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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schengen-Visum verlängern
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Beitrag begonnen von DMC am 14.09.2022 um 17:54:25

Titel: Schengen-Visum verlängern
Beitrag von DMC am 14.09.2022 um 17:54:25
Schönen Tag zusammen,

wir haben meine Schwiegereltern aus Kenia eingeladen. Eigentlich wollten sie schon im Juli zur Hochzeit meiner Schwägerin kommen. Leider wurden sie in der deutschen Botschaft übelst schikaniert. Trotz vollständig vorgelegter Unterlagen wurde die Erteilung immer wieder verzögert und irgendwelche Fantasienachweise nachgefordert. Letztendlich wurde nun ein Visum für 21 Tage innerhalb eines einmonatigen Gültigkeitszeitraumes erteilt. Der Flug geht morgen.

Meine erste Frage: Kann man gegen diese unwürdige Willkür irgendwo vorgehen bzw. Beschwerde einlegen?

Zweite Frage: Wir haben zunächst nur den Gültigkeitszeitraum gesehen und für diesen Zeitraum auch die Flugtickets gebucht. Das mit den 21 Tagen ist uns erst später aufgefallen. Könnten wir das Visum hier in der ABH noch bis zum Rückflug verlängern? Die 90 Tage sind ja bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Vielen Dank und viele Grüße
DMC

Titel: Re: Schengen-Visum verlängern
Beitrag von reinhard am 14.09.2022 um 17:57:47
Beschweren kannst Du Dich beim Auswärtigen Amt.

Nein, ein Besuchsvisum kann man nicht verlängern (nur in wenigen Ausnahmefällen). Sie sollte auf jeden Fall pünktlich ausreisen.

Titel: Re: Schengen-Visum verlängern
Beitrag von Madita am 14.09.2022 um 22:35:33

DMC schrieb am 14.09.2022 um 17:54:25:
Schönen Tag zusammen,

wir haben meine Schwiegereltern aus Kenia eingeladen. Eigentlich wollten sie schon im Juli zur Hochzeit meiner Schwägerin kommen. Leider wurden sie in der deutschen Botschaft übelst schikaniert. Trotz vollständig vorgelegter Unterlagen wurde die Erteilung immer wieder verzögert und irgendwelche Fantasienachweise nachgefordert. Letztendlich wurde nun ein Visum für 21 Tage innerhalb eines einmonatigen Gültigkeitszeitraumes erteilt. Der Flug geht morgen.

Meine erste Frage: Kann man gegen diese unwürdige Willkür irgendwo vorgehen bzw. Beschwerde einlegen?

Zweite Frage: Wir haben zunächst nur den Gültigkeitszeitraum gesehen und für diesen Zeitraum auch die Flugtickets gebucht. Das mit den 21 Tagen ist uns erst später aufgefallen. Könnten wir das Visum hier in der ABH noch bis zum Rückflug verlängern? Die 90 Tage sind ja bei Weitem nicht ausgeschöpft.

Vielen Dank und viele Grüße
DMC



Da schließ ich meine eigene Erfahrung an: ein Besuchsvisum ist hier leider nur verlängerbar in ganz extremen Härtefall-Situationen. Ich hatte letztes Jahr meinen Stiefsohn zu Besuch für fünf Wochen und wir wollten aufgrund der Pandemie-Lage in seinem Heimatland ihn gerne länger hier behalten (aber auch "nur" im Rahmen der 90 Tage). Abgelehnt. Der Mitarbeiter sagte mir wortwörtlich: "Da herrscht ja kein Bürgerkrieg, oder?"

Und das obwohl er minderjährig ist und mein Mann (sein Vater) mittlerweile eingebürgert.

Ihr könnt natürlich immer nachfragen. Aber große Hoffnungen würd ich mir nicht machen.


Titel: Re: Schengen-Visum verlängern
Beitrag von uwe1122 am 14.09.2022 um 22:59:58

DMC schrieb am 14.09.2022 um 17:54:25:
Die 90 Tage sind ja bei Weitem nicht ausgeschöpft.


Das Visa ist für 21 Tage Aufenthalt ausgestellt worden.Die 90 Tage sind wohl nicht beantragt oder nicht genehmigt worden.

So sind die 21 Tage Aufenthalt einzuhalten.

Titel: Re: Schengen-Visum verlängern
Beitrag von DMC am 30.09.2022 um 01:01:40
Schönen Abend zusammen,

falls es wen interessiert: meine Schwiegereltern bekommen nun eine so genannte Grenzübertrittsbescheinigung bis zum gebuchten Rückflug. Wenn ich das richtig verstanden habe, können sie damit ihre verspätete Ausreise am Flughafen legitimierten. Whatever - jedenfalls ein Problem weniger… ;)

Titel: Re: Schengen-Visum verlängern
Beitrag von reinhard am 30.09.2022 um 10:34:26

DMC schrieb am 30.09.2022 um 01:01:40:
meine Schwiegereltern bekommen nun eine so genannte Grenzübertrittsbescheinigung bis zum gebuchten Rückflug. Wenn ich das richtig verstanden habe, können sie damit ihre verspätete Ausreise am Flughafen legitimierten.



Genau. Dann weiß die Bundespolizei, dass sie nicht "unerlaubt" in Deutschland sind, sondern die Ausländerbehörde Bescheid weiß.

Sie sollten die Grenzübertrittsbescheinigung auch zurückschicken oder von der Bundespolizei zurückschicken lassen, damit die Ausländerbehörde weiß, dass sie zum neuen Termin wirklich ausgereist sind.

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