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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit Ausweisersatz/AE https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1658934779 Beitrag begonnen von ViatoremDiEfa am 27.07.2022 um 17:12:59 |
Titel: Einbürgerung mit Ausweisersatz/AE Beitrag von ViatoremDiEfa am 27.07.2022 um 17:12:59
Hallo zusammen,
aktuell besitze ich einen AE, mit der Bemerkung "28 Abs. 1 S.1 Nr. 1 Ausweisersatz". Da ich noch keine Rückmeldung bzgl. einen Beratungstermin bekommen habe, möchte ich hier nachfragen, ob die Einbürgerung mit Ausweisersatz möglich ist. Die weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung erfülle ich. Viele Grüße |
Titel: Re: Einbürgerung mit Ausweisersatz/AE Beitrag von Bayraqiano am 27.07.2022 um 17:25:37
Verfügst du über ein sonstiges amtliches Identitäsdokument, z.B. eine ID-Karte oder einen abgelaufenen Pass?
Für die Einbürgerung ist maßgeblich, dass deine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind. Ein Ausweisersatz reicht hierfür nicht aus, dafür aber entsprechende Dokumente des Herkunftsstaates. |
Titel: Re: Einbürgerung mit Ausweisersatz/AE Beitrag von ViatoremDiEfa am 27.07.2022 um 17:51:10
Ja, ich habe meinen abgelaufenen Pass und eine ID-Karte dabei.
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Titel: Re: Einbürgerung mit Ausweisersatz/AE Beitrag von Bayraqiano am 27.07.2022 um 19:42:58
Das sollte reichen.
Falls die Behörde einen gültigen Nationalpass sehen möchte (was wahrscheinlich ist), müsstest du entsprechend argumentieren. |
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