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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU-Doppelbürger: Verzicht auf dt. Staatsangehörigkeit für Familiennachzug nach EU-Recht
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Beitrag begonnen von frisbeescheibe am 06.07.2022 um 14:03:40

Titel: EU-Doppelbürger: Verzicht auf dt. Staatsangehörigkeit für Familiennachzug nach EU-Recht
Beitrag von frisbeescheibe am 06.07.2022 um 14:03:40
Hallo zusammen,

folgender Fall:

A ist deutsch-lettischer Doppelbürger und lebt mit seiner (ausschließlich) deutschen Ehefrau B in Deutschland. A möchte seine Eltern dauerhaft nach Deutschland zu sich holen. Die Eltern von A sind Non-citizens russicher Abstammung in Lettland.

Die ABH an seinem Wohnort teilt dem A mit, dass ein Familiennachzug nach dem Freizügigkeitsgesetz nicht möglich sei, da A schließlich auch Deutscher und nicht nur EU-Ausländer sei.

A überlegt nun, auf seine deutsche Staatsangehörigkeit zu verzichten, um seine Eltern als EU-Bürger nachzuziehen.
Könnte er die deutsche Staatsangehörigkeit nach erfolgtem Familiennachzug wieder annehmen, ohne dass die Eltern dann ihr Freizügigkeitsrecht verlieren?

Ich freue mich auf eure Antworten.

frisbeescheibe

Titel: Re: EU-Doppelbürger: Verzicht auf dt. Staatsangehörigkeit für Familiennachzug nach EU-Recht
Beitrag von Bayraqiano am 06.07.2022 um 15:38:29

frisbeescheibe schrieb am 06.07.2022 um 14:03:40:
Die ABH an seinem Wohnort teilt dem A mit, dass ein Familiennachzug nach dem Freizügigkeitsgesetz nicht möglich sei, da A schließlich auch Deutscher und nicht nur EU-Ausländer sei. 


Wobei man diese Auskunft kritisch hinterfragen sollte. Falls er die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Einbürgerung erhalten hat, wäre in Anlehnung an das Lounes-Urteil des EuGH (Rechtssache C‑165/16) ein Nachzug weiterhin unter analoger Anwendung des § 12a FreizügG i.V.m Art. 21 AEUV ein Nachzug aufgrund des EU-Freizügigkeitsrechts möglich ist.

Das Urteil klärt auch die Frage, wie nach einer etwaigen Wiedereinbürgerung zu verfahren ist.

Titel: Re: EU-Doppelbürger: Verzicht auf dt. Staatsangehörigkeit für Familiennachzug nach EU-Recht
Beitrag von frisbeescheibe am 15.07.2022 um 13:02:45
Vielen Dank für die Info!

Entschuldigung für die späte Antwort. Ich war im Urlaub und aus diesem Grund offline.

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