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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Übermittlung von Akten bei Anträgen auf Erteilung eines zweiten Visums für die langfristige Einreise
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Beitrag begonnen von IJ am 20.09.2022 um 16:31:23

Titel: Übermittlung von Akten bei Anträgen auf Erteilung eines zweiten Visums für die langfristige Einreise
Beitrag von IJ am 20.09.2022 um 16:31:23
Ich bin ein angehender Masterstudent, und da ich zuvor sechs Monate im Rahmen eines Austauschs an einer anderen deutschen Schule verbracht habe, muss die Einwanderungsbehörde meines letzten Wohnsitzes die Akte an den Ort meines aktuellen Antrags übermitteln.

Und dieser Prozess dauerte sechs Wochen lang an, bis ich nachfragte und nachhakte. Das Problem ist, dass mein Dossier am 8. dieses Monats abgeschickt wurde, ich aber im Moment keine weiteren Informationen habe.

Ich möchte fragen, wie lange dieser Prozess normalerweise dauert. Kann dies nur auf dem Postweg geschehen?
Die Antwort, die ich erhielt, lautete: "Ihre Akte wurde an die STV Bonn geschickt", aber die STV scheint keine Einwanderungsbehörde zu sein.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mit dem Prozess nicht vertraut bin oder ob es ein neues Problem mit meinem Verfahren gibt. Mein Flug ist für den 30. September geplant. Besteht die Hoffnung, dass ich es noch schaffen kann?

Die Antwort der Einwanderungsbehörde ist langwierig, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir einige Informationen oder Ratschläge geben könnten.

Titel: Re: Übermittlung von Akten bei Anträgen auf Erteilung eines zweiten Visums für die langfristige Einreise
Beitrag von Aras am 21.09.2022 um 11:32:13
STV Bonn ist die STadtVerwaltung Bonn. Also die Einwanderungs- bzw. Ausländerbehörde ist die Stadt Bonn, wo das beim zuständigen Ausländeramt sachlich erledigt wird.

Titel: Re: Übermittlung von Akten bei Anträgen auf Erteilung eines zweiten Visums für die langfristige Einreise
Beitrag von IJ am 21.09.2022 um 16:33:11

Aras schrieb am 21.09.2022 um 11:32:13:
STV Bonn ist die STadtVerwaltung Bonn. Also die Einwanderungs- bzw. Ausländerbehörde ist die Stadt Bonn, wo das beim zuständigen Ausländeramt sachlich erledigt wird.


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