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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Daueraufenthaltskarte
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Beitrag begonnen von Ivan2022 am 16.08.2022 um 13:46:11

Titel: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Ivan2022 am 16.08.2022 um 13:46:11
Guten Morgen
Mein geschichte ist wie folgt:
ich habe mich im september 2017 mit einer Frau verheiratet ,die aus Frankreich kommt.
im im october 2017 habe ich Aufenthaltkarte bekommt, die 5 jahre gültig ist.seit november 2021 bin ich arbeitlos geworden und bekomme ich ALGII ,aber in zwischenzeit bin ich Azubi.
Meine Frage ist:
kann ich die Daueraufenthaltskarte beantragen?
obwohl ich ALGII bekomme.
Was wird vom AB geprüft , um die Daueraufenthaltskarte zu genehmigen?
Ich würde mich sehr freuen auf ihre schnelle Antwort.
vielen dank

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Bayraqiano am 16.08.2022 um 13:53:17
Wie lange lebt deine Frau in Deutschland? Was macht sie beruflich/arbeitet sie?

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Ivan2022 am 16.08.2022 um 14:20:45
sie wohnt seit september 2017 in deutschland und sie ist seit auguste 2019 arbeitlos.

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Bayraqiano am 16.08.2022 um 14:47:13
Das ist dann etwas kompliziert.

Voraussetzung für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts ist der gemeinsame fünfjährige, rechtmäßige Aufenthalt mit dem Ehegatten. Rechtmäßig ist der Aufenthalt, wenn die Voraussetzungen für die Freizügigkeit vorliegen.

Sofern deine Frau mindest ein Jahr lange gearbeitet hat und Arbeit seinerzeit unfreiwillig verloren hat, bleibt ihr Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmerin erstmal bestehen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 FreizügG/EU). Dieses Recht bleibt aber nicht unbegrenzt erhalten, sondern gilt nur solange noch die Möglichkeit besteht, eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Das ist anhand des Einzelfalls (Alter, Sparchkenntisse, Qualifikationen) zu beurteilen. Teilweise wird eine Obergrenze von zwei Jahre angenommen. In beiden Fällen würde es hier für deine Frau nach drei Jahren Arbeitslosigkeit knapp werden, sodass wohl der Verlust der Arbeitnehmereigenschaft eingetreten ist.

Als zweite Alternative käme ein Aufenthaltsrecht deiner Frau über § 4 FreizügG/EU in Betracht, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und eine ausreichende Krankenversicherung verfügen würde. Das müsste man hier wohl aufgrund des ALG II-Bezugs näher prüfen, ob die Inanspruchnahme unagemessen ist.

Ohne Aufenthaltsrecht deiner Frau nach dem Freizügigkeitsgesetz liegen auch bei dir die Voraussetzungen für das Daueraufenthaltsrecht nicht vor. Es wäre gut, wenn deine Frau sich nach Arbeit umschaut.

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Ivan2022 am 16.08.2022 um 14:57:12
d.h der Antrag auf Daueraufenthaltrecht wird dann sinnlos sein?

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Bayraqiano am 16.08.2022 um 16:23:53
Das wird die Ausländerbehörde entscheiden. Euer Fall ist aber kein Selbstläufer.

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Ivan2022 am 16.08.2022 um 17:01:29
Und was passiert wenn man nach 5 jahre freizüsigkeit scheidet?

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von uwe1122 am 16.08.2022 um 18:20:55

Ivan2022 schrieb am 16.08.2022 um 17:01:29:
Und was passiert wenn man nach 5 jahre freizüsigkeit scheidet?


Nach meinem Kenntnisstand eine Aufforderung zur Ausreise,da der LU nicht gesichert ist.

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Ivan2022 am 16.08.2022 um 18:44:36
für mich oder meiner Frau

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von uwe1122 am 16.08.2022 um 19:48:16

Ivan2022 schrieb am 16.08.2022 um 18:44:36:
für mich oder meiner Frau


Du hast doch für Dich gefragt ,oder wie soll ich das verstehen  ?

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Ivan2022 am 16.08.2022 um 19:57:15
Ich und meine Frau bekommen wir ALG2
Und inzwischenzeit bin ich Azubi.
Ich verstehe nicht wenn sie sagen,dass LU nicht gesichert ist.
Ich bitte Sie um mehrere Erklärungen.

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von uwe1122 am 16.08.2022 um 20:05:37

Ivan2022 schrieb am 16.08.2022 um 19:57:15:
Ich und meine Frau bekommen wir ALG2
Und inzwischenzeit bin ich Azubi.
Ich verstehe nicht wenn sie sagen,dass LU nicht gesichert ist.

Es geht um eine geplante Scheidung,und daher werde ich keine weiteren Auskünfte geben.

Falls ich etwas missverstanden habe,bitte ich um aufklärung.

Gruss

Uwe

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von deerhunter am 17.08.2022 um 07:10:43

Ivan2022 schrieb am 16.08.2022 um 19:57:15:
Ich verstehe nicht wenn sie sagen,dass LU nicht gesichert ist.

Gehalt als Azubi reicht nicht für einen gesicherten LU...ALG2 darf nicht bezogen werden

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von reinhard am 17.08.2022 um 13:51:46

Ivan2022 schrieb am 16.08.2022 um 19:57:15:
Ich und meine Frau bekommen wir ALG2
Und inzwischenzeit bin ich Azubi.
Ich verstehe nicht wenn sie sagen,dass LU nicht gesichert ist.
Ich bitte Sie um mehrere Erklärungen.


Ihr solltet erstmal klären, ob Ihr verheiratet bleibt oder Euch scheiden lassen wollt. Wichtig ist, bei solchen rechtlichen Fragen zuerst die Voraussetzungen klar und deutlich anzugeben.

Dann war hier die Rückfrage an Dich nach den Möglichkeiten Deiner Frau, wieder Arbeit zu finden (und wann). Das wäre aber nur wichtig, wenn Ihr zusammenbleiben wollt.

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von Ivan2022 am 17.08.2022 um 14:01:29
ich bekomme mein Aufenthalt seit 5jahren durch unsere Union.
wenn ich von meiner Frau scheide,werde ich auch meine paragrah 5 abs 1 verlieren?

Titel: Re: Daueraufenthaltskarte
Beitrag von reinhard am 18.08.2022 um 13:34:10

Ivan2022 schrieb am 17.08.2022 um 14:01:29:
ich bekomme mein Aufenthalt seit 5jahren durch unsere Union.
wenn ich von meiner Frau scheide,werde ich auch meine paragrah 5 abs 1 verlieren?


Du solltest zuerst klären, ob Ihr Euch scheiden lassen wollt oder nicht. Fragen mit "wenn" sind schwer zu beantworten.

Außerdem solltet Ihr die Frage mit der Arbeit klären.

Wenn Ihr beide arbeitet und Euch nicht scheiden lasst, behaltet Ihr beide Eure Aufenthaltskarte, wenn Ihr das wollt.

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