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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG
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Beitrag begonnen von Krimo99 am 16.07.2022 um 15:17:23

Titel: Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG
Beitrag von Krimo99 am 16.07.2022 um 15:17:23
Moin alle Zusammen,
Ich bin mit eine Deutsche verheiratet und ich lebe in Deutschland seit 3 Jahre jetzt. Ich und meiner Frau sind im Moment beide berufstätig und in paar Monate will ich gerne einen Antrag für eine NE und wenn es auch past dann will ich mich auch für eine deutsche Einbürgerung beantragen.
Meine Frage wäre ob einer Erteilung mit einem befristeten Arbeitsvertrag für eine NE oder eine Einbürgerung möglich ist?

Mit Freundlichen Grüßen

Titel: Re: Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG
Beitrag von reinhard am 16.07.2022 um 16:32:48
Möglich ist es. Es kommt immer auf die genauen Umstände an.

Es ist immer sinnvoll, sich zwischen der NE und der Einbürgerung zu entscheiden. Beides kostet Geld, und es funktioniert nicht gleichzeitig. Wer eingebürgert wird, braucht keine NE.

Titel: Re: Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG
Beitrag von nixwissen am 17.07.2022 um 03:18:47
Moin,

wie reinhard schrieb, kommt drauf an. Wenn z.B. befristete Verträge in der Branche üblich sind und danach keine Arbeitslosigkeit zu erwarten ist, dann geht das.
Es würde aber auch reichen, wenn Deine Frau unbefristet angestellt ist und das für Euch beide reichen würde. Bei allen Dingen bzgl. Lebensunterhalt zählt immer Euer beider Einkommen zusammen. Das gilt für NE und Einbürgerung, da sind die Vorraussetzungen nahezu identisch. Ich habe die Feinheiten nicht im Detail vor Augen aber 3 Jahre mit einer Deutschen verheiratet, wenn eine NE geht, geht meistens oder sehr oft auch eine Einbürgerung.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Einbürgerung/Niederlassungserlaubnis nach § 28 AufenthG
Beitrag von Krimo99 am 17.07.2022 um 09:49:09
Ich bedanke mich für eure Antworten, Die waren auf jeden Fall hilfreich .

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