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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Hochzeit im Ausland - Frau lebt im Ausland, Bekanntgabe erforderlich?
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Beitrag begonnen von walkon am 09.06.2022 um 12:42:46

Titel: Hochzeit im Ausland - Frau lebt im Ausland, Bekanntgabe erforderlich?
Beitrag von walkon am 09.06.2022 um 12:42:46
Hallo,

Wir werden nun im Hausland hereiaten. Meine Frau ist Ausländerin und wird noch eine Zeit im Ausland leben.

Für mich stellt sich die Frage ob ich die Heirat solange mein Frau im Ausland noch lebt im Inland "bekannt" machen muss.

Meldung an den Arbeitgeber erforderlich (eher doch nicht da es keine Auswirkung auf Steuerklasse hat solange meine Frau in Deutschland nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat!? oder andere Behörden? Höchstens vielleicht zwecks Anerkennung des sonderurlaubs.

Sind sonstige Meldungen erforderlich bzw. machen jetzt schon Sinn?

Titel: Re: Hochzeit im Ausland - Frau lebt im Ausland, Bekanntgabe erforderlich?
Beitrag von SimonB am 09.06.2022 um 13:20:45
Warum machst du nun einen neuen Thread auf?
Das gehört doch in den Komplex mit der Vaterschaftsanerkennung.

Im übrigen kannst du deine Tochter immer "meine Tochter" nennen, sofern nicht behördliche Nachweise etwas anderes verlangen.
Es gibt nun mal mehr als nur "meine Tochter" in den Rechtsgebieten zu Familiensachen. Das hat noch gar nichts mit Geburt im Ausland und ausländischer Mutter zu tun.


walkon schrieb am 09.06.2022 um 12:42:46:
Sind sonstige Meldungen erforderlich bzw. machen jetzt schon Sinn?
Bring doch zunächst mal die Eheschließung im Ausland fertig.

Außerdem: Deine eben erst geborene Tochter ist jetzt ganz sicher keine Leidtragende.

Warum nimmst du dir eigentlich keinen Anwalt, wenn du die Antworten von diesem Forum nicht für hilfreich hältst?


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