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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Daueraufenthalt Familienangehörige EU - Bürger: Voraussetzungen?
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Beitrag begonnen von Mike65 am 02.08.2022 um 13:08:33

Titel: Daueraufenthalt Familienangehörige EU - Bürger: Voraussetzungen?
Beitrag von Mike65 am 02.08.2022 um 13:08:33
Liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage zum Aufenthaltsrecht für Familienangehörige von EU-Bürgern:
Ein italienischer Staatsbürger lebt mit seiner marokkanischen Ehefrau seit 5 Jahren in Deutschland. Ihre EU-Aufenthaltskarte läuft demnächst aus. Sie wollte nun den dauerhaften Wohnsitz für Familienangehörige von EU-Bürgern beantragen. Laut dieser Quelle ist die einzige Voraussetzung dafür ein mindestens 5-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in D:

https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/documents-formalities/non-eu-family-members-permanent-residence/index_de.htm

Darf die Behörde zusätzliche Voraussetzungen verlangen, insbesondere Sprachkenntnisse und den Besuch eines Integrationskurses? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Gundlage?

Vielen Dank!

Titel: Re: Daueraufenthalt Familienangehörige EU - Bürger: Voraussetzungen?
Beitrag von Bayraqiano am 02.08.2022 um 13:37:51

Mike65 schrieb am 02.08.2022 um 13:08:33:
Darf die Behörde zusätzliche Voraussetzungen verlangen, insbesondere Sprachkenntnisse und den Besuch eines Integrationskurses?


Nein, darf sie nicht. Die Voraussetzungen (Familienangehöriger, ständiger rechtmäßiger Aufenthalt mit dem Unionsbürger für fünf Jahre) stehen in § 4a Abs. 1 Satz 2 FreizügG:

Unionsbürger, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben (....) das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht). Ihre Familienangehörigen (....), die nicht Unionsbürger sind, haben dieses Recht, wenn sie sich seit fünf Jahren mit dem Unionsbürger ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben.

Und zur Klarstellung: Sie müssen dieses Recht nicht beantragen, sie erwerben es automatisch. Beantragen muss die Ehefrau nur eine Bescheinigung darüber, dass sie dieses Recht erworben hat. Diese Bescheinigung wird ihr in Gestalt einer Daueraufenthaltskarte nach § 5 Abs. 5 Satz 2 FreizügG ausgestellt.

Titel: Re: Daueraufenthalt Familienangehörige EU - Bürger: Voraussetzungen?
Beitrag von Mike65 am 02.08.2022 um 14:02:32
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Inwieweit kann sich die Behörde auf §9a AufenthG berufen? Meines Wissens ist das AufenthG gar nicht auf Familienangehörige von EU-Bürgern anwendbar. Aber für welche Fälle ist dann dieser § ?

Titel: Re: Daueraufenthalt Familienangehörige EU - Bürger: Voraussetzungen?
Beitrag von Bayraqiano am 02.08.2022 um 14:06:57

Mike65 schrieb am 02.08.2022 um 14:02:32:
Inwieweit kann sich die Behörde auf §9a AufenthG berufen?


Gar nicht.

Titel: Re: Daueraufenthalt Familienangehörige EU - Bürger: Voraussetzungen?
Beitrag von Petersburger am 02.08.2022 um 16:13:50

Mike65 schrieb am 02.08.2022 um 14:02:32:
Aber für welche Fälle ist dann dieser § ? 

Auch wenn es sich aufdrängt:
Für die Ausländer, die sich nach dem AufenthG in Deutschland aufhalten.

Du hast richtig erkannt, dass Familienangehörige von freizügigen EU-Bürgern von dieser Regelung nicht erfasst werden, sofern sie vom FreizügG/EU erfasst sind.

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