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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ermessen Ausländerbehörde AE/ Vorabzustimmung FZF-Visum Mexiko - Erfahrungen?
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Beitrag begonnen von Dschua am 22.06.2022 um 20:16:35

Titel: Ermessen Ausländerbehörde AE/ Vorabzustimmung FZF-Visum Mexiko - Erfahrungen?
Beitrag von Dschua am 22.06.2022 um 20:16:35
Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier und hoffe, dass mir hier eventuell jemand einen Rat geben bzw. mit Erfahrung helfen kann:

-Mein Ehemann (Mexikaner, ich bin Deutsche) hält sich seit 1. April mit Touristenvisum in Deutschland auf. Bei seiner Einreise waren wir noch nicht verheiratet: Geplant war ein Aufenthalt zu Besuch und zum weiteren "Einleben" innerhalb seiner maximal zulässigen 90 Tage.
-Einen Antrag auf Eheschließung hatten wir im Februar aufgrund des einfacheren Verfahrens in Dänemark gestellt. Als wir im März jedoch von dort erfuhren, dass eine Heirat in Dänemark frühestens im September möglich sei, buchte mein (damals noch) Freund seinen Flug von Mexiko nach Deutschland mit Rückflug Anfang Juni für einen touristischen Aufenthalt.
-im Mai erhielten wir während seines Aufenthaltes in D plötzlich Antwort der Behörde in DK und eine Terminzusage innerhalb von einer Woche - die Heirat erfolgte dann für uns beide überraschend und sehr spontan eine Woche später noch im Mai.
-Ende Mai haben wir dann bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf AE gestellt, da hier nun, wenn ich korrekt recherchiert habe und mich nicht täusche, eine gewisse Chance besteht, dass die ABH ihr Ermessen evtl. positiv ausübt, denn meiner Ansicht nach sind alle Voraussetzungen erfüllt: Der Anspruch auf die AE ist tatsächlich erst nach seiner Einreise nach D entstanden, da wir im April noch längst nicht mit der Heirat geplant hatten, er ist also mit dem korrekten Visum eingereist. Wir haben ein in D gültiges Ehezertifikat, mein Mann hat ein A1-Zertifikat (Datum März 22), außerdem haben wir ausreichend Wohnraum und durch mich ein gesichertes regelmäßiges Einkommen.

Meine Fragen dazu sind nun:
-Ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Erteilung der AE ohne erneute Ausreise und Visumbeantragung zur FZF wahrscheinlich?
-Können Gründe wie extreme Bandenkriminalität in der Heimatstadt meines Mannes (Top 5 der "weltweit gefährlichsten Städte") ausschlaggebend sein für eine Entscheidung zugunsten des Verzichts auf das Nachholen des Visumverfahrens?
-Kann in diesem Fall ggf. eine Vorabzustimmung gewährt werden? Dürfte mein Mann in diesem Fall dann so lange in D bleiben, bis er den Termin bei der AV in Mexiko bekommen hat? Das wäre für ihn günstig, da er aufbauend auf seinem A1 nun noch einen weiteren Sprachkurs machen möchte (ist seine Motivation diesbezüglich eventuell ebenfalls ein ausschlaggebendes Kriterium?).
-Gibt es Erfahrungen, wie lange das Verfahren bei Gewähren einer Vorabzustimmung dauert? Die Botschaft in Mexiko scheint sehr langsam zu arbeiten...

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
Vielen herzlichen Dank und beste Grüße!

Titel: Re: Ermessen Ausländerbehörde AE/ Vorabzustimmung FZF-Visum Mexiko - Erfahrungen?
Beitrag von roseforest am 22.06.2022 um 21:38:01
Wichtig hier ! Der Anspruch ist NICHT nach Einreise in D entstandenm denn ihr seit ja nach DK ausgereist habt geheiratet, dann nach D wieder eingereist. Also ist nach der letzmaligen Einreise nach D nichts neues entstanden ;) . Das könnte nur funktionieren wenn ihr in D geheiratet hättet.

mE kann es funktionieren aber dann muss die ABH mitspielen, wenn sie das nicht tut wird das nicht klappen .

Titel: Re: Ermessen Ausländerbehörde AE/ Vorabzustimmung FZF-Visum Mexiko - Erfahrungen?
Beitrag von Dschua am 22.06.2022 um 21:53:33
Ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
Dann ist ja vermutlich eher mit einer Ablehnung der direkten Erteilung der AE zu rechnen. Gibt es denn eventuell irgendwelche Faktoren, die eine Vorabzustimmung wahrscheinlicher machen? Also beispielsweise, wenn wir den starken Integrationswillen und die -motivation meines Mannes verdeutlichen (er macht gerade einen zweiten Deutsch-Sprachkurs, ist qualifiziert (Hochschulabschluss und Berufserfahrung als Banker), in D im Sportverein etc.)? Oder zählen solche "Soft Facts" nicht, sondern es wird im Rahmen des Ermessens rein auf die rechtliche Grundlage geschaut?
Nochmals ganz herzlichen Dank und viele Grüße!

Titel: Re: Ermessen Ausländerbehörde AE/ Vorabzustimmung FZF-Visum Mexiko - Erfahrungen?
Beitrag von roseforest am 22.06.2022 um 22:15:42
https://dejure.org/gesetze/AufenthV/31.html

die Vorabzustimmung "kann" aber muss nicht erteilt werden, das würde ein schnelleres FzF Visum Verfahren bedeuten, da die ABH nicht eingebunden werden muss dann. Aber zurück müsste er nach Mexiko trotzdem.

Jetzt gibt es hunderte ABHs in D und wie jeweils entscheiden wird können wir hier schlecht vorhersagen. Allerdings ich denke es gibt noch Member hier die sich da vllt. mehr Erfahrungen haben, daher am Besten nochmal abwarten.

Des Weiteren sind gerade die Meisten ABHs extrem überlastet, daher könnte es sein dass ihr vor Ablauf des Schengen Visums überhaupt nichts von der ABH hört, dann würde ich mir gut überlegen doch auszureisen, denn bei Antrag auf AT mit Schengen Visum tritt keine Fiktionswirkung ein und er wäre dann illiegal hier !.

Am Besten wäre ihr hättet einen guten Kontakt zur ABH und die "spielen mit" , könnte evtl. in einer kleinen Stadt wo diese nicht so viel zu tun haben funktionieren oder ihr findet eine Möglichkeit dort schnellstmöglich vorzusprechen oder anzurufen.

Titel: Re: Ermessen Ausländerbehörde AE/ Vorabzustimmung FZF-Visum Mexiko - Erfahrungen?
Beitrag von Dschua am 22.06.2022 um 22:57:27
Danke! Aber müsste für meinen Mann als "Positivstaatler", der für D gar kein gesondertes Visum für touristische Zwecke benötigt (er darf einfach mit Pass einreisen) dann nicht in diesem Fall die Erlaubnisfktion gelten? Zumindest hatte mir das eine befreundete Juristin so gesagt und mich auf §81 Abs. 3 Satz 1 verwiesen (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__81.html)

Titel: Re: Ermessen Ausländerbehörde AE/ Vorabzustimmung FZF-Visum Mexiko - Erfahrungen?
Beitrag von lottchen am 22.06.2022 um 23:02:33
Wenn ein Antrag gestellt wird fällt der Antragsteller immer in die Fiktion. Egal, wo er herkommt. Nur kann ein Antrag theoretisch auch am Tag der Antragstellung gleich abgelehnt werden. Dann hat der Antragsteller nichts gekonnt.

Titel: Re: Ermessen Ausländerbehörde AE/ Vorabzustimmung FZF-Visum Mexiko - Erfahrungen?
Beitrag von roseforest am 22.06.2022 um 23:04:58
@lottchen bei einem Schengen Visum C aber nicht!
Aber sry das ist hier ja nicht der Fall hatte gedacht er wäre mit einem Schengen Visum eingereist sry.

Titel: Re: Ermessen Ausländerbehörde AE/ Vorabzustimmung FZF-Visum Mexiko - Erfahrungen?
Beitrag von T.P.2013 am 23.06.2022 um 02:16:55
Hallo,

ergänzend zum bereits Geschriebenen:


Dschua schrieb am 22.06.2022 um 20:16:35:
Meine Fragen dazu sind nun:
-Ist die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Erteilung der AE ohne erneute Ausreise und Visumbeantragung zur FZF wahrscheinlich?


Nein, sie ist eher unwahrscheinlich, da rechtlich vorgesehen ist, dass er ausreist, um mit dem dann korrekten Visum einzureisen. Er ist als mexikanischer StAng eben nicht z.B. privilegiert nach §41 AufenthV.
Und da ein Kurzaufenthalt als Positivstaatler lediglich von der Erfordernis eines Schengenvisums für den Kurzaufenthalt befreit, ansonsten aber im Fazit meines Erachtens analog zu sehen ist zum Aufenthalt mit dem Schengenvisum "Typ C", daher hier Lesestoff: https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1289943219

Gleichwohl soll es wohl noch immer Ausländerbehörden geben, die bei Erfüllung aller Voraussetzungen zugunsten des Ausländers entscheiden. Insbesondere, wenn Kinder im Spiel sind, aber nicht nur.


Zitat:
-Können Gründe wie extreme Bandenkriminalität in der Heimatstadt meines Mannes (Top 5 der "weltweit gefährlichsten Städte") ausschlaggebend sein für eine Entscheidung zugunsten des Verzichts auf das Nachholen des Visumverfahrens?


Meiner Meinung nach kaum. Dazu dürfte diese Gefahr für den einzelnen Mexikaner dann rechtlich zu abstrakt sein. Schließlich hat er auch bisher mehrere Jahrzehnte unbeschadet überstanden, könnte argumentiert werden.


Zitat:
-Kann in diesem Fall ggf. eine Vorabzustimmung gewährt werden?


Das ist möglich, sofern die Voraussetzungen für die AE als erfüllt betrachtet werden. Liegt aber eben im Ermessen der ABH. Von diesem Instrument wird aber erfahrungsgemäß eher restriktiv Gebrauch gemacht.


Zitat:
Dürfte mein Mann in diesem Fall dann so lange in D bleiben, bis er den Termin bei der AV in Mexiko bekommen hat?


Einen Anspruch hätte er nicht, zumal bei erteilten Vorabzustimmungen oft (üblicherweise?) keine Terminvereinbarung erforderlich ist und der Aufenthalt im Herkunftsland daher kurz sein sollte.
Aber auch hier gilt: Es gibt sicher einzelne ABHen, die das auf unterschiedlichen Wegen u.U. ermöglichen.


Zitat:
Das wäre für ihn günstig, da er aufbauend auf seinem A1 nun noch einen weiteren Sprachkurs machen möchte (ist seine Motivation diesbezüglich eventuell ebenfalls ein ausschlaggebendes Kriterium?).


Unwahrscheinlich.


Zitat:
-Gibt es Erfahrungen, wie lange das Verfahren bei Gewähren einer Vorabzustimmung dauert? Die Botschaft in Mexiko scheint sehr langsam zu arbeiten...


Üblicherweise dauert das Verfahren nur sehr kurze Zeit, wir sprechen von Tagen. Das genau ist ja auch Sinn einer Vorabzustimmung.

Als Zusammenfassung kann man also sagen, dass die Kontaktaufnahme und die kooperative Zusammenarbeit mit der ABH ausschlaggebend ist, um die eine oder andere Begünstigung zu erhalten. Argumentiert, bringt alles für Euch Positive zur Sprache.
Der vorgesehene Normalfall ist aber die Ausreise mit anschließender Wiedereinreise nach Erteilung des Nationalen Visums.

Gruß

Titel: Re: Ermessen Ausländerbehörde AE/ Vorabzustimmung FZF-Visum Mexiko - Erfahrungen?
Beitrag von Dschua am 27.06.2022 um 22:18:00
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort und die Infos! Das hilft uns schon weiter, wir werden uns einfach gut auf den Termin vorbereiten und alles dokumentieren, vielleicht haben wir ja Glück - danke! :-)

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