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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Drittstaatlerin mit EU Aufenthaltstitel
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Beitrag begonnen von goudvink am 06.09.2022 um 09:25:01

Titel: Heirat mit Drittstaatlerin mit EU Aufenthaltstitel
Beitrag von goudvink am 06.09.2022 um 09:25:01
Hallo in die Runde,

ein Deutscher heiratet eine Drittstaatlerin, die in Spanien einen befristeten Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis hat.

Welches Visum ist für den Ehegattennachzug zum Deutschen nach Deutschland nötig?
Muss sie in ihr Heimatland und ein Ehegattenvisum beantragen oder gibt es da eine Regelung mit dem Aufenthaltstitel in Spanien?

Ist in dem Fall das A1 nötig?

Titel: Re: Heirat mit Drittstaatlerin mit EU Aufenthaltstitel
Beitrag von deerhunter am 06.09.2022 um 10:23:00

goudvink schrieb am 06.09.2022 um 09:25:01:
Welches Visum ist für den Ehegattennachzug zum Deutschen nach Deutschland nötig?

FZV zum Ehemann


goudvink schrieb am 06.09.2022 um 09:25:01:
Muss sie in ihr Heimatland und ein Ehegattenvisum beantragen oder gibt es da eine Regelung mit dem Aufenthaltstitel in Spanien?

Nein, sie muss dort ein Visum beantragen wo sie ihren Lebensmittelpunkt (legal) hat...hier also Spanien


goudvink schrieb am 06.09.2022 um 09:25:01:
Ist in dem Fall das A1 nötig? 

Ja

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