i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1660336345 Beitrag begonnen von integ am 12.08.2022 um 22:32:25 |
Titel: Niederlassungserlaubnis Beitrag von integ am 12.08.2022 um 22:32:25
Guten Abend,
Es handelt sich um einen mann ,der seit acht Jahren in Deutschland ist und besitzt die Jordanische Staatsangehörigkeit Err macht eine Ausbildung (KFZ-Mechatroniker)seit zwei Jahren und dauert noch 1,5 Jahre Hat er Anspruch auf Niederlassungserlaubnis ? Ich danke Ihnen im voraus |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von deerhunter am 13.08.2022 um 08:55:40
In einer Ausbildung dürfte er keinen gesicherten LU haben...da muss er warten, bis er fertig ist und einen Job ohne Probezeit und 60 Rentenbeiträge hat!
Welche AE hatte er die letzten 8 Jahre? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von SimonB am 13.08.2022 um 10:23:03 integ schrieb am 12.08.2022 um 22:32:25:
Nein, diesen Anspruch hat er noch nicht. Die 60 Beitragsmonate der RV sind nicht immer notwendig. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von integ am 13.08.2022 um 10:33:19
Er hat vor paar Jahren die AE nach Paragraph 25 A Absatz. 1 erhalten.
Das AA in seiner Stadt hat die Zeit als er nach Deutschland kam ,mitgerechnet ,da er minderjährig war |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von integ am 13.08.2022 um 12:23:40 SimonB schrieb am 13.08.2022 um 10:23:03:
Wann hat er einen Anspruch auf Niederlassungserlaubnis? Und was meinen Sie ,dass es nicht notwendig ist, die 60 Beitragsmonate der RV zu zahlen zu müssen? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von SimonB am 13.08.2022 um 14:23:25 integ schrieb am 13.08.2022 um 12:23:40:
Wenn die Voraussetzungen nach § 9 AufenthG erfüllt sind. integ schrieb am 13.08.2022 um 12:23:40:
Grundsätzlich sind die 60 Monate RV-Beiträge nachzuweisen. Aber es gibt Ausnahmen. Wann war denn " vor paar Jahren"? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von integ am 13.08.2022 um 15:09:57
Er hat die AE seit ca 2015 erhalten .
Er macht seit zwei Jahren eine Ausbildung und dies dauert noch 1,5 Jahre |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von reinhard am 14.08.2022 um 11:52:03
Dann ist es am besten, wenn er seinen Rentenverlauf überprüft: Hat er 60 Monatsbeiträge eingezahlt?
Dann sollte er auf den gesicherten Lebensunterhalt achten. Dazu ist es am einfachsten, wenn er die Ausbildung erfolgreich abschließt, danach Arbeit findet und länger als 6 Monate (Probezeit) arbeiten. Falls es bei ihm Besonderheiten gibt, dass allgemeine Auskünfte ihm nicht reichen, sollte er sich einfach selbst hier melden. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |