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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Änderung des Aufenthaltstitels aus familiären Gründen
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Beitrag begonnen von Alex_2485 am 25.08.2022 um 12:37:03

Titel: Änderung des Aufenthaltstitels aus familiären Gründen
Beitrag von Alex_2485 am 25.08.2022 um 12:37:03
Hallo zusammen

Meine kolumbianische Frau und ich (ebenfalls Kolumbianerin) haben letztes Jahr geheiratet. Sie ist seit 9 Jahren in Deutschland und hat seit 2019 eine Niederlassungserlaubnis. Ich bin seit 3+ Jahren in Deutschland und habe eine Aufenthaltserlaubnis 18b, Abs. 1, die Ende Oktober ausläuft, wenn auch mein Arbeitsvertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiter ausläuft. Ich bin aber noch nicht fertig mit meiner Doktorarbeit.

Welche Möglichkeiten habe ich, um meine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern? Kann ich meine Genehmigung aus familiären Gründen ändern?

Oder ist es möglich, eine Verlängerung zu bekommen, um mein Doktorat ohne Arbeitsvertrag abzuschließen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Titel: Re: Änderung des Aufenthaltstitels aus familiären Gründen
Beitrag von Bayraqiano am 25.08.2022 um 13:58:42
Du kannst in den familiären Aufenthalt wechseln, wenn der Lebensunterhalt gesichert und ausreichend Wohnraum vorhanden ist (§§ 30, 29 AufenthG).

Oder du findest eine entsprechende Beschäftigung als Fachkraft, die deiner bisherigen Qualifikation entspricht. So kann deine AE 18b verlängert werden.  Eine Promotion ohne entsprechende Stelle als WissMit ist hingegen kein Grund für eine Verlängerung.

Titel: Re: Änderung des Aufenthaltstitels aus familiären Gründen
Beitrag von Alex_2485 am 14.09.2022 um 19:07:28
Vielen Dank!

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