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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
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Beitrag begonnen von walkon am 29.08.2022 um 21:18:22

Titel: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 29.08.2022 um 21:18:22
Hallo,

folgender Sachverhalt

Bin deutscher Staatsangehöriger, in Deutschland lebend und bin mit einer Ausländerin verheiratet, die im Ausland Südamerika lebt.

Dazu kommt unser gemeinsames Baby 1 Jahr alt, dass ebenfalls im Ausland lebt und zu dem ich in Kürze die deutschen Identitätsnachweise beantragen möchte. Dazu kommen noch 2 Kinder von ihr (8 und 12 Jahre),, die nicht aus unserer Beziehung stammen, die ebenfalls in Südamerika geboren sind.

Unser Ziel ist es nun endlich  gemeinsam in Deutschland zusammen zu leben und für mich stellt sich nun.die Frage ob auf Grund meiner eigenen deutschen Tochter, sobald sie die Dokumente hat, meine Frau sowie Kinder zu mir nach Deutschland ziehen können ohne dass ein Visum für Familiennachzug verbunden mit Deutschkursen überhaupt erforderlich ist.

Oder kann meine Frau sowie Kinder, Zustimmung deren Väter vorausgesetzt, ohne viel Aufwand zu mir ziehen.

vielen dank.im.voraus

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von deerhunter am 30.08.2022 um 06:43:25

walkon schrieb am 29.08.2022 um 21:18:22:
die Frage ob auf Grund meiner eigenen deutschen Tochter, sobald sie die Dokumente hat, meine Frau sowie Kinder zu mir nach Deutschland ziehen können ohne dass ein Visum für Familiennachzug verbunden mit Deutschkursen überhaupt erforderlich ist.


Deine Frau, kann aufgrund des deutschen Kindes, ein FZ - Visum stellen und einreisen. Bei Zuzug zum deutschen Kind braucht sie keinen Deutschkurs!

Für die beiden anderen Kinder, musst du genügend Einkommen haben und entsprechende Nachweise erbringen, weil das ein Zuzug zum Ausländer (deine Frau ist). auch hier müssen für diese Kinder entsprechenden Visa beantragt werden


Zitat:
Oder kann meine Frau sowie Kinder, Zustimmung deren Väter vorausgesetzt, ohne viel Aufwand zu mir ziehen.

Nein, es bedarf entsprechender Visa, sowie einer gesicherten finanzierung des LU für die beiden nicht deutschen Kids

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von lottchen am 30.08.2022 um 09:37:11

deerhunter schrieb am 30.08.2022 um 06:43:25:
sowie einer gesicherten finanzierung des LU für die beiden nicht deutschen Kids 

Das ist immmer so ein Streitpunkt. Ja, die Kinder der Frau ziehen zu ihr und nicht zum deutschen Ehemann. Aber durch das gemeinsame deutsche Kind ist es doch ein atypischer Fall wo der Frau nicht zugemutet werden kann sich zwischen ihrem deutschen Kind und Ehemann in D und ihren beiden nichtdeutschen Kindern im Ausland entscheiden zu müssen...

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von deerhunter am 30.08.2022 um 09:51:22

lottchen schrieb am 30.08.2022 um 09:37:11:
Das ist immmer so ein Streitpunkt. Ja, die Kinder der Frau ziehen zu ihr und nicht zum deutschen Ehemann. Aber durch das gemeinsame deutsche Kind ist es doch ein atypischer Fall wo der Frau nicht zugemutet werden kann sich zwischen ihrem deutschen Kind und Ehemann in D und ihren beiden nichtdeutschen Kindern im Ausland entscheiden zu müssen...

Ich weiß...trotzdem ist es meist gefordert und wird meist auch durchgesetzt....man müsste dann klagen

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 30.08.2022 um 11:39:04

deerhunter schrieb am 30.08.2022 um 09:51:22:
Ich weiß...trotzdem ist es meist gefordert und wird meist auch durchgesetzt....man müsste dann klagen


Mit gefordert meinst du dann wohl die gesicherte Finanzierung.

Was bedeutet denn in diesem Fall eine gesicherte Finanzierung?

Ich verfüge über ein gutes Gehalt und das würde bedeuten, dass ich hier einen Gehaltsnachweis erbringen muss, Vorlage eines neuen Mietvertrages über ausreichend vorhandenen Wohnraum oder was ist hierunter genau zu verstehen?

Trotzdem verstehe ich, dass doch auch der Staat seinen Beitrag mit einbringen würde in Form von beispielsweise Kindergeld, denn meine Frau würde nach Genehmigung des Familienvisums doch dann auch einen Aufenthaltstitel erhalten und damit wäre für diesen Anspruch doch auch die Voraussetzung gegeben.

Wie richtig bemerkt kann man von meiner Frau ja kaum erwarten, dass sie mit dem Baby nach Deutschland zieht und die beiden Minderjährigen vor Ort im Ausland lässt.

Über was für einen Zeitraum redet man denn von Beantragung bis zur Genehmigung der Visa zwecks Familienzusammenführung. Familienzusammenführung meiner Frau und die beiden Kinder sind dann zwei getrennte Verfahren und kann dann unterschiedlich lang dauern?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Saxonicus am 30.08.2022 um 13:50:17

walkon schrieb am 30.08.2022 um 11:39:04:
Trotzdem verstehe ich, dass doch auch der Staat seinen Beitrag mit einbringen würde in Form von beispielsweise Kindergeld,

Das bekommt Ihr doch auch, aber dazu müssten die Kinder erst einmal in Deutschland wohnen.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von deerhunter am 31.08.2022 um 08:17:54

walkon schrieb am 30.08.2022 um 11:39:04:
Was bedeutet denn in diesem Fall eine gesicherte Finanzierung?

I.d.R. gesicherter Job, ohne Probezeit! Genug Einkommen für dann 5 Personen nach H4 Rechner und genügend Wohnraum für 5 Personen!


walkon schrieb am 30.08.2022 um 11:39:04:
Über was für einen Zeitraum redet man denn von Beantragung bis zur Genehmigung der Visa zwecks Familienzusammenführung. Familienzusammenführung meiner Frau und die beiden Kinder sind dann zwei getrennte Verfahren und kann dann unterschiedlich lang dauern? 

Die 2 Verfahren sollte man zusammenlegen...Dauer je nach Land und Schnelligkeit der ABH ein paar Wochen bis 1 Jahr

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 31.08.2022 um 17:43:26

deerhunter schrieb am 31.08.2022 um 08:17:54:
I.d.R. gesicherter Job, ohne Probezeit! Genug Einkommen für dann 5 Personen nach H4 Rechner und genügend Wohnraum für 5 Personen!


Ein gesicherter Job, fester Arbeitsvertrag mit entsprechendem Gehalt ist vorhanden.

Was derzeit nicht vorhanden wäre, ist ein Wohnraum für 5 Personen und da verstehe ich den Ausführungen auf dieser Webseite es so, dass Wohnraum gemäß § 2 Abs. 4 AufenthG
für 5 Personen (2 Erwachsene, 1 Kleinkind, 1 Teenager und Baby) einem geforderten Wohnraum in Höhe von 48 qm (da baby nicht zählt) entsprechen würde.

Das bedeutet, dass ich mit dem Visa zur Familienzusammenführung also einen Mietvertrag mit einem Wohnraum in Höhe von 48qm vorlegen muss unabhängig davon, dass es vielleicht bis 1 Jahr nach Antragstellung dauern kann, dass dieses Visa bewilligt wird und somit erst der Wohnraum in angegebener Größe erforderlich ist?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von SimonB am 31.08.2022 um 18:13:20

walkon schrieb am 31.08.2022 um 17:43:26:
einem geforderten Wohnraum in Höhe von 48 qm (da baby nicht zählt) entsprechen würde.

Ich denke, da irrst du. Eine Wohnung für 5 Personen (2 Erw, 3 Kinder) mit 48 qm wird nicht den Anforderungen genügen.

Welche Website sagt dir das?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Bayraqiano am 31.08.2022 um 18:28:30
Ziff. 2.4.2 VwV-AufenthG:

Ausreichender Wohnraum ist – unbeschadet landesrechtlicher Regelungen – stets vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen
und Nebenräume (Küche, Bad, WC) in angemessenem Umfang mitbenutzt werden können.
Eine Unterschreitung dieser Wohnungsgröße um etwa zehn Prozent ist unschädlich. Wohnräume, die von Dritten mitbenutzt werden, bleiben grundsätzlich außer Betracht; mitbenutzte Nebenräume können berücksichtigt werden.


Das macht für vier Personen insgesamt 48 Quadratmeter mit Nebenräumen. Das Baby müsste man aber wohl auch noch irgendwie berücksichtigen, auch wenn nicht gleich mit den geforderten zehn qm.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von SimonB am 31.08.2022 um 20:19:34

schrieb am 31.08.2022 um 18:28:30:
Das macht für vier Personen insgesamt 48 Quadratmeter mit Nebenräumen.

Das sind lt. VwV die Mindestanforderungen an Wohnflächen. Nach der VwV dürften es  sogar noch ca 5 qm weniger sein.
Dort zählt das Kleinstkind mit, denn es ist auch 1 Familienmitglied.

Ob man aber auch einen Vermieter findet, der eine solche Wohnung an 5 Personen vermietet?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von lottchen am 31.08.2022 um 20:27:55

SimonB schrieb am 31.08.2022 um 20:19:34:
Ob man aber auch einen Vermieter findet, der eine solche Wohnung an 5 Personen vermietet?


Ich glaube nicht dass es dem TE darum geht in einer solch kleinen Wohnung tatsächlich mit seiner Familie leben zu wollen. Es geht erst mal nur ums Visum. Wenn das einmal erteilt ist und somit klar ist, wann Frau und Kinder her kommen, wird wohl eine größere Wohnung angemietet werden.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Bayraqiano am 31.08.2022 um 20:37:09

SimonB schrieb am 31.08.2022 um 20:19:34:
Ob man aber auch einen Vermieter findet, der eine solche Wohnung an 5 Personen vermietet?

Nur ein gut gemeinter Tipp: Niemand will hier Neunmalkluge, nichts-zur-Sache-Beitragende Kommentare lesen. Beschränke dich auf rechtliche Auskünfte oder lass es bitte einfach sein, wenn dir die rechtlichen Kenntnisse dafür fehlen und lasse den Rest Sache der Fragestellenden sein.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 31.08.2022 um 21:10:40

lottchen schrieb am 31.08.2022 um 20:27:55:
Ich glaube nicht dass es dem TE darum geht in einer solch kleinen Wohnung tatsächlich mit seiner Familie leben zu wollen. Es geht erst mal nur ums Visum. Wenn das einmal erteilt ist und somit klar ist, wann Frau und Kinder her kommen, wird wohl eine größere Wohnung angemietet werden.


Genau darum geht es mir. Sofern das Visum erteilt ist, würde definitiv eine entsprechend große Wohnung angemiet werden und da stelle ich mir durchaus eine Wohnung um die 100qm vor, aber der Wohnungsmarkt in Hamburg ist auch recht überschaubar und da würde man eigentlich dieses Thema erst angehen sofern auch das Visum erteilt und Tickets gebucht werden.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Bayraqiano am 31.08.2022 um 21:17:16
Das kannst du zwar für die Zukunft so machen. Für das Visum selbst musst du aber konkret nachweisen, dass ausreichend Wohnraum i.S.d § 2 Abs. 4 AufenthG bereits ab Einreise vorhanden ist, mind. in der von den VwV vorgesehen Höhe. Einen solchen Mietvertrag musst du daher vorlegen.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 01.09.2022 um 00:58:10
Vielen Dank schon mal für die ersten Antworten die mir mit Sicherheit weiterhelfen.

In dem Zusammenhang der Visabeantragung habe ich allerdings weitere Fragen.

Ich habe mir mal den Visaantrag "Antragsformular auf Erteilung eines nationalen Visums" auf der Botschaftsseite angeschaut und ich habe festgestellt, dass viele verschiedene Merkblätter zu dem  Visaantrag existieren.

Daher frage ich mich nun, welches Merkblatt bzw Merkblätter mit welchen Anforderungen für uns, dann also in Frage käme. So finde ich beispielsweise

- Visum zum Ehegattenachzug
--(hier wird dann allerdings angegeben, dass offizieller Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 beizubringen ist) -> Ist dass das richtige Merkblatt zum Visa weil ich doch verstanden habe, dass wegen meiner deutschen tochter meine Frau diesen Nachweis nicht erbringen muss.. Wie wird diese Anforderung denn sonst ausgeschlossen..

- Visum zum Kindernachzug (dieses Merkblatt wäre für meine 2 Stiefkinder zu beachten?)
-- hier wären dann wohl Nachweise zur Sicherung des LU (Bescheinigung des AG sowie letzten 3 Gehaltsbescheinigungen) beizubringen sowie
-- Mietvertrag aus Deutschland (allerdings hierzu gibt es keine Angaben zu der Forderung der Größe des benötigten Wohnraums)

- Visum zum Familiennachzug eines Elternteils zum deutschen minderjährigen Kind (käme dieses zum Tragen, oder nur wenn m eine Tochter schon in Deutschland leben würde, denn hier wird unter anderem nach einer aktuellen Aufenthaltsbescheidung des Kindes aus Deutschland gefragt, die es natürlich nicht gibt, da unser eigenes Kind nach wie vor ja noch im Ausland lebt...)



Wäre dieser Antrag dann für jeden einzelnen, das heisst ein Antrag für meine Frau und für jedes Kind (mit Ausnahme des deutschen Babys) zu stellen oder muss alles in einem Antrag verarbeitet werden. Denn so werden im Dokument auch Angaben zu den Kindern des Antragstellers gefordert sowie wird die Frage nach Familienangehörigen gestellt (oder wird hier dann das Baby angegeben, dass ja kein Visa braucht?). Beispielsweise kann ich aus dem Antrag nicht erkennen, dass die Mutter das deutsche Kind begleiten würde und somit ja keinen Deutschkurs bräuchte...

Auch verstehe ich nicht dass die folgenden Fragen gestellt werden:

- Beabsichtigte DAuer des Aufenthalts in der BRD (von - bis)
-> das wäre doch für immer??

- aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten
-> hier wäre dann also das Einkommen des in Deutschland lebenden Ehegatten zu nennen, zu dem die Familie zuzieht??

- Was meint man Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (ist damit der Antrag zum Visa gemeint?)

- Unterschriebenes Formular zu $ 54 AufenthG
(ist das die Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V. m. § 53 AufenthG?)

Vielen dank im Voraus.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 01.09.2022 um 01:52:17

deerhunter schrieb am 30.08.2022 um 06:43:25:
Bei Zuzug zum deutschen Kind braucht sie keinen Deutschkurs!


Verstehe ich es also richtig, das hier als Zuzug ebenso gilt, wenn das deutsche Kind erstmalig mit seinem Reisepass (hat vorher noch nie in Deutschland gelebt und somit also keinen gewönlichen Aufenthaltsort in Deutschland gehabt) gemeinsam mit der Mutter in Besitz des Visas zur Familienzusammenführung einreist?

Handelt es sich hiebei also theoretisch um einen Familiennachzug eines Elternteils zum deutschen minderjährigen Kinds obwohl das Kind selbst noch nicht in Deutschland lebt und nicht um Ehegattennachzug oder handelt es sich um beides?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Bayraqiano am 01.09.2022 um 08:55:14
Die Frau zieht zum dt. Kind, und zwar auch dann, wenn die Einreise mit dem Kind gemeinsam erfolgen soll. Deshalb spielen Sprachkenntnisse auch in diesem Fall keine Rolle.

Die (ausländischen) Kinder ziehen zu ihrer Mutter. Hier sind Nachweise über Lebensunterhalt und Wohnraum zu erbringen, die gesetzlichen Vorgaben überprüft die am Verfahren beteiligte Behörde. Auch hier erfolgt der "Nachzug" schon dann, wenn die Frau in Zukunft nach Deutschland reisen will.


walkon schrieb am 01.09.2022 um 00:58:10:
- Was meint man Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (ist damit der Antrag zum Visa gemeint?)

Ja. Ich dachte aber, man hätte dieses veraltete Formular mittlerweile ausgemustert. Vgl. https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207850/f9342033f2933dc05da54151efe283db/aufenthalten-data.pdf


walkon schrieb am 01.09.2022 um 00:58:10:
-> hier wäre dann also das Einkommen des in Deutschland lebenden Ehegatten zu nennen, zu dem die Familie zuzieht??

Ja.


walkon schrieb am 01.09.2022 um 00:58:10:
-> das wäre doch für immer??

Ja.


walkon schrieb am 01.09.2022 um 00:58:10:
(ist das die Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V. m. § 53 AufenthG?)

Ja.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von deerhunter am 01.09.2022 um 08:56:32

walkon schrieb am 01.09.2022 um 01:52:17:
Verstehe ich es also richtig, das hier als Zuzug ebenso gilt, wenn das deutsche Kind erstmalig mit seinem Reisepass (hat vorher noch nie in Deutschland gelebt und somit also keinen gewönlichen Aufenthaltsort in Deutschland gehabt) gemeinsam mit der Mutter in Besitz des Visas zur Familienzusammenführung einreist?

Handelt es sich hiebei also theoretisch um einen Familiennachzug eines Elternteils zum deutschen minderjährigen Kinds obwohl das Kind selbst noch nicht in Deutschland lebt und nicht um Ehegattennachzug oder handelt es sich um beides? 

Ja, das ist so...kein Deutsch A1 fest gelegt!


walkon schrieb am 01.09.2022 um 00:58:10:
Wäre dieser Antrag dann für jeden einzelnen, das heisst ein Antrag für meine Frau und für jedes Kind (mit Ausnahme des deutschen Babys) zu stellen

Ja, jeder der einreisen will muss ein eigenes Visum beantragen


Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 01.09.2022 um 10:48:47

deerhunter schrieb am 01.09.2022 um 08:56:32:
Ja, das ist so...kein Deutsch A1 fest gelegt!


Kann man das nachlesen? Wo ist dieses denn festgelegt, das kein A1 erforderlich ist (Verwaltungsvorschrift?).

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 01.09.2022 um 11:06:41

schrieb am 01.09.2022 um 08:55:14:
Die Frau zieht zum dt. Kind, und zwar auch dann, wenn die Einreise mit dem Kind gemeinsam erfolgen soll. Deshalb spielen Sprachkenntnisse auch in diesem Fall keine Rolle.

Die (ausländischen) Kinder ziehen zu ihrer Mutter. Hier sind Nachweise über Lebensunterhalt und Wohnraum zu erbringen, die gesetzlichen Vorgaben überprüft die am Verfahren beteiligte Behörde.


Woran kann man denn an dem beigefügten Antrag erkennen, dass der Familiennachzug zur Tochter oder dem Mann erfolgt.

Hier kann man ja nur Familiennachzug angeben..



schrieb am 01.09.2022 um 08:55:14:
Auch hier erfolgt der "Nachzug" schon dann, wenn die Frau in Zukunft nach Deutschland reisen will.


Diesen letzten Satz verstehe ich nicht.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Petersburger am 01.09.2022 um 11:19:08

walkon schrieb am 01.09.2022 um 10:48:47:
Kann man das nachlesen? Wo ist dieses denn festgelegt, das kein A1 erforderlich ist (Verwaltungsvorschrift?).

Wieso sollte man nachlesen können, dass es nicht erforderlich ist?  ::)

In § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG steht

Zitat:
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

Das Grüne EDIT: das Blaue ist die Forderung nach Grundkenntnissen der deutschen Sprache, das Rote ist Ehegattennachzug.

Daher ist eine A1-Forderung bei "Fällen des Satzes 1 Nr. 3", also bei ausländischen Eltern zu ihren deutschen Kindern, schlicht rechtswidrig, weil für diese Fälle der Gesetzgeber keine solche Forderung aufgestellt hat.

Mein Einleitungssatz ist daher nichts weiter als die Frage "Wieso soll man aufschreiben, dass etwas nicht gilt?"
Wenn eine Behörde etwas von einem Antragsteller fordert, bedarf es einer Grundlage im Gesetz.
Sie darf sich aber nichts ausdenken "weil nirgendwo steht, dass wir das nicht fordern dürfen."

EDIT: Habe die Farbe nach untenstehendem Hinweis geändert  ;)

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Bayraqiano am 01.09.2022 um 11:20:05

walkon schrieb am 01.09.2022 um 10:48:47:
Kann man das nachlesen? Wo ist dieses denn festgelegt, das kein A1 erforderlich ist (Verwaltungsvorschrift?). 

Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, § 28 Abs. 1 AufenthG:

Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
     1.      Ehegatten eines Deutschen,
     (....)
     3.      Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen (...). § 30 Abs. 1 Satz 1 (...) 2,(....) ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.


Die erforderlichen Sprachkenntnisse (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) gelten laut Gesetz nur in den Fällen des Nr. 1 (Ehegatten), nicht aber für Nr. 3 (Eltern) entsprechend. Daher sind die Sprachkenntnisse hier entbehrlich.


walkon schrieb am 01.09.2022 um 11:06:41:
Woran kann man denn an dem beigefügten Antrag erkennen, dass der Familiennachzug zur Tochter oder dem Mann erfolgt.

Man kann die Namen der Kinder und deren Staatsangehörigkeit angeben. Zur Sicherheit ist es immer möglich, die entsprechende "Zielperson" in einem Begleitschreiben zu konkretisieren.


walkon schrieb am 01.09.2022 um 11:06:41:
Diesen letzten Satz verstehe ich nicht. 

Das bedeutet, die Kinder bekommen zusammen mit der Mutter ihr Visum und müssen nicht warten, bis diese nach Deutschland eingereist ist und dort eine AE erhält.


Petersburger schrieb am 01.09.2022 um 11:19:08:
Das Grüne

..war als Farbe eine ganz schlechte Wahl. Das tut in den Augen weh.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 01.09.2022 um 14:51:20

schrieb am 01.09.2022 um 11:20:05:
Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, § 28 Abs. 1 AufenthG:

Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
     1.      Ehegatten eines Deutschen,
     (....)
     3.      Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen (...). § 30 Abs. 1 Satz 1 (...) 2,(....) ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

Die erforderlichen Sprachkenntnisse (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) gelten laut Gesetz nur in den Fällen des Nr. 1 (Ehegatten), nicht aber für Nr. 3 (Eltern) entsprechend. Daher sind die Sprachkenntnisse hier entbehrlich.


Dann verstehe ich es also richtig, dass es sich in dem Fall meiner Frau also um eine Familienzusammenführung, konkret dem Nachzug eines "Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge" handelt und somit kein A1 benötigt wird.

Steht so im Gesetz verankert und dieser Passus "muss" damit auch der ausländischen Vertretung bekannt sein und sie darf aus diesem Grund kein Visum ablehnen.


Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Petersburger am 01.09.2022 um 15:17:08

walkon schrieb am 01.09.2022 um 14:51:20:
Dann verstehe ich es also richtig, dass es sich in dem Fall meiner Frau also um eine Familienzusammenführung, konkret dem Nachzug eines "Elternteils eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge" handelt und somit kein A1 benötigt wird.

Ja, das hat sich seit Antwort #1 nicht geändert.

Und auch die zweite Nachfrage wurde bereits früher beantwortet.


Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 01.09.2022 um 17:27:53
Allerletzten Frage zum Visa-Antrag.

a)
Die Fragen zu den Referenzen in der BRD gibt als Beispiel Arbeitgeber, Studienanstalt und Verwandte an.

Hier wäre ich für den Antrag von Frau und Stiefkindern als Verwandter anzugeben??

Oder muss hier keine Angabe erfolgen.

b) Frage: Sollen Familienangehörige mit einreisen?
Antwort: Hier wären also neben dem Antragsteller, dann Stiefkinder und/oder Ehefrau einzusetzen?

Baby ebenfalls einzutragen, dass mitreist aber kein Visum stellen muss?

c) Frage: Wie werden sie untergebracht sein?
Warum wird denn diese Frage gestellt, wenn diese teilweise nicht zum Tragen kommt bzw. den Staat eigentlich nicht interessiert, da Nachzug von Ehefrau sowie eigenem Baby?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Petersburger am 01.09.2022 um 18:18:56
a)
im Antrag Deiner Frau: Du
im Antrag der Stiefkinder: Deine Frau

b)
alle miteinreisenden Familienangehörigen - einfach nennen.
Schließlich wird dort nicht gefragt, "... die ein Visum benötigen" oder sonst etwas, sondern genau das, was dort steht.

c)
weil das ein Antragsformular für alle Fälle ist - auch für die, wo die Frage von Belang ist.

Es gibt dort noch mehr Fragen, die nicht bei jedem Antrag von Belang sind - z.B. die beabsichtigte Erwerbstätigkeit. Einfach schulterzuckend zur nächsten Frage wechseln.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 02.09.2022 um 22:39:56
Fragen zum Visa-Antrag

a)Im Antrag für das Visa der Stiefkinder ist auf die Frage

Aus welchen Mitteln wird der Lebensmittel bestritten?
Ist hier die Mutter zu nennen, da zu ihr gezogen wird (ungeachtet davon, dass ich ja letztendlich für die Sicherung des Lebensunterhalt sowie Wohnraum gerade stehen muss) oder bin ich hier anzugeben mit der Antwort das die Kosten aus den Mitteln des Stiefvaters gedeckt werden?

b)

Der Visaantrag für das minderjährige Stiefkind ist durch beide Elternteile/Sorgeberechtigte zu unterschreiben (also auch den  leiblichen Vater, da Dokument nur in der Einzahl "Unterschrift für Minderjährige durch Unterschrift des Inhabers der elterlichen Sorge" ) oder nur durch den Antragsteller?

c)

Belehrung zum Aufenthaltsgesetz nur durch den Antragsteller zu unterschreiben? Denn auch hier ist das Formular textlich ja nur in der Einzahl formuliert.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von deerhunter am 03.09.2022 um 08:50:55

walkon schrieb am 02.09.2022 um 22:39:56:
Aus welchen Mitteln wird der Lebensmittel bestritten?
Ist hier die Mutter zu nennen, da zu ihr gezogen wird (ungeachtet davon, dass ich ja letztendlich für die Sicherung des Lebensunterhalt sowie Wohnraum gerade stehen muss) oder bin ich hier anzugeben mit der Antwort das die Kosten aus den Mitteln des Stiefvaters gedeckt werden?

Wenn die Mutter nicht genug Geld hat, musst dort du stehen!


walkon schrieb am 02.09.2022 um 22:39:56:
Der Visaantrag für das minderjährige Stiefkind ist durch beide Elternteile/Sorgeberechtigte zu unterschreiben (also auch denleiblichen Vater, da Dokument nur in der Einzahl "Unterschrift für Minderjährige durch Unterschrift des Inhabers der elterlichen Sorge" ) oder nur durch den Antragsteller?

Manche DAV wollen eine Zustimmung des leiblichen Vaters für die Ausreise


Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von T.P.2013 am 05.09.2022 um 01:30:30
Hallo,


walkon schrieb am 02.09.2022 um 22:39:56:
Fragen zum Visa-Antrag

a)Im Antrag für das Visa der Stiefkinder ist auf die Frage

Aus welchen Mitteln wird der Lebensmittel bestritten?
Ist hier die Mutter zu nennen, da zu ihr gezogen wird (ungeachtet davon, dass ich ja letztendlich für die Sicherung des Lebensunterhalt sowie Wohnraum gerade stehen muss) oder bin ich hier anzugeben mit der Antwort das die Kosten aus den Mitteln des Stiefvaters gedeckt werden?


Die Kindesmutter und Du werden in Deutschland als Ehepaar eine Bedarfs- uns Einstehensgemeinschaft bilden. Also könntest Du einfach die Kindsmutter und Dich als diejenigen aufführen, aus deren Mitteln der LU gesichert wird.
Da aber im Inland durch die ABH geprüft werden wird, ob die Mittel ausreichen, wäre es sinnvoll, die Sache nicht zu komplizieren und für die Zwecke des Antrags nur Dich aufzuführen, weil Du einfach und unkompliziert Deine Mittel vor Ort in DEU wirst nachweisen können.


Zitat:
b)

Der Visaantrag für das minderjährige Stiefkind ist durch beide Elternteile/Sorgeberechtigte zu unterschreiben (also auch den  leiblichen Vater, da Dokument nur in der Einzahl "Unterschrift für Minderjährige durch Unterschrift des Inhabers der elterlichen Sorge" ) oder nur durch den Antragsteller?


Die Unterschrift auf dem Antrag dient nicht der Dokumentation des Einverständnisses des anderen Elternteils und würde dem auch nicht genügen.
Sie dient dazu, dass durch den /einen gesetzlichen Vertreter eines nicht oder nur beschränkt geschäftsfähigen Menschen (hier: Kind) wirksam ein Antrag gestellt werden kann.
Das erledigt grundsätzlich hier die Mutter mittels ihrer Unterschrift.
Es sei denn, in Einzelfällen aufgrund expliziter rechtlicher Bestimmungen in dem Land dürften derartige Anträge nur durch beide Sorgeberechtigten zusammen gestellt werden. (Falls ich wider Erwarten irren sollte, wird das noch durch einen hier tätigen Mitarbeiter einer AV korrigiert werden).

Die üblicherweise erforderliche Zustimmung des anderen Elternteils / Sorgeberechtigten wird in einem gesonderten Dokument mehr oder weniger förmlich bestätigt, nicht auf dem Antrag selbst.

Es gibt ganz sicher auf der Website der betreffenden deutschen AV ein Merkblatt, das dies so und genauer erläutern wird (-> u. evtl. weitere Voraussetzungen, z.B. Sorgerechtsbeschluss e. Gerichts o.ä.)



Zitat:
c)

Belehrung zum Aufenthaltsgesetz nur durch den Antragsteller zu unterschreiben? Denn auch hier ist das Formular textlich ja nur in der Einzahl formuliert.


Ja.

Gruß

Titel: Re: Familiennachzug - Zuzug zu deutschen Kind, Ablehung wegen fehlende A1
Beitrag von walkon am 27.02.2023 um 18:57:18
Hallo,

ich bin gerade ein wenig entsetzt.

Nachdem ich nun monatelang den Termin meiner Frau bei der deutschen Botschaft vorbereitet habe, für meine Frau 2 Stiefkinder, zig dokumente (3 riesige Stapel) wurden die Dokumente meiner Frau abgelehnt weil sie kein A1 hat.

Aber wie zuvor beschrieben haben wir eine deutsche Tochter die mit ihr lebt und sie somit doch mit meiner deutschen Tochter übersiedeln sollte.

Ich hatte in diesem Forum genau diese Frage gestellt und da wurde mir doch auch die gesetzlichen Grundlagen genannt, die genau das besagen, dass meine Frau keine A1 wegen der Tochter braucht.

Ich bin gerade echt fassungslos, zumal meine Frau extra aus einer anderen Stadt mit Kind im Flieger angereist ist. Die Dokument wären alle komplett was fehlen würde wäre die A1 und hat der mietvertrag, der ja nachgereicht werden sollte..

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 27.02.2023 um 21:08:29
Nachdem ich nun also der Visa-Stelle eine Beschwerde geschickt habe, mit den Gesetzesauszügen habe ich diese Antwort erhalten. Einfach unglaublich und unverschämt.


Sehr geehrter Herr xxxxxx,



Danke für Ihre Nachricht. Ihre Frau hatte beim heutigen Termin weder Kopie Ihres deutschen Reisepasses, noch das vom minderjährigen Deutschen Mädchen da.

Wenn die Dame mit Deutschen Dokumenten des Mädchens wiederkommen möchte, würden wir für sie gerne einen Extra-Termin arrangieren.



Danke für Ihr Verständnis.


Am umverschämtesten ist die Aussage "die Dame"..

Das ist also die Antwort nachdem meine Frau weggeschickt wurde, weil sie keine A1 hatte und da war keine Rede vom Fehlen der anderen Dokumente.

Ausserdem war in keines der 3 Merkblätter etwas von der Vorlage meines Reisepasses gefordert (aber natürlich hat meine Frau die Reisepässe aller 3 Antragsteller in 2-Facher Kopie dabei gehabt die ja auch logischerweise benötigt werden) und der Reisepasse meiner Tochter war auch noch nicht dabei , weil der womöglich noch irgendwo in der Botschaft rumliegt, denn dieser wurde bereits am 10.12. bestellt. Ich bin extra noch hingegangen und habe die Botschaft gebeten mir eine Bestätigung für den Termin auszustellen, dass der PASS bestellt ist, aber das wurde verneint und gesagt, dass meine Frau trotzdem vorbei kommen kann. Dennoch habe ich Zahlungsbeleg des Passes, E-Mail der Botschaftsmitarbeiter und auch die erfolgte E-Mail des Standesamt Hamburgs über die Namenserklärung meiner Tochter an die Botschaft und deutsche Geburtsurkunde beigefügt und das reichte dann immer noch nicht.

Bin mächtig sauer. Wer erstattet mir denn jetzt die unnötigen Reisekosten??

Sowas habe ich noch nie erlebt. Man kann froh sein dass ich nicht vor Ort war. Ich fasse es einfach nicht.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von deerhunter am 28.02.2023 um 07:43:19
Na, dass man einen Nachweis über die deutsche Tochter mitbringen muss, um sich auf diese zu berufen, sollte klar sein! Also Kopien hätten man beim Antrag dabei haben müssen.
Hier lag der Fehler wohl auf Eurer Seite...nicht immer auf die DAV schimpfen!

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 28.02.2023 um 08:05:26
Sorry aber dem.stimme ich nicht zu. in bezug auf meine tochter habe ich die deutsche geburtsurknde meiner Tochter dabei gehabt. meine sorgerklärung unf vatersschaftsanerkennung, meine geburtsurkunde, email deutsches standesamt an DSV über Namenserklärung, Email das die Dav dabei einverstanden ist dass man trotz fehlenden Reisepass der ja schliesslich bei selber Behörde vor 10 Wochen bestellt und bezahlt wurde vorbei kommen kann, dabei gehabt. Dss soll nicht ausreichen,???

Die Annahme wurde ausdrücklich wegen fehlendem A1 Nachweis abgelehnt . Das nenne ich Mal total Versagen und überhaupt keine Ahnung der DAV. Ansonsten hätte man mir vorher Bescheid geben können das dies nicht ausreicht denn gerade deshalb habe ich ja vorher nachgefragt....Wenn mir dann jemand sagt, das dies in Ordnung ist und kommen sie dennoch vorbei und dass das als Argument nimmt dann ist das einfach unverschämt und Ablenkung von der eigenen Unfähigkeit ...

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von deerhunter am 28.02.2023 um 08:11:37
Das "ohne A1" funktioniert ja nur dann, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der Zuzug zum deutschen Kind erfolgt! So lange kein deutscher Pass vorhanden, ist dieser Nachweis nicht erbracht (je nach Land kann hier noch UP oder anderes im Vorfeld kommen).
Es wurde beim Antrag ohne A1 kein deutscher Pass (Kopie) vorgelegt, es wurde scheinbar auch nicht darauf verwiesen das dieser Pass schon irgendwo in der DAV liegt...also muss das Visum ohne A1 abgelehnt werden!
Wer Vorteile genießen will, muss auch den Nachweis erbringen das er dazu berechtigt ist

Ich bleibe dabei....die DAV hat alles richtig gemacht

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 28.02.2023 um 08:40:05
Dann bleibe du bei deiner Meinung und lese mal richtig den Beitrag bevor du antwortest. Mehr Hinweis an die DAV vorher und bei der Vorsprache ging ja wohl nicht... :(

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Aras am 28.02.2023 um 09:58:47
Die Frage die gestellt werden muss, ist die Frage: Dürfen Behörden die Annahme von (unvollständigen) Anträgen ablehnen?

In Deutschland würde ein Angestellter im öffentlichen Dienst bzw. Beamter eine Dienstaufsichtsbeschwerde bekommen, sollte er noch den größten Stuss von einem Antragsteller nicht annehmen.

<ironie>
Aber wir sind ja im Ausland und da gilt der Wilde Westen. Da gilt der Artikel 17 GG offenkundig nicht.
</ironie>

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Aras am 28.02.2023 um 11:22:59
Siehe auch Seite 68 im Visumhandbuch Thema Antrag im Abschnitt
Zitat:
8.2. Keine „Zurückweisungen“ am Schalter


https://www.auswaertiges-amt.de/blob/207816/a0f24b5e2808a52f5f83c069d4b75bc0/visumhandbuch-data.pdf

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von roseforest am 28.02.2023 um 12:36:51
mE ist die Antwort richtig. Es muss entweder ein Reisepass des Kindes (D) vorgelegt werden oder Kopie Deines Passes.
Dass das Kind einen Reisepass dafür haben muss halte ich für falsch.

Schaut mal hier z.B. Deutsche Botschaft Manila:
https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/-/2452626?openAccordionId=item-2564004-3-panel

es geht ja sogar FzF zum ungeborenen Deutschen Kind! ohne A1. Wie soll denn da ein Reisepass vom ungeborenen Deutschen Kind vorgelegt werden..

Schicke doch der Botschaft einen Scan von deinem Reisepass und frage ob sie jetzt wieder vorbeikommen kann. Du  hast zwar oben geschrieben sie hätte den dabei gehabt aber die eMail Antwort sagt was anderes.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von deerhunter am 28.02.2023 um 12:40:36

roseforest schrieb am 28.02.2023 um 12:36:51:
es geht ja sogar FzF zum ungeborenen Deutschen Kind! ohne A1. Wie soll denn da ein Reisepass vom ungeborenen Deutschen Kind vorgelegt werden..

Schicke doch der Botschaft einen Scan von deinem Reisepass und frage ob sie jetzt wieder vorbeikommen kann.

Nein, das ist falsch. Dieses "Nachzug" zum ungeborenen Kind ist ja eine "Krücke" und gilt hier nur wenn das Kind bisher nicht geboren ist!

Kind ist aber inzwischen da und damit muss auch nachgewiesen werden, dass dieses Kind lebt und einen deutschen Pass hat!

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 28.02.2023 um 12:54:08
Vielen Dank Aras für diesen Beitrag.


Ich habe mir auch nochmal das Merkblatt dieser Botschaft angesehen und auch hier lese ich "unter Umständen" eine Zurückweisung.

"Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden, und führen
u.U. zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden."

Und Abweisungsgründe sehr ich hier defnitiv nicht, sofern ich vorher den Autausch mit der Botschaft gepflegt habe und meine Reisepasskopie warum auch immer notwendig, könnte ja auch durch als Scan an die Botschaft nachgeschickt werden.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von roseforest am 28.02.2023 um 13:00:11
@deerhunter das war ja nur zur verdeutlichen.

Bei FzF zum Kind steht :
Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des deutschen Elternteils zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes: Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, der am Tag der Geburt des Kindes gültig war.
Falls vorhanden: Kopie des deutschen Reisepasses Ihres Kindes.

Warum sollte mit GU und D Pass eines Elternteils nicht der Nachweis erbracht sein ?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von roseforest am 28.02.2023 um 14:42:50
als Ergänzung noch siehe Visa-Handbuch:

1.8.Behandlung von Visumanträgen ohne Sprachnachweis
EinVisumantrag darf grundsätzlich nicht zurückgewiesen werden(vgl. VHB-Beitrag„Antrag“, Ziff. 8). Wird ein Visumantrag ohne erforderlichen Sprachnachweis eingereicht,
bestehen folgende Handlungsalternativen:
Kann der Sprachnachweis nicht in absehbarerZeiterbracht werden, soll dem Antragsteller in seinemInteresse empfohlen werden, den Visumantrag vorläufig zurückzunehmen, um eine unnötige Antragsablehnung mit Kostennachteilen zu vermeiden. Besteht der Antragsteller dennoch auf Antragsbearbeitung, so ist dieser negativ zu bescheiden, sofern keine Ausnahmetatbestände bzgl. des Sprachnachweiserfordernisses vorliegen. Nur auf diese Weise wird dem Antragsteller auch die Einlegung von Rechtsbehelfen in Bezug auf den Sprachnachweis ermöglicht.
Wird der Erwerb der einfachen Deutschkenntnisse in absehbarer Zeit glaubhaft gemacht,kann die Auslandsvertretung dem Antragsteller eine angemessene Frist für die Beibringung des Sprachnachweisessetzen.Besonders in Herkunftsstaaten, in denen sich wegen unzuverlässigen Urkundenwesens bzw. Aussetzung der Legalisation regelmäßig eine mehrmonatige Bearbeitungszeit aufgrund von Urkundenüberprüfungen ergibt,ist es zweckmäßig, die diesbezüglichen Bearbeitungsschritte bereits einzuleiten, während der Antragsteller die erforderlichen Deutschkenntnisse erwirbt.

also mE hätte man den Antrag durchaus annehmen können wenn doch offensichtlich ist dass der Pass bald ausgestellt wird (sollte der Pass erforderlich sein was ich immer noch nicht glauben kann)

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Aras am 28.02.2023 um 15:18:00
Um es wieder auf die praktische Ebene zu heben:

Die Mutter und die Kinder müssen so oder so wieder bei der Botschaft antanzen. Ob man einen Schadensersatzanspruch bzw. einen Staatshaftungsanspruch durchsetzen kann, würde ich wahrscheinlich verneinen.

Das erkennt man daran, dass die Botschaft ja bereits versucht den schwarzen Peter an euch zurückzuschieben. Dein Reisepass war ja eigentlich irrelevant, da der Nachzug zum deutschen Kind geplant ist. Das deutsche Kind hat keinen Reisepass, weil der ja von der deutschen Botschaft selber ausgestellt werden muss.  Und was wurde alles mitgebracht? Keine Ahnung. Die Botschaft wird schon eine Urkunde finden, die angeblich so essenziell sei, sodass man "vernünftigerweise" den Antrag nicht annehmen musste bzw. direkt ablehnen hätte können. Es gibt zwar einen Unterschied zwischen Nichtannehmen des Antrags und Ablehnen des Antrags gibt, aber so nen Blödsinn muss man wohl erwarten.

Der ganze Stress lohnt sich meist nicht.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 28.02.2023 um 15:34:32

Aras schrieb am 28.02.2023 um 15:18:00:
Um es wieder auf die praktische Ebene zu heben:

Die Mutter und die Kinder müssen so oder so wieder bei der Botschaft antanzen. Ob man einen Schadensersatzanspruch bzw. einen Staatshaftungsanspruch durchsetzen kann, würde ich wahrscheinlich verneinen.

Das erkennt man daran, dass die Botschaft ja bereits versucht den schwarzen Peter an euch zurückzuschieben. Dein Reisepass war ja eigentlich irrelevant, da der Nachzug zum deutschen Kind geplant ist. Das deutsche Kind hat keinen Reisepass, weil der ja von der deutschen Botschaft selber ausgestellt werden muss.  Und was wurde alles mitgebracht? Keine Ahnung. Die Botschaft wird schon eine Urkunde finden, die angeblich so essenziell sei, sodass man "vernünftigerweise" den Antrag nicht annehmen musste bzw. direkt ablehnen hätte können. Es gibt zwar einen Unterschied zwischen Nichtannehmen des Antrags und Ablehnen des Antrags gibt, aber so nen Blödsinn muss man wohl erwarten.

Der ganze Stress lohnt sich meist nicht.


Ja und meine Frau ist nun leider total verunsichert, sich erneut da  vorzustellen. Ich kann aber nicht schon wieder Richtung Südamerika reisen. Sondern geplant ist erst Ende März und dann ist der geplante Reisetag Ende Juni nicht mehr weit und das macht mir nun große Sorgen, bei den Bearbeitungszeiten dieser Botschaft.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 01.03.2023 um 20:59:43
Nachdem ich nun eine Beschwerde an die Botschafterin selbst gerichtet habe, mit dem all den Argumenten wie Fehler entgegen Visahandbuch, keine A1 Erfordernis auf Grund Aufenthaltgesetz mit den hier gegebenen hinweisen, habe ich nun folgende Antwort der Botschaft erhalten und diese verwundert mich nach wie vor..

Ich habe ein Visa "Reunificación familiar: "Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge"" gestellt, ein Visa zum Nachzug meiner Frau zur Deutschen Tochter..was so auch im dem Visaantrag steht und wieso redet man hier davon, dass am Schalter ein ehegattennachzug beantragt wurde. Hö??? Und inwiedfern bittet man nun denn um Unterstützung. Wenn ich den Reisepass scanne und mir die Botschaft versichert, dass der Pass nun nach 10 Wochen eingetroffen ist bzw. zu dem steht was vorher eigentlich vereinbart war, d.h. es ist kein Problem das meine Frau totzdem kommt auf welche Unterstützung wartet man...Dieses Botschaft ist seit dem Wechsel einigen Personal mir völlig schleierhaft und was fange ich mit dieser Antwort an? Meine Frau schon wieder dahin schicken mit der Gefahr abgelehnt zu werden...Eine nichtssagende Antwort meines Erachtens....
#

Sehr geehrter Herr xxxxx,



vielen Dank für Ihre Mail, welche mir durch Botschafterin xxxxxx zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Wir bedauern, dass die Visumerteilung bei der Vorsprache Ihrer Frau noch nicht möglich war.



Aus Gründen des Datenschutzes kann ich auf den konkreten Fall nicht in personenbezogener Form eingehen. Erlauben Sie mir jedoch folgende Hinweise:



Sie führen korrekt aus, dass im Visumverfahren zum Familiennachzug des (mit)sorgeberechtigten Elternteils zum minderjährigen Kind kein Sprachnachweis erforderlich ist. Zum Ehegattennachzug ist in aller Regel ein Nachweis vorzulegen, dass Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Wird bei Antragstellung vorgetragen, dass ein Nachzug zum Ehegatten erfolgen soll, sind die Kolleg/innen am Schalter verpflichtet, einen Sprachnachweis zu verlangen. Beim Nachzug zum deutschen Staatsangehörigen muss (wie auf dem von Ihnen zitierten Merkblatt auch verzeichnet) natürlich die dt. Staatsangehörigkeit des Kindes oder Ehegatten nachgewiesen werden.



Die Botschaft weist außerdem auf den auf der Webseite zur Verfügung gestellten Merkblättern darauf hin, dass Anträge, die unvollständig sind, nicht weiterbearbeitet werden können. Bestehen Antragsteller/innen darauf, den Antrag zu stellen, obgleich unvollständig, sind wir verpflichtet, diese Anträge anzunehmen. Mangels vollständiger Nachweise können solche Anträge nicht weiter bearbeitet werden und wären in der Folge abzulehnen.



Bitte teilen Sie uns mit, wann Ihre Frau die Möglichkeit hat, nach Bogotá zu kommen, um – wie vorgestern bereits angeboten - einen Sondertermin wahrzunehmen. Es wäre u. U. hilfreich, wenn sie dabei unterstützt würde, die in den beiden vorhergehenden allgemeinen Absätzen dargelegten Voraussetzungen auch zu erfüllen.  Unvollständige Anträge bzw. fehlende Nachweise kann die Botschaft leider nicht ersetzen.


Und nun???

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von roseforest am 01.03.2023 um 23:13:18
Die Botschaft in Manila hat mir per Mail immer Auskünfte erteilt. Hatte eine eingescannte Vollmacht von ihr per Mail mitgeschickt.
mE ist zu klären ob denen denn nun die GU + Passkopie von dir ausreicht, sonst würde sie ja nochmal unsinnig dahin fahren.
Da man allerdings schon 2x einen Sondertermin angeboten was mE daraufhin deutet.

Ich würde so eine Vollmacht mit der konkreten Frage senden ob das ausreicht. Aber vllt haben die anderen noch bessere Ideen .

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Aras am 01.03.2023 um 23:22:04
Naja, der Botschafter ist eher nicht der Ansprechpartner für sowas. Der ist eher politische Verantwortlicher, also der geht eher zu feinen Veranstaltungen mit Präsidenten, Königen und Diktatoren. Wenn dann müsste man dem Leiter der Rechts- und Konsularabteilung schreiben.

Wie gesagt... Du wirst da nicht viel erreichen. Selbst wenn du Referat 509 und 510 vom Auswärtigen Amt anschreibst wird es keine andere Antwort geben.

Die wissen halt, dass es nicht richtig gelaufen ist und darum geben die auch den "Sondertermin".

Die Mutter deines Kindes soll die Emails eben ausdrucken und  ganz oben auf den Antragsstapel legen.

Meine Empfehlung ist, dass du verbal abrüstest und dem der den Sondertermin per Email gibt, um Verständnis bitten dass der Visaantrag für dich emotional stressig ist und die bitte darauf achten, dass deine Frau diesmal problemlos den Antrag stellen kann.

Sei zielorientiert.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 01.03.2023 um 23:40:49
Das ist die Antwort der Leiterin der Rechtsabteilung.

Mit derselben Botschaft bin ich schon lange in Kontakt und in Vergangenheit wurden mir immer auch personenbezogene Auskünfte gegeben. Zwecks Vorbereitung zur Zustimmung meiner Frau zu meiner Vaterschaftsanerkennung in der Botschaft habe ich zahlreiche Scans an die Botschaft vorab geschickt und das war ausdrücklich gewünscht ::)

Andere Leiterin im Rechtskonsulat bedeutet wohl andere Sitten.

Ich habe nun auch an die Botschafterin bemerkt, dass wir nicht mehr von derselben Bearbeiterin bedient werden.1. sehr unfreundlich gewesen. 2. Offensichtliche fehlende Sachkompetenz.

Was mich an dem ganzen stört, dass man hier einen Fehler nicht zugibt und dann auf uns schiebt.

Eine Befürchtung meiner Frau ist nun dass dann nach was anderem gesucht wird und man in dieser Botschaft nun wohl supergenau ist.  das Thema des Mietvertrages könnte wohl.auch noch kommen, weil trotz dem Aufhänger des A1 wohl dies auch mal kurz angesprochen wurde. Ich habe für die 3 fast 30.Einzeldokumente gehabt und alles war laut sachberabeiterin perfekt und bei den Dokumenten zu fehlender A1, mein Reisepass und dem fehlenden Mietvertag hat sie rumgemäkelt obwohl bezüglich des Mietvertags nichts in der Antwort steht  ....

In meiner vorherigen Anfrage in Bezug auf den derzeit zu kleinen wohnraum hatte man ja nur geantwortet "seien sie mit der Einladung kreativ"
und das erinnert mich an die Aussage zum Reisepass dass man vorbeikommen kann und dann weitersehen muss. Das Ergebnis sehen wir ja nun. 😤[

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 01.03.2023 um 23:59:01
Und in was soll ich hier asistieren/unterstützen so wie die Botschaft es vorschlägt. Mehr als ich bereits gemacht habe, kann ich wohl nicht ...

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von roseforest am 02.03.2023 um 00:14:20
Nunja ausreichender Wohnraum und Sicherung LU muss halt nachgewiesen werden. Nicht wegen Deinem Kind .. mit diesem könnte sie auch so nach D und einfach Sozialleistungen beantragen. Das Problem sind hier die Stiefkinder, denn dafür muss LU nachgewiesen werden. Wenn die Botschaft selber schon sagt "sei kreativ" halte ich das eher für positiv.. was sollen sie auch sonst antworten.
Hier wird man evtl. mit der Argumentation weiterkommen dass es unzumutbar ist dass die Mutter ja nicht ohne die 2 Stiefkinder nach D kann - einen "Selbstläufer" sehe ich hier jedoch nicht.

Ich verstehe die "nicht personenbezogene Antwort" aber schon so sie soll einfach nochmal vorbeikommen zum "Sondertermin" wie @aras auch gesagt hat dass sie wohl selber sehen das was falschgelaufen ist. Im Übrigen muss Deine Ausländerbehörde dem Visum Antrag zustimmen nachdem die Botschaft ihn angenommen hat. Von fehlenden Wohnraum hatte ich nichts gelesen bisher..


Zitat:
Und in was soll ich hier asistieren/unterstützen so wie die Botschaft es vorschlägt. Mehr als ich bereits gemacht habe, kann ich wohl nicht ...

naja was soll die Botschaft dennn machen? Vorbeikommen muss sie sowieso nochmal da der Antrag ja nicht angenommen wurde. Selbst wenn sie einen Fehler zugeben würde müsste sie nochmal kommen..

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 02.03.2023 um 04:01:26
Der fehlende Wohnraum wurde auch in den 2 offiziellen Antworten zum Antragstermin durch die Botschaft nicht erwähnt aber halt kurz in dem Schaltergespräch kurz angesprochen, denn hier hatte ich mich nach einer vorherigen Antwort an die Botschaft, die hier wie erwähnt mit einem seien sie kreativ und auf Vorschlägen in diesem Forum auf die Vorgehensweise eingelassen das ich in der Bestätigung/Einladung insofern kurz darauf eingehe und bekräftige dass ich zum Einreisezeitraum eine grössere Wohnung anmieten werde, denn man sieht ja gerade was soll ich denn jetzt schon eine Wohnung anmieten wenn sich das Visumsverfahren ansonsten verschiebt. BNb Anmietungen oder  Hotelanmietungen gehen hier ja auch schlechtwrg nicht . Da die finanzielle Situation und Sicherung des LU vor Ort bei der er Vorstellung  anhand der Nachweise als sehr gut bewertet wurde, sollte dies aber kein Problem auch für die AV sein.

Ich denke dass muss ich allerdings aber mir nochmal vorab bestätigen lassen das nach meinem Verständnis nun also trotz noch fehlenden Reisepass, dem Fakt das Mein Pass nicht zu liefern ist wegen fehlendem Grund Ehegattenzug und den vorher gestellten Tatsache des erst zum Einreisezeitpunkt vorhandener grösserer Wohnraum vorliegen wird, ein Erneute Vorstellung bei der Botschaft nun erfolgen kann.

Ansonsten reist meine Frau dort erneut an und es passiert Überraschung Nr. 2.... Seht ihr das genauso?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 02.03.2023 um 23:25:27
Da nun jetzt Tips mehr gekommen sind, bleibt mir nun wohl nichts anderes übrig, dann trotzdem nochmal auf dem fehlenden Nachweis des Mietvertrags bei der Vereinbarung des Sondertermins hinzuweisen..

Ich hatte ja bereits nach euren Tips die Einladung entsprechend vorbereitet und wenn das nicht reicht, dann bin ich für meine Stiefkinder zumindest vorerst mit meinem Latein am Ende. Anderes fällt  mir nicht ein kreativ zu sein. Ich habe 30 verschiedene Einzeldokumente gehabt und dieses Thema bekomme ich in Hamburg nicht in kurzer Zeit gelöst.

Bestätigung


Hiermit bestätige ich, deutsche Staatsangehörigkeit, wohnhaft in der , dass ich mit meiner

•      Ehefrau xxxx

•      Unserem gemeinsamen Kind, meiner Tochter xxxx (deutsche Staatsbürgerin)

•      und meine beiden Stiefsöhne   xxxx

zusammen in Deutschland leben möchte.


Ab dem Einreisezeitpunkt (Einreise erfolgt zum 29.06.2023) werden wir gemeinsam in einer zum 01.06.2023 reservierten und dann angemieteten größeren Wohnung gemeinsam leben.


Mit freundlichen Grüßen,

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von deerhunter am 03.03.2023 um 06:36:10

walkon schrieb am 02.03.2023 um 23:25:27:
01.06.2023 reservierten und dann angemieteten größeren Wohnung gemeinsam leben.

Das kannst du per Vertrag nachweisen?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 03.03.2023 um 08:23:35
Nein. Wie denn auch. Meine Antragsunterlagen sind von Februar. Man kann doch nicht von mir verlangen, dass ich eine 100 qm Wohnung anmiete ( die muss man in Hamburg auf die schnelle erst mal bekommen). für mich alleine wo ich derzeit alleine wohnen würde und je nachdem wie lange sich das Verfahren zieht diese auch bezahle und dort alleine bewohne. mein jetziger vertrag läuft zum 30.05. nun ab, Das habe ich in Vorausschau auf eine Einreise der Familie im Juni dementsprechend gekündigt. Diesen könnte ich kurzfristig aber halt immer um 3 Monate verlängern und ich würde beim positiven Bescheid bzw. den Anzeichen dazu dann vorerst eine möblierte Wohnung zum.01.06. beziehen (diese sind problemlos in Hamburg verfügbar)  meine Familie kommt zum 29.06. in die Wohnung hinzu und dann machen wir uns in Ruhe auf der Suche nach einer für uns geigneten Wohnung. Nur das wäre handel- und planbar. Es muss  doch jeder ABH und DAV logisch und vom Verständnis her klar sein das es einen Unterschied macht, dass ich bisher als Single gelebt habe und dementsprechend einen anderen Anspruch in bezug auf Wohnraum hatte als Vater mit 4 köpfiger Familie. Was ich dann ja nun auch mit der neuen Anmietung "korrigieren" würde.

Anders weiss ich nicht wie ich das hinbekommen soll und vorherigen Antworten aus dem Forum zufolge, müsste hier eigentlich auch die DAV mitspielen. Es kommt halt auf die Formulierumg and und die Botschaft ist mit dem Vorschlag hierzu "seien sie kreativ" nicht gerade als Ratgeber in die Bresche gesprungen ohne dieses aber direkt zu verneinen. zumindest lese ich dieses aus der Antwort.

Das wichtige muss doch sein, dass der LU gesichert ist und das haben wir der Frau am Visaschalter zur vollsten Zufriedenheit nachweisen können.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von deerhunter am 03.03.2023 um 10:14:59

walkon schrieb am 03.03.2023 um 08:23:35:
Nein. Wie denn auch. Meine Antragsunterlagen sind von Februar. Man kann doch nicht von mir verlangen, dass ich eine 100 qm Wohnung anmiete ( die muss man in Hamburg auf die schnelle erst mal bekommen). für mich alleine wo ich derzeit alleine wohnen würde und je nachdem wie lange sich das Verfahren zieht diese auch bezahle und dort alleine bewohne. mein jetziger vertrag läuft zum 30.05. nun ab


Doch, dieser Nachweis ist ein Bestandteil für das Visum der beiden "ausländischen" Kinder. Und wie du selbst sagst, ist das in Hamburg wie auch aktuell überall in Deutschland sehr schwer!
Ohne entsprechenden Wohnraum kann die ABH das Visum ablehnen! Was dann?


walkon schrieb am 03.03.2023 um 08:23:35:
Anders weiss ich nicht wie ich das hinbekommen soll und vorherigen Antworten aus dem Forum zufolge, müsste hier eigentlich auch die DAV mitspielen. Es kommt halt auf die Formulierumg and und die Botschaft ist mit dem Vorschlag hierzu "seien sie kreativ" nicht gerade als Ratgeber in die Bresche gesprungen ohne dieses aber direkt zu verneinen. zumindest lese ich dieses aus der Antwort.


Das könnte funktionieren oder eben nicht! Gerade in der heutigen Zeit mit extrem knappen wohnraum könnte eben die ABH dort nicht mitspielen und eine Wohnung verlangen! Also probiere es, aber sei nicht erzürnt, wenn die Behörde ablehnt....

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 03.03.2023 um 17:02:17
Nicht erzürnt, aber langsam total verzweifelt.

Soviele Kosten, Energie und Zeit wie hier reingesteckt wird seit der Vaterschaftsanerkennung im letzten Mai in Hamburg one auch nur einen Tag verschwendet zu haben. Hindernisse an allen Ecken, hier als Beispiel die Anerkennung der alten Scheidung meiner Frau damit meine Tochter überhaupt als Deutsche anerkennt werden kann... Und nun wieder sowas.

Wir werddem dem Staat bestimmt nicht auf der Tasche leben und trotzdem wird man so behandelt...

Dann schreibe ich mal der Botschaft und lass mich gerne positiv überraschen obwohl mir das Gefühl was anderes sagt...

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 03.03.2023 um 17:39:31
Das heisst bei dem Fehlen nur diesen einen Einzeldokument, bei einer weiteren Abgabe von insgesamt 49 Einzeldokumenten (die anzahl habe ich nun nachgezählt), kann die Botschaft hingehen und den Antag und auch die Annahme ablehnen. Zur annahme ist sie nicht verpflichtet und man kann auch nichts nachreichen?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von roseforest am 03.03.2023 um 18:34:35
Wieviel Wohnraum wollen die in Hamburg denn ?
Habe Mal auf der Webseite in düsseldorf geschaut da steht pro Person 12qm und Kinder unter 2 wären nicht berücksichtigt.
Das wären dann in eurem Fall 48qm . Das finde ich schon extrem wenig als Anforderung .

Genauso wenig kann ich als Arbeitsloser sagen genehmigt das Visum nach Einreise werde ich mir Arbeit suchen..Das würde ja die ganzen Regeln ins absurdun führen ;)

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 03.03.2023 um 18:59:50
Ich gehe davon aus, dass dies auch für Hamburg gilt, zumindest habe ich genau mit dieser Quadratmeterzahl gerechnet und darauf  komme ich mit der derzeitigen Wohnung nicht. Ich bin viel unterwegs beruflich, was soll ich da mit einer großen wohnung die leersteht? das  war der Grund für die bislang kleine wohnung.

Ich weiss nicht ob das man so einfach vergleichen kann. Ich will und werde dem Staat nicht auf der Tasche liegen, dafür weise ich ja Bschäftigungsverhältnis und Gehaltsabrechnungen nach und das tun andere nicht.

Wir haben ein 17 monates altes Baby und sollte das Baby nicht länger ohne Vater aufwachsen und alleine durch die ganzen Formalien habe ich von Mai 2022 bis nun (vorausgesetzt der Pass kommt nun mal) wegen Hindernissen die mir durch den Staat auferlegt wurden viel Zeit mit dem Baby verloren. Ein paar Besuche im jahr machen das nicht weg. Nur mit dem Baby nun rüber gehen würde bedeuten, die 2 Stiefkinder erst einmal zurück zu lassen. Dass kann ja auch nicht im Sinne des ganzen sein. Familienzusammenführung ist ja das Ziel und nicht trennen. Und mein Kind ist deutsch!



Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von calhoon am 03.03.2023 um 19:16:33

walkon schrieb am 03.03.2023 um 17:39:31:
Das heisst bei dem Fehlen nur diesen einen Einzeldokument, bei einer weiteren Abgabe von insgesamt 49 Einzeldokumenten (die anzahl habe ich nun nachgezählt), kann die Botschaft hingehen und den Antag und auch die Annahme ablehnen. Zur annahme ist sie nicht verpflichtet und man kann auch nichts nachreichen?


Ja. Das hast du doch schwarz-auf-weiss von der Botschaft, du hast es doch selbst zitiert:

"Die Botschaft weist außerdem auf den auf der Webseite zur Verfügung gestellten Merkblättern darauf hin, dass Anträge, die unvollständig sind, nicht weiterbearbeitet werden können. Bestehen Antragsteller/innen darauf, den Antrag zu stellen, obgleich unvollständig, sind wir verpflichtet, diese Anträge anzunehmen. Mangels vollständiger Nachweise können solche Anträge nicht weiter bearbeitet werden und wären in der Folge abzulehnen."



Zitat:
Ich will und werde dem Staat nicht auf der Tasche liegen, dafür weise ich ja Bschäftigungsverhältnis und Gehaltsabrechnungen nach und das tun andere nicht.


"Andere" bekommen dann auch kein Visum.



Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 03.03.2023 um 19:24:10

schrieb am 03.03.2023 um 19:16:33:
Ja. Das hast du doch schwarz-auf-weiss von der Botschaft, du hast es doch selbst zitiert:

"Die Botschaft weist außerdem auf den auf der Webseite zur Verfügung gestellten Merkblättern darauf hin, dass Anträge, die unvollständig sind, nicht weiterbearbeitet werden können. Bestehen Antragsteller/innen darauf, den Antrag zu stellen, obgleich unvollständig, sind wir verpflichtet, diese Anträge anzunehmen. Mangels vollständiger Nachweise können solche Anträge nicht weiter bearbeitet werden und wären in der Folge abzulehnen."


Das hier gepostete Visumhandbuch sagt aber was anderes.

Hier steht beispielsweise Im Falle fristgebundener Visumanträge (wie etwa Kindernachzug, Wiederkehroption, Fälle des § 29 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) sind Visumanträge stets bereits anzunehmen, auch wenn sie noch unvollständig sind. Dem Antragsteller ist in diesen Fällen eine angemessene Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen zu setzen."

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von deerhunter am 03.03.2023 um 19:33:46
Es nutzt die doch aber nichts! Es ist jetzt März und ihr wollt schnell ein Visum haben, also würde ich dringend nach Wohnung suchen und diese entsprechend dann nachweisen!

Wenn du jetzt im April einen vetrag abschließt wirst du ja nicht direkt einziehen können!

Also würde ich das als Priorität Nr. 1 einstufen...speziell in der heutigen Zeit

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von calhoon am 03.03.2023 um 20:58:02

walkon schrieb am 03.03.2023 um 19:24:10:
Das hier gepostete Visumhandbuch sagt aber was anderes.

Hier steht beispielsweise Im Falle fristgebundener Visumanträge (wie etwa Kindernachzug, Wiederkehroption, Fälle des § 29 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) sind Visumanträge stets bereits anzunehmen, auch wenn sie noch unvollständig sind. Dem Antragsteller ist in diesen Fällen eine angemessene Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen zu setzen."


Dir ist aber schon klar, dass dein Antrag, wenn er denn jetzt so unvollständig (!) angenommen werden würde, wie er nunmal ist, NICHT bearbeitet würde und ihr auch keine Visa bekommt, solange nicht alle erforderlichen Nachweise erbracht sind?

Es macht also absolut keinen Unterschied, ob der unvollständige Antrag bei dir bzw. deiner Frau rumliegt oder in der Botschaft. Die Annahme und eine eventuelle Fristsetzung nützt dir ü-ber-haupt nicht, Sie bringt dich kein Stück weiter.

Du kannst dich natürlich weiter in Rage reden und fordern, dass der Antrag angenommen zu werden hat – oder dich auf das Erforderliche konzentrieren: Die notwendigen Nachweise zu erbringen.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 03.03.2023 um 21:27:19
Mir fehlen von 50 Unterlagen eine Unterlage, danach kümmer ich mich wenn mir die neue antwort der Botschaft vorliegt.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 06.03.2023 um 18:28:40
Nächstes Highlight der Botschaft auf meine ausführliche Antwort an die Chefin der Rechtsabteilung..

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Sehr geehrter Herr xxx,



vielen Dank für Ihre abermals sehr ausführliche Mail an die Konsulin, die diese der Visastelle zur Beantwortung weitergeleitet hat.



Für den Nachzug zu einem deutschen Kind muss logischerweise dessen Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Eine Geburtsurkunde alleine ist kein Nachweis der Staatsangehörigkeit. Da Ihr Kind, wenn ich es richtig verstanden habe, noch keinen eigenen Nachweis hierzu besitzt, kann die deutsche Staatsangehörigkeit ersatzhalber durch Abstammung von einem deutschen Staatsangehörigen nachgewiesen werden. Hierzu benötigen wir also zusätzlich einen Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit, etwa einer Kopie Ihres Reisepasses.



Aus Datenschutz- und Kapazitätsgründen können im Visaverfahren keine vorab per Mail eingereichten Unterlagen berücksichtigt werden, sondern nur solche, die am Tag der Antragstellung in Papierform vorgelegt werden.



Wir können Ihre Ehefrau am Montag, den xx.03.2023, um xx:xx Uhr einschieben. Da wir terminlich ausgebucht sind, muss sie hierbei ggf. mit einer gewissen Wartezeit rechnen. Ich bitte um Terminbestätigung bis Mittwoch, den 08.03.2023.

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Kein bisschen wird auf meine Fragen geantwortet. Ich hatte danach gefragt ob ich einen Scan meines Reisepasses meiner Frau zuschicken kann und sie den Ausdruck verwenden kann...Was ist mit dem Reisepass meiner deutschen Tochter, der vor 12 Wochen beantragt wurde und hierzu normalerweise maximal eine Bearbeitungszeit zuzüglich Honorarskonsul von 8 Wochen besteht. Keine Antwort in Bezug auf den Vorschlag mit dem Mietvertrag...

Also langsam haben sie mich soweit... Ich kann meine Frau mit der Ungewissheit doch nicht schon wieder zur Botschaft schicken. oh mann...

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von roseforest am 06.03.2023 um 18:54:36
Sie schreiben doch wie ich schon mehrmals gesagt habe dass GU und Passkopie von dir ausreicht. Verstehe nun wirklich nicht was genau dein Problem jetzt ist.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 06.03.2023 um 18:58:28
Mein Reisepass ist aber bei mir in Deutschland....

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von roseforest am 06.03.2023 um 19:32:58
"Kopie ihres Reisepasses" schreiben sie doch

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von lottchen am 06.03.2023 um 20:47:15
Wenn es keine beglaubigte Kopie sein muss ist es doch wohl möglich, den Paß einzuscannen, zu mailen und im Land Deiner Frau auszudrucken?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 06.03.2023 um 21:13:46
Unter normalen Umständen würde ich auch denken. Aber bei der Botschaft.   

Auf den Punkt Mietverträg den ich ausführlich beschrieben habe, ist man 0,0 eingegangen....

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Aras am 07.03.2023 um 01:12:42
Botschaftsmitarbeiter sind chronisch überarbeitet. Die müssen im Minutentakt x-Visaanträge bearbeiten. Von denen kriegst du imho keine angemessene Antwort.
Ne bessere Antwort kriegst du höchstens vom Referat 509 vom Auswärtigen Amt 509-visa@zentrale.auswaertiges-amt.de



Ich würde jetzt einfach alle Unterlagen fertig machen und scannen. Der Mietvertrag für die größere Wohnung und dein Pass Scan und alles was du hast als Pdf fertig machen. Zur Sicherheit nochmal durch nen pdf shrinker schicken damit das schön handliche Größe hat.

Dann schickst du das vor dem 7 Tage vor dem Termin als Email an die Botschaft mit dem Text:


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

da die Visaanträge für die Familienzusammenführung zum deutschen Kind beim Ersttermin von der AV nicht angenommen wurden, weil angeblich Unterlagen wie A1 Sprachkenntnisse der Mutter (obwohl diese keine Voraussetzung für die Visaerteilung ist) fehlten, schicke ich Ihnen die Anträge und die Nachweise als Konvolut im Anhang dieser Mail vor dem Termin am x.x.2023.

Meines Erachtens sind die Unterlagen vollständig.

Der Reisepass unserer deutschen Tochter wurde am x.x.2023 beantragt und wurde noch nicht von der Botschaft herausgeben. Wenn möglich bitte ich darum dass der Reisepass beim Termin kopiert wird und dann der Kindsmutter ausgehändigt wird.

Ich bitte darum, dass sichergestellt wird, dass der Visaantrag angenommen wird.

Im Anhang finden Sie:
- bla
- bla
- bla
-...(alles genau benennen)

Ich bitte um Verständnis, dass ein Aufsuchen der deutschen Botschaft eine Tagesreise per Flugzeug bedeutet und insbesondere in Anbetracht der hohen Kriminalitätsrate in Südafrika (vgl. Reise und Sicherheitshinweise des AA bezüglich Südafrika) mir natürlich dann auch Sorgen mache.

Bitte bestätigen Sie mir den Empfang der Email.

Mit freundlichen Grüßen
Walkon



Kannst ja auch die Email per CC an 509 schicken, oder die email abwandeln und denen sagen dass die sicherstellen sollen dass der Antrag angenommen wird.

Deine Erwartung sollte nur die Empfangsbestätigung sein. Dass die Botschaft inhaltlich nicht darauf eingehen kann, kann dir praktisch egal sein. Wenn die dann wieder den Antrag nicht annehmen, kannst du dann auf Konfrontation gehen.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 07.03.2023 um 03:39:44
Schlecht noch das alle Papiere bei meiner Frau sind. Natürlich habe ich nicht alles eingescannt als ich ihr die Unterlagen nach Sûdamerika gebracht habe. Auch der Mietvertrag fehkt nich. Toller Tip mit 509, denn ich bezweifle das da noch was von der botschaft jommt.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 07.03.2023 um 17:53:52
Neueste Antwort der DAV.

Ich frage mich wirklich ob man mich hier auf den Arm nimmt.

Mittlerweile habe auch vom Honorarkonsul die Nachricht erhalten, dass der Reisepass nach 12 wochen nun eingetroffen ist. Das Thema ist erledigt. Schon komisch dass von dem Reisepass niemand was wusste, denn nach meinem Veständnis läuft der Versand doch auch über die Botschaft....


Sehr geehrter Herr xxxx,



vielen Dank für Ihre Mail.



Papierform bedeutet ausgedruckt auf Papier. Ihr Pass muss nicht im Original vorgelegt werden.



Für Visa zur Familienzusammenführung zu deutschen Staatsangehörigen ist in der Regel kein Unterkunftsnachweis erforderlich.



Wenn der vorgeschlagene Termin Ihrer Frau nicht passt, steht es ihr selbstverständlich frei, über unser Terminvergabesystem einen Termin nach ihrem Gutdünken zu buchen.

...........................................................................................

Ich habe 3 Visa vorgestellt. 1 Visa zum Nachzug meiner Frau zur Tochter.

2 Visa zum Kindernachzug, wo ja der Mietvertrag vorgesehen ist...

Ausführlich beschrieben....


Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von roseforest am 07.03.2023 um 18:20:07
Alles richtig. Zu Deutschen ist i.d.r kein Unterkunftsnachweis erforderlich. Aber ihre Kinder ziehen zur Mutter somit nicht zu Deutschen. Ich will ja niemand verteidigen
Aber ich kann mir vorstellen dass die nicht nur deinen Fall zur Bearbeitung haben und sich nicht an ältere Nachrichten erinnern...

Zudem ist Deine Frau Antragssteller rechtlich und nicht Du.
Meiner Meinung nach sind eig alle Fragen geklärt oder was genau ist dir jetzt unklar ?

Im Übrigen selbst wenn die Botschaft den Antrag annimmt muss die ABH ja eh zustimmen die können dann berechtigterweise auch wieder mit der Unterkunft kommen

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von roseforest am 07.03.2023 um 18:23:59
Möglicherweise sieht die ABH auch sofort ein dass es unverhältnismäßig ist dass die 2 anderen Kinder ohne Mutter aufwachsen und macht keine Probleme.

Wie auch immer dass deine Frau nochmal zur Botschaft muss steht doch außer Frage.. und das die Botschaft die per Mail keine verbindliche Aussage mache. Kann /darf da du ja nichtmal Antragssteller bist wundert mich jetzt auch nicht

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 07.03.2023 um 18:46:47
Sorry, aber wenn ich etwas über die Botschafterin einspiele, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass man die Grundlagen zum Vorgang vergisst bzw. sich die entsprechende Mühe dazu gibt. Ansonsten hab ich vielleicht eine andere Auffassung meines Jobs.

In der Regel wird der Nachweis der Unterkunft später auch kein Problem sein, logischerweise aber jetzt.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Aras am 07.03.2023 um 20:27:15
Wie ich schon schrieb:
AV ist generell überarbeitet.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Reyhan am 07.03.2023 um 21:46:54
Bitte sei doch so nett und " mach " jetzt mal und vergeude Deine Zeit nicht mit Schriftverkehr, ellenlangen Erläuterungen hier und woanders.

Geh davon aus, dass niemand in der Botschaft Zeit hat, dass alle überlastet sind und nicht die Musse haben sich  lange Elegen anzuschauen, sondern kurze , knackige Texte mit Inhalt benötigen um weiter zu kommen.

Man hat Dir / Deiner Frau doch eine freundliche Geste mit dem ausserordentlichen Termin gezeigt.
Nutz die Gelegenheit !



Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 17.03.2023 um 18:21:41
Meine Beschwerden haben dann aber auch wirklich geholfen und man war nun auch mit der Bestätigung einverstanden, die bemerkt dass die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt angemietet wird (Brief hatte ich hier gepostet).

Meine Frau hatte nun auch ihren Termin in der Botschaft und ist alles reibungslos durchgegangen. Keine Fragen mehr zum fehlenden Unterkunftsnachweis, man war vorbereitet auf alles, kannte den kompletten Vorgang und war insgesamt sehr nett.

Heute dann aber eine andere Überraschung. Post von Welcom Hamburg und es werden neben neuen Dokumenten "Erklärung zur Sicherung des Lebensunterhaltes" erneut viele Dokumente abgefordert die wir in Bogotá eingereicht haben und man will nochmal eine neue Arbeitgeberbescheinigung? Nochmal die Gehaltsnachweise etc. Ausländische Vaterschaftsanerkennung , die ich nun noch zusätzlich übersetzten lassen müsste obwohl ich die in Hamburg zuzüglich Sorgeerklärung gemacht habe? Die deutsche sollte doch wohl ausreichen??

Mietvertrag ist natürlich auch dabei was abzusehen war, aber trotzdem ich finde das Ganze langsam wirklich schräg.

Alles abzuliefern bis zum 11.04.

ich finde, langsam müsste es dann wirklich einmal gut sein, zumal ich verstanden habe, dass die Unterlagen doch auch von der botschaft geschickt werden.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Aras am 18.03.2023 um 00:13:31
Ja die Ausländerbehörde schickt halt nen Standardbrief. Aber die Ausländerbehörde wird jetzt eben ganz genau schauen...
Wenn die Urkunden beim Visa antrag abgegeben wurde kannst du halt darauf verweisen.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 18.03.2023 um 10:46:51
oke, da muss ich mich aber einige Positionen doch wundern. Jetzt soll ich neue Unterlagen beibringen, wie die ausländische Vaterschaftsanerkennung meiner Tochter. hö? meine Tochter ist deutsch, hat nun einen Deutschen Reisepass und es wurde in Deutschland in Hamburg, die Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung abgegeben und die Zustimmung meiner Frau dazu in der deutschen Botschaft in Bogotá.

dazu kommt jetzt auch mein Arbeitsvertag, den ich natürlich nicht gerne jemand anderen zeige. wofür muss ich den Arbeitsvertag wenn ich gleichzeitig auch eine Arbeitsbescheinigung vorlegen muss, die ich ja bereits abgegeben habe?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Aras am 18.03.2023 um 13:02:36
Wenn es keine ausländische Vaterschaftsanerkennung gibt, dann gib das halt an.

Du hast die Wahl:
Mit der Ausländerbehörde streiten ob etwas vorgelegt werden muss und das Verfahren verzögern.

Oder vorlegen und danach beim Datenschutzbeauftragten beschweren, dass Unterlagen eingereicht werden mussten die nichg verlangt werden dürfen, bereits vorgelegt wurden oder durch andere Belege nachgewiesen wurden.
Dann kannst du sagen, dass die Unterlagen per Standardschreiben gefordert wurden und es wohl ein systemisches Problem ist. Aber du zumindest willst, dass die übergriffig geforderten Unterlagen aus der Akte entfernt werden.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 18.03.2023 um 18:38:06
Beim Datenschutzbeauftragten?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Aras am 18.03.2023 um 18:45:48
Ja, weil es das Gebot der Datensparsamkeit gibt. Bspw. darf ein Jobcenter keine kompletten Kontoauszüge verlangen sondern darf verlangen, dass diese vorgelegt werden und nur eine Aktennotiz gemacht werden darf, dass die Kontoauszüge vorgelegt wurden und alles ok ist.

Warum soll der Staat en Detail wissen wollen was in deinem Arbeitsvertrag steht, wenn du eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt hast?

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 01.04.2023 um 17:30:15
Ich habe nun auch wie beim Visaantrag mit meiner Bestätigung zugesagt, einen wohnungsvertrag geschlossen, der den nötigen wohnungsraum ab Beginn Juni nachweist.

Den Arbeitsvertrag lehne ich aber nach wie vor ab, zumal die Behörde aus dem gar nichts erkennen kann. Der ist 7 Jahre alt und spiegelt nach tariflichen Erhöhungen, Stundenerhöhung etc. überhaupt nicht mehr das aktuelle Lagebild ab. ich frage mich wie die Sachbearbeiterin da was rechnen will.

Es muss doch hier eine Gehaltsabrechung aus dem Dezember 2022 ausreichen aus der die jährliche Gehaltssumme erkennbar ist...

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von Reyhan am 01.04.2023 um 17:37:03
...nimm bitte die letzten 3. Plus die aus 12/2022.

Dann sollte Ruhe sein.

Titel: Re: Familiennachzug - Eigenes sowie Stiefkinder
Beitrag von walkon am 01.04.2023 um 17:39:23
Ich habe 12/2022 und die Monate januar und Februar 2023 eingereicht.

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