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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit Ausweisersatz/AE
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Beitrag begonnen von ViatoremDiEfa am 27.07.2022 um 17:12:59

Titel: Einbürgerung mit Ausweisersatz/AE
Beitrag von ViatoremDiEfa am 27.07.2022 um 17:12:59
Hallo zusammen,

aktuell besitze ich einen AE, mit der Bemerkung "28 Abs. 1 S.1 Nr. 1 Ausweisersatz".

Da ich noch keine Rückmeldung bzgl. einen Beratungstermin bekommen habe, möchte ich hier nachfragen, ob die Einbürgerung mit Ausweisersatz möglich ist.

Die weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung erfülle ich.


Viele Grüße

Titel: Re: Einbürgerung mit Ausweisersatz/AE
Beitrag von Bayraqiano am 27.07.2022 um 17:25:37
Verfügst du über ein sonstiges amtliches Identitäsdokument, z.B. eine ID-Karte oder einen abgelaufenen Pass?

Für die Einbürgerung ist maßgeblich, dass deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind. Ein Ausweisersatz reicht hierfür nicht aus, dafür aber entsprechende Dokumente des Herkunftsstaates.

Titel: Re: Einbürgerung mit Ausweisersatz/AE
Beitrag von ViatoremDiEfa am 27.07.2022 um 17:51:10
Ja, ich habe meinen abgelaufenen Pass und eine ID-Karte dabei.

Titel: Re: Einbürgerung mit Ausweisersatz/AE
Beitrag von Bayraqiano am 27.07.2022 um 19:42:58
Das sollte reichen.

Falls die Behörde einen gültigen Nationalpass sehen möchte (was wahrscheinlich ist), müsstest du entsprechend argumentieren.

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