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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis möglich ?
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Beitrag begonnen von Mewiase79 am 03.07.2022 um 01:39:31

Titel: Niederlassungserlaubnis möglich ?
Beitrag von Mewiase79 am 03.07.2022 um 01:39:31
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hätte eine Frage zwecks der NE für meinen Mann
(Ghanaer, seit Anfang Januar 2017 verheiratet).

Mein Mann ist durch den Ehegattennachzug am 7.Mai 2019 zu mir nach Deutschland gekommen. Er hatte sich gleich für den B1 Integrationskurs mit Orientierungskurs angemeldet und auch sehr erfolgreich abgeschlossen/ bestanden.
Generell versteht er Deutsch beteits sehr gut.

Wir leben unser Familienleben mit bald 3 Kindern, einen Sohn (7J.), habe ich mit in die Ehe gebracht, unser erster gemeinsamer Sohn ist im Mai 2 J.geworden und unsere Tochter wird in 9 Tagen geboren (🙏🏻).

Als unser Sohn ein Paar Monate alt war, waren wir bei der ersten Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis.
Nun hat er am 14.7 seinen nächsten Termin bei der Ausländerbehörde, da seine AE wieder abläuft.
Wir mussten seinen Termin bereits einmal verschieben, der wäre am 5.5 gewesen. Der neue Termin ist am 14.7, am 12.7 werde ich aber im Krankenhaus sein, da unsere Tochter per Sectio geholt wird, daher kann ich nicht mit zum Termin. Eigentlich wollte ich, das er seine AE " umschreiben" lässt auf "Personensorge für ein deutsches Kind", damit die Verlängerung keine 93€ kostet und vor allem, ich nicht jedesmal mit muss zum Termin um mit zu unterschreiben.

Nun hatte ich aber die Vorraussetzungen für eine NE gelesen und frage mich, ob er diese nicht bereits bekommen könnte ?
Da ich Deutsche bin, wäre dies ja nach 3 Jahren möglich.
Nur bei dem "gesicherten Einkommen" bzw. der    "Lebensunterhaltssicherung" bin ich mir unsicher, was das genau heisst.

Mein Mann ist zur Zeit Schüler, er möchte mind.die mittlere Reife erreichen, da er auf jeden Fall noch eine Ausbildung machen möchte und seine Schulzeugnisse ( 13Jahre) aus Ghana aufgrund der "fehlenden zweiten Fremdsprache" hier nur einem sehr guten Hauptschulabschluss gleichzusetzen ist, was ihm für seine Berufsvorstellung nicht reicht
Dafür besucht er eine Abendschule seit Februar.

Ich selbst bin EM Rentnerin, voll und unbefristet ( 50 GdB), also bekomme ich meine Rente ( noch 1160€), dann kommt noch Wohngeld ( 348€), Kinderzuschlag ( 448€), Kindergeld ( 219, 225€) und das Pflegegeld (545€)  meines ersten Sohnes dazu, der auch eine Schwerbehinderung von 70GdB mit H+B hat ( er ist Autist). Mein Mann stellt seine eigenen Belange hinten an, geht gewollt zur Abendschule, damit er mir tagsüber helfen und den Rücken freihalten kann, da ich mit der Betreuung und Versorgung meines ersten Sohnes sehr viel zu tun habe.
Unsere Miete beträgt ( noch) 568€ inkl.Heizkosten u.Warmwasser. Mein Mann ist über mich familienversichert.

Meine Frage ist, wie ist die " Lebensunterhaltssicherung" genau zu verstehen ? Würde er mit unseren finanziellen Umständen die NE bekommen ?

Lieben Gruß

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis möglich ?
Beitrag von deerhunter am 03.07.2022 um 07:07:46

Mewiase79 schrieb am 03.07.2022 um 01:39:31:
Würde er mit unseren finanziellen Umständen die NE bekommen ?

Meiner Meinung nach nicht...Einkommen dürfte zu gering sein

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