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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Antrag auf Einbürgerung - Umzug https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1661024175 Beitrag begonnen von edelmann am 20.08.2022 um 21:36:15 |
Titel: Antrag auf Einbürgerung - Umzug Beitrag von edelmann am 20.08.2022 um 21:36:15
Hallo zusammen,
ich plane, im Laufe der nächsten Monate den Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Die Behörde hat bestätigt, dass ich die Voraussetzungen nach § 10 (3) S2 StAG erfülle und den Antrag bereits stellen kann. Aktuell wohne ich in Mainz, werde aber aber im nächsten Jahr nach Frankfurt umziehen. Wird mein Antrag in Frankfurt automatisch weitergeführt oder wird ein neuer Antrag in Frankfurt erforderlich sein? Wäre es sinnvoll, den Antrag erst nach dem Umzug nach Frankfurt zu stellen? Kann es grundsätzlich Unterschiede bei der Bearbeitung in RLP und Hessen geben? Vielen Dank. |
Titel: Re: Antrag auf Einbürgerung - Umzug Beitrag von reinhard am 20.08.2022 um 23:44:44
Du kannst den Antrag einfach stellen. Die Akte geht irgendwann zur neuen Behörde, die machen aber einfach weiter. Sie sehen, wie weit das ist, und übernehmen die Entscheidungen.
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