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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsangehörigkeitsnachweis vom deutschen Partner
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Beitrag begonnen von Alex561 am 17.07.2022 um 16:59:23

Titel: Staatsangehörigkeitsnachweis vom deutschen Partner
Beitrag von Alex561 am 17.07.2022 um 16:59:23
Hallo,

Ich habe gelesen dass es üblich ist, wenn man durch den Paragraph 9 eingebürgert wird, dass der deutschen Partner seine deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen muss. Ich habe auch hier gelesen, dass dies durch einen Staatsangehörigkeitsnachweis geschehen kann. Ich habe 2 Fragen:

1.  Lohnt es sich so einen Nachweis schon zu beantragen, wenn man den Termin bei EBH erst in einigen Monaten hat, oder hat so ein Nachweis einen kurzen Gültigkeitszeitraum?

2. Falls hier jemand das schon beantragt hat, dauert es lang bis man so ein Nachweis bekommt, wenn man gebürtig deutsch ist?

Titel: Re: Staatsangehörigkeitsnachweis vom deutschen Partner
Beitrag von deerhunter am 17.07.2022 um 20:09:52
Also meine Frau wurde eingebürgert und da reichte mein Personalausweis und GU zum Nachweis

Titel: Re: Staatsangehörigkeitsnachweis vom deutschen Partner
Beitrag von Alex561 am 17.07.2022 um 22:36:53
Danke für die Info :) das ist gut zu hören. Höffentlich wird es auch bei uns in NRW so einfach.

Titel: Re: Staatsangehörigkeitsnachweis vom deutschen Partner
Beitrag von erne am 18.07.2022 um 14:53:51

Alex561 schrieb am 17.07.2022 um 16:59:23:
oder hat so ein Nachweis einen kurzen Gültigkeitszeitraum? 

Der Gültigkeitszeitraum ist sehr kurz, nämlich genau zum Zeitpunkt der Ausstellung.
Man kann druchaus noch heute deutsche Staatnangehörigkeit haben und damit den Nachweis erhalten, morgen kann sie weg sein z.B.weil mann auf eigenen Antrag von einem anderen Staat eingebürgert wird aber keine Beibehaltungsgenehmigung hat

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