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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungserklärung wird verweigert
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Beitrag begonnen von Biker1963 am 19.08.2022 um 17:11:13

Titel: Verpflichtungserklärung wird verweigert
Beitrag von Biker1963 am 19.08.2022 um 17:11:13
Habe folgendes Problem mit dem Ausländeramt Freiburg:

Dieses weigert sich, mir für die Einladung meiner Lebenspartnerin eine Verpflichtungserklärung auszustellen trotz einwandfreier Bonität.

Der Vorgesetzte ist lt. Auskunft der Sachbearbeiterin bereits involviert.

Möglichkeiten:
1) Nettogehalt mind. 1.612 €: Bin im Vorruhestand und habe aus steuerlichen Gründen die gesamte Summe meines Gehaltes bis zum Renteneintritt mit 63 in einer Summe erhalten. Teile ich die Summe bis zum Renteneintritt, kommt man netto auf mehr als das doppelte. Zusätzliche finanzielle Reserven sind vorhanden.  Wird vom LRA trotz Nachweis nicht anerkannt.

2) Barsicherheit / Hinterlegung beim LRA: Obwohl im Merkblatt als Möglichkeit ausgewiesen (Seite 4 ganz unten), heißt es ganz lapidar: Ist bei uns leider nicht möglich. Eine Begründung erfolgte nicht.
https://www.freiburg.de/servicebw/Merkblatt__Verpflichtungserklaerung.pdf

3) Verpfändung Sparbuch: Das wird mir als einzige Möglichkeit angeboten. Hier wird es etwas kompliziert. Ich habe meine Freundin bereits vor 3 Monaten nach Deutschland eingeladen und sie befindet sich aktuell hier. Ich möchte mit ihr in 2 Monaten zurück nach Thailand fliegen und dann im Frühjahr wieder mit nach Deutschland nehmen. Vor 3 Monaten wurde eine Verpflichtungsurkunde gegen Verpfändung eines Tagesgeldkontos genehmigt. Als sich meine Freundin bereits in Deutschland befand, kam ein Brief der Bank mit Ablehnung der Verpfändung. Für dieses Mal kein Problem meinte das LRA, aber für den nächsten Fall müsse ich mich nach einer anderen Bank umsehen. Nun war ich selbst 30 Jahre lang Bänker und weiß, dass alles, was Arbeit verursacht und keinen Ertrag bringt, bei allen Banken abgebaut wird. Bereits 3 Banken kontaktiert. Keine will. Und selbst wenn ich eine finden sollte, habe ich das Risiko, dass sich die Regeln bis zum Erhalt der Verpfändung ändern und dann abgelehnt wird. Was passiert dann? Widerruf der dann bereits ausgestellten Verpflichtungserklärung und ich befinde mich dann in Thailand? Die entsprechende Urkunde hatten sie mir witzigerweise gleich nach Unterschrift aller Dokumente mitgegeben. D.h. aus Sicht des Bänkers Auszahlung Kredit vor Sicherheitenordnung. Eigentlich ein NoGo.

Es wäre toll, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.
Habe noch 2 Monate Zeit, das Teil zu erhalten. Danach bin ich in Thailand.

Danke

Titel: Re: Verpflichtungserklärung wird verweigert
Beitrag von Petersburger am 19.08.2022 um 19:06:37
Bankbürgschaft gegen Hinterlegung der entsprechenden Summe?
Das Einzige, was mir ad hoc einfällt ...

Titel: Re: Verpflichtungserklärung wird verweigert
Beitrag von uwe1122 am 19.08.2022 um 19:58:38

Petersburger schrieb am 19.08.2022 um 19:06:37:
Bankbürgschaft gegen Hinterlegung der entsprechenden Summe?
Das Einzige, was mir ad hoc einfällt ...


Ist die für ihn zuständige ABH denn dazu verpflichtet,oder können sie sagen,ne,machen wir nicht ?Ist die Vorgehensweise irgendwo geregelt ?

Gruß

Uwe

Titel: Re: Verpflichtungserklärung wird verweigert
Beitrag von uwe1122 am 22.08.2022 um 17:41:09

uwe1122 schrieb am 19.08.2022 um 19:58:38:
Ist die für ihn zuständige ABH


Es war nicht die für ihn zuständige ABH ,wie sich jetzt herausgestellt hat.Diese Info wäre natürlich vor ab wichtig gewesen.

Gruß

Uwe

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