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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Vorbestraft sein ohne es zu wissen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1658152383 Beitrag begonnen von Johny1992 am 18.07.2022 um 15:53:03 |
Titel: Vorbestraft sein ohne es zu wissen Beitrag von Johny1992 am 18.07.2022 um 15:53:03
Kann man vorbestraft sein ohne es zu wissen?
Info: Ich bin 2017 auf einer Tollroad (USA) gefahren ohne zu bezahlen. Ich habe zu spät bemerkt dass man nicht per cash bezahlen konnte (EZ Tag lane). Ich habe gedacht ich erhalte eine Rechnung und würde die Rechnung + Strafe bezahlen, aber die Rechnung kam nicht im nächsten Monat und dann bin ich in mein Heimatland zurückgezogen. Jetzt habe ich daran gedacht, dass vielleicht eine Rechnung an meine Adresse in den USA geschickt worden ist, nachdem ich weggezogen bin, aber das kann ich nicht prüfen, und falls das passiert ist, gilt die Rechnung wahrscheinlich als ignoriert, was natürlich illegal ist. Jetzt will ich die Einbürgerung in Deutschland beantragen und meines wissen nach bin ich nicht vorbestraft und deswegen würde ich ankreuzen dass ich es nicht bin, aber kann es sein dass ich vorbestraft bin obwohl ich es nicht weiß? |
Titel: Re: Vorbestraft sein ohne es zu wissen Beitrag von Info4Mich am 19.07.2022 um 08:30:49
Die USA sind bei sowas nicht so streng, da drohte vermutlich eher eine nachträgliche, meist höhere, Rechnung. Du kannst alternativ einfach die Ausländerbehörde fragen, aber selbst wenn es eine Strafe dafür gegeben hätte dann wäre die sicherlich unter 90 Tagessätze bzw. 90 Tage Freiheitsstrafe. Damit würde sie einer Einbürgerung auch nicht im weg stehen.
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Titel: Ordnungswidrigkeit vs Straftat im Antrag. Beitrag von Johny1992 am 20.07.2022 um 21:34:07
Hallo zusammen,
Im Einbürgerungsantrag ist nach Straftaten sowohl in Deutschland als auch im Ausland gefragt. Muss ich hier eine Nichtzahlen der Maut (im Ausland) eingeben? Von was ich gefunden habe, gilt in Deutschland das als Ordnungswidrigkeit, was wie ich verstehe nicht gleich mit einer Straftat ist. Falls es relevant ist, geschah dies vor mehr als 5 Jahren (aber weniger als vor 10 Jahren). Danke für die Hilfe! |
Titel: Re: Vorbestraft sein ohne es zu wissen Beitrag von T.P.2013 am 21.07.2022 um 22:18:38
Hallo,
Du musst die nichtgezahlte Maut nicht als "Straftat im Ausland" angeben. Du weißt doch nicht einmal, ob Dein Verstoß überhaupt registriert oder verfolgt wurde und falls ja, mit welchem Ergebnis. Gruß |
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