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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Gemeinsames Kind
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Beitrag begonnen von infoinfo am 18.07.2022 um 03:38:13

Titel: Gemeinsames Kind
Beitrag von infoinfo am 18.07.2022 um 03:38:13
Hallo,

Ich habe mit einem Afghanen früher geheiratet und er ist mit Ehegattennachzug nach Deutschland gekommen.
Er hat die afghanische Staatsbürgerschaft und ich die deutsche Staatsbürgerschaft.
Ich war schwanger von ihm und habe das Kind bekommen.
Jetzt haben wir uns vor der 3 Jahre Frist  getrennt.
Kann er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen wegen dem Kind, auch wenn ich nicht unterschreibe bei der ausländerbehörde ?
Ich möchte nicht , dass er das Kind betreut da er gewalttätig ist.
Was kann ich tun ?

Danke

Lg

Titel: Re: Gemeinsames Kind
Beitrag von deerhunter am 18.07.2022 um 08:34:06

infoinfo schrieb am 18.07.2022 um 03:38:13:
Kann er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen wegen dem Kind, auch wenn ich nicht unterschreibe bei der ausländerbehörde ?

Er kann, wenn er "Sorgerecht" hat und zumindest teilweise die Personenfürsorge übernimmt. Nur Kind allein reicht nicht




infoinfo schrieb am 18.07.2022 um 03:38:13:
Ich möchte nicht , dass er das Kind betreut da er gewalttätig ist.
Was kann ich tun ?

Bei so etwas muss erstmal das Sorgerecht, per Gericht, entzogen werden. Da hat man bei einem "Gewalttäter" schon mal einen Vorteil.
Dann muss die Scheidung eingereicht werden usw.

Also schnell zum Anwalt, Jugendamt usw

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