufenthaltstit nach Trennung Beitrag von uwe1122 am 20.09.2022 um 21:20:45 FouadHaf schrieb am 20.09.2022 um 17:59:55:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__31.html |
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