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Beitrag begonnen von frisbeescheibe am 16.08.2022 um 21:12:58

Titel: Fortbestand Einreisesperre nach Erwerb EU-Staatsbürgerschaft
Beitrag von frisbeescheibe am 16.08.2022 um 21:12:58
Hallo zusammen,


folgender Fall:

wegen Insolvenzverschleppung wurde Drittstaatler A zu einer Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Nachdem er zwei Drittel abgesessen hatte, wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt und er wurde 2021 in die USA ausgewiesen und mit einer Einreisesperre von drei Jahren belegt.

Nun hat er durch Zufall herausgefunden, dass er aufgrund seiner Abstammung irischer Staatsbürger ist. Irland hat ihm bereits einen Staatsangehörigkeitsnachweis und Reisepass ausgestellt. A möchte sich nun umgehend wieder in Deutschland niederlassen.

Gilt das Einreiseverbot trotzdem weiter? Schließlich dürfen EU-Bürger ja selbst bei Straffälligkeit nur nur ganz engen Voraussetzungen an der Ausübung ihrer Freizügigkeit gehindert werden - im Gegensatz zu Drittstaatlern.

Danke für eure Antworten.


Gruß

frisbeescheibe

Titel: Re: Fortbestand Einreisesperre nach Erwerb EU-Staatsbürgerschaft
Beitrag von Bayraqiano am 16.08.2022 um 22:31:18
Er sollte sich anwaltlich beraten lassen. Falls die Frist von drei Monaten ab verbindlicher Feststellung der irischen Staatsangehörigkeit noch nicht abgelaufen ist und fest steht, dass diese schon seit Geburt bestand, sollte ein Antrag nach § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VwVfG in Betracht gezogen werden. Ansonsten würde § 51 Abs. 5 i.V.m §§ 48, 49 VwVfG geprüft werden.

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