i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung & Kredit (Schulden)
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1654963466

Beitrag begonnen von Chalghouma12 am 11.06.2022 um 18:04:26

Titel: Einbürgerung & Kredit (Schulden)
Beitrag von Chalghouma12 am 11.06.2022 um 18:04:26
Hallo,
Beeinflusst ein Kredit (schulden) die Berechnung des Geldes für eine Einbürgerung, wird das als Ausgabe berechnet wie miete als Beispiel!
Danke

Titel: Re: Einbürgerung & Kredit (Schulden)
Beitrag von SimonB am 11.06.2022 um 19:31:12

Chalghouma12 schrieb am 11.06.2022 um 18:04:26:
Beeinflusst ein Kredit (schulden)

Das kommt drauf an.

Für die Einbürgerung ist Voraussetzung, dass du deinen Lebensunterhalt (und evtl. deiner Familie) langfristig sicherstellen kannst.
Wenn das trotz der Kreditrückzahlung (monatl. Raten?) sichergestellt ist, dann ist das nicht schädlich. Da braucht nichts berechnet werden.

Wenn jemand Miete zahlt, gehört das auch zu den Kosten des Lebensunterhaltes.

Titel: Re: Einbürgerung & Kredit (Schulden)
Beitrag von Petersburger am 11.06.2022 um 20:17:28
Nein, wird es nicht. Darf es nicht.

Wenn jemand ein Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze hat, dann ist sein Lebensunterhalt gesichert.

Eine Zahlungsverpflichtung aus Schulden muss nur bis zur Pfändungsfreigrenze bedient werden - natürlich nicht einfach so, eigenmächtig, sondern durch entsprechende Vereinbarungen mit den Kreditgebern, schlimmstenfalls durch eine Privatinsolvenz.

Anderenfalls wäre es möglich, aufgrund Kreditrückzahlungen Hilfe zum Lebensunterhalt zu fordern, weil die Zahlungen weniger Geld als übriglassen als zum Leben nötig ist.
Damit würden dann öffentliche Kassen private Schulden bezahlen.





i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.