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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Unterlagen des Einbürgerungsantrags
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Beitrag begonnen von Christi Himmelfahrt am 24.05.2022 um 14:52:16

Titel: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Christi Himmelfahrt am 24.05.2022 um 14:52:16
Sehr geehrte Damen und Herren,

In der Liste der benötigen Unterlagen auf die Einbürgerung aus der Einwanderungsbehörde, finde ich ''Sterbeurkunde der Eltern''
Wenn ich richtig verstehe, diese Urkunde ist nur benötigt , falls der Antragsteller die Einbürgerung rechts aus Deutsch Staatsangehörigkeit seiner/ihrer Eltern beanspruchen
In meinem Fall habe Indischer Staatsangehörigkeit, aber meiner Eltern sind gestorben.
Ob ich die Sterbeurkunde meiner Eltern unbedingt erforderlich für den Antrag zu stellen ?

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von SimonB am 24.05.2022 um 15:18:49

Christi Himmelfahrt schrieb am 24.05.2022 um 14:52:16:
finde ich ''Sterbeurkunde der Eltern''

In welchem Formular wird das gefragt?


Christi Himmelfahrt schrieb am 24.05.2022 um 14:52:16:
Ob ich die Sterbeurkunde meiner Eltern unbedingt erforderlich für den Antrag zu stellen ?

Ich denke, das ist nicht erforderlich.

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Aras am 24.05.2022 um 16:12:43
Das wird in der Regel dann gefragt wenn man Minderjährige einbürgern will und ein Elternteil verstorben ist. Wenn du älter als 18 Jahre alt bist, dann brauchst du es nicht.

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Christi Himmelfahrt am 26.05.2022 um 10:55:39

SimonB schrieb am 24.05.2022 um 15:18:49:
In welchem Formular wird das gefragt?


In der Checkliste der Einbürgerungsunterlagen wird es gelistet

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Christi Himmelfahrt am 23.06.2022 um 22:24:35
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe zwei Woche vor die Unterlagen für mich selbst und meine Familie ( meine Frau und zwei Kindern) auf Einbürgerung per Post eingereicht.
Diese Woche habe ich den Brief bekommen, um die Vorschusszahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 458 Euro zu überweisen, die ich schon überwiesen habe.
Meine frage wäre, wie die Gebühren ( Vorauszahlung 458 berechnet wird ?
Für Erwachsene ( 2 x 255 €) + Kindern (2 x 51€ )  = 612€

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Aras am 24.06.2022 um 03:13:06
Die nehmen 3/4 der Gebühr als Vorschuss. Den Rest zahlst du wenn es durch ist.

Hab jetzt nicht mehr die konkreten Sätze im Kopf, aber meist kriegst du die Hälfte zurück, wenn du den Antrag zurückziehst und wenn abgelehnt wird, dann kostet es 3/4 der Gebühren. Bei Erfolg der volle Satz. Mit dem Vorschuss sichert sich die Behörde einfach ab, dass die nicht nach ner Ablehnung hinter dem Geld hinterherrennen müssen.

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Christi Himmelfahrt am 24.06.2022 um 23:35:25

Aras schrieb am 24.06.2022 um 03:13:06:
Die nehmen 3/4 der Gebühr als Vorschuss. Den Rest zahlst du wenn es durch ist.

Hab jetzt nicht mehr die konkreten Sätze im Kopf, aber meist kriegst du die Hälfte zurück, wenn du den Antrag zurückziehst und wenn abgelehnt wird, dann kostet es 3/4 der Gebühren. Bei Erfolg der volle Satz. Mit dem Vorschuss sichert sich die Behörde einfach ab, dass die nicht nach ner Ablehnung hinter dem Geld hinterherrennen müssen.


Danke für das Antwort  :)

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Christi Himmelfahrt am 03.07.2022 um 09:27:25
Sehr geehrte(r) Damen und Herren,
Kann irgendjemand bitte erklären, warum die unten erwähnte
Voraussetzungen, ein muss für Einbürgerung ist, obwohl diese Vorausetzungen nirgendwo auf det Staatsangehörigkeits Gesetez, eräwähnt ist.
Ich finde diese Voraussetzungen von Einbürgerungsbehörde

Sie müssen 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt haben

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Aras am 03.07.2022 um 13:32:06
Das ist Teil des gesicherten Lebensunterhaltes.

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Christi Himmelfahrt am 03.07.2022 um 22:07:50

Aras schrieb am 03.07.2022 um 13:32:06:
Das ist Teil des gesicherten Lebensunterhaltes.


Hallo, Gibt irgendwo in der Gesetz erwähnt ?  :)

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von SimonB am 04.07.2022 um 13:04:46

Christi Himmelfahrt schrieb am 03.07.2022 um 22:07:50:
Gibt irgendwo in der Gesetz erwähnt ?

Im Staatsangehörigkeitsgesetz :
§ 10(Abs.1,Nr. 3)StAG
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__10.html

3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

oder nach § 8(Abs. 1, Nr.4) StAG
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__8.html

4.sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist


Wenn man also nachweisen kann, dass man mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat... geht die Behörde davon aus, dass man versicherungspflichtig beschäftigt ist oder selbst eine gewisse Vorsorge geleistet hat, dass man sich und seine Familienangehörigen ernähren/unterhalten kann.




Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Melanny am 04.07.2022 um 15:33:09
60 Monate entsprechen einer Wartezeit von 5 Jahren, d.h. die erste Stufe bzw. Mindestversicherungszeit für eine Regelaltersrente, für Renten wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes. Somit sind sie die mindeste soziale Absicherung sowie ein Baustein zur Sicherung des Lebensunterhalts und ein Teil der wirtschaftlichen Integration ins soziale Netz.

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Christi Himmelfahrt am 04.07.2022 um 21:13:10

Melanny schrieb am 04.07.2022 um 15:33:09:
60 Monate entsprechen einer Wartezeit von 5 Jahren, d.h. die erste Stufe bzw. Mindestversicherungszeit für eine Regelaltersrente, für Renten wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes. Somit sind sie die mindeste soziale Absicherung sowie ein Baustein zur Sicherung des Lebensunterhalts und ein Teil der wirtschaftlichen Integration ins soziale Netz.


Meinen Fall habe ich schon 6 Jahre in Deutschland genug in der Rentenkasse bezahlt und 14 Jahre in Indische Renten Kasse bezahlt.
Ich kenne ein Paar Flüchtlinge aus Syrien (eine bekannte), der nicht in der Renten Kasse mehr als  24 Monaten bezahlt hat, aber wohne hier ab 6 bis 7 Jahre in Deutschland, seine Antrag nicht genehmigt wurde , deswegen wollte ich darüber wissen, aber ich lese viel in manche Forum, die Syrischer Flüchtlinge, die hier Fast 6 Jahre Wohnen, viel haben ohne 60 Monaten Beitrag in der Renten Kasse bezahlt haben, aber hat die Einbürgerung genehmigt,  die kann ich nicht genau verstehen.

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Bayraqiano am 05.07.2022 um 09:29:59
60 Monatsbeiträge sind keine Voraussetzung für die Einbürgerung. Sie sind auch nicht wie hier behauptet Teil des gesicherten Lebensunterhalts, allenfalls können sie ein Indiz für eine hinreichend stabile Erwerbshistorie sein. Ich finde es bedenklich, wie hier die Rechtslage verkannt wird.

Selbst die Rechtsprechung, die Rentenbeiträge berücksichtigen möchte (z.B. der VGH BW) spricht nicht von starren Grenzen sondern von einem Vergleich mit deutschen Arbeitnehmern in der selben Situation.

Eine Ablehnung alleine gestüzt auf fehlende Rentenbeiträge sollte auf jeden Fall angegriffen werden.

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von lottchen am 05.07.2022 um 09:51:11
Wenn 60 Monatsbeiträge Grundvoraussetzung für die Einbürgerung wären könnten sich Selbstständige ja niemals einbürgern lassen. Man findet im Netz genügend Urteile von verschiedenen OVG´s, die eine Abwägung aller vorgelegten Nachweise fordern.
z.B.
GH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2009 – 13 S 2080/07

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von SimonB am 05.07.2022 um 10:59:39

Christi Himmelfahrt schrieb am 04.07.2022 um 21:13:10:
Meinen Fall habe ich schon 6 Jahre in Deutschland genug in der Rentenkasse bezahlt 

Dann hat es doch mit dir nichts zu tun. Indien spielt keine Rolle mehr. Es geht nicht um "genug".
Wenn du Fragen zu Ausnahmen und anderen Einzelfällen hast, solltest du das bitte auch so fragen.
Danke.

Dass die 60 Monate RV eine unbedingte Voraussetzung ist, findet sich nicht im Gesetz.
Wenn eine Behörde schreibt: Sie müssen 60 Monate in die Rentenkasse eingezahlt haben, gilt das evtl. für einen besonderen Einzelfall und wurde ganz sicher nicht wörtlich so geschrieben.



Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Christi Himmelfahrt am 13.07.2022 um 22:41:05
Hallo Forumers,

Außer der Verwaltungsgebühr, habe ich ein Brief bekommen, dass ich 560 Euro bezahlen, um die Geburtsurkunde & Eheurkunde zu überprüfen.
Ich habe nie von meine Bekannte aus Indien gehört, dass die Geburtsurkunde /Eheurkunde nach Indien geschickt und da wird sie überprüft.
Ob diese Verfahren einheitlich überall Deutschland ? oder eine Diskrimination an eine nicht-EU Anträger ? 

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Bayraqiano am 14.07.2022 um 06:25:10
Indien ist ein Land mit unsicherem Urkundenwesen, deshalb werden die Urkunden in Indien vor Ort überprüft (vgl. https://india.diplo.de/in-de/service/hauptseite-bescheinigungen/1844798).

Bei der Einbürgerung wird das zwar nicht oft gemacht; es ist aber notwendig, um die Identität und damit eine Einbürberungsvoraussetzung zu klären.

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Christi Himmelfahrt am 16.07.2022 um 14:04:19

schrieb am 14.07.2022 um 06:25:10:
Indien ist ein Land mit unsicherem Urkundenwesen, deshalb werden die Urkunden in Indien vor Ort überprüft (vgl. https://india.diplo.de/in-de/service/hauptseite-bescheinigungen/1844798).

Bei der Einbürgerung wird das zwar nicht oft gemacht; es ist aber notwendig, um die Identität und damit eine Einbürberungsvoraussetzung zu klären.


So etwas könnte es geben.
Zumindest habe ich nicht über solche Verfahren von meine bekanten aus Baden Würtemberg oder Bayern oder Hessen oder ein Paar Städte in NRW gehört.

Egal, wir können nicht ändern, was ich gerade erleben sollte.


Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Christi Himmelfahrt am 05.08.2022 um 08:18:47
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Zweifel, Ob icv für die Minderjahrige Kindern (6 Jahre/10Jahre) eine eigenen Antrag für die Einbürgerung stellen ?
Meinem fall habe ich die Details meiner Kindern in meinenAntrag and Antrag meiner Frau gefullt, da haben wir das Feld Mitzueinbürgern für Kind ausgewahlt.

Konnten Sie bitte irgendjemand darüber klären ?

Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von SimonB am 05.08.2022 um 10:10:28
Du hast in Antwort 4 geschrieben, dass du bereits 458,- bezahlt hast. Das sind 3/4 der Kosten für die 4 Personen.
2 Erwachsene und 2 Kinder.
Die EBH hat also auch die Kinder berücksichtigt.

Den Rest der Kosten (noch 1/4)  wirst du bezahlen müssen, wenn die Behörde dich und deine Frau einlädt. Dann werdet ihr auch nochmals unterschreiben müssen. Auch für die Kinder.

Es ist jetzt vor allem Geduld notwendig.



Titel: Re: Unterlagen des Einbürgerungsantrags
Beitrag von Christi Himmelfahrt am 05.08.2022 um 10:57:29

SimonB schrieb am 05.08.2022 um 10:10:28:
Du hast in Antwort 4 geschrieben, dass du bereits 458,- bezahlt hast. Das sind 3/4 der Kosten für die 4 Personen.
2 Erwachsene und 2 Kinder.
Die EBH hat also auch die Kinder berücksichtigt.

Den Rest der Kosten (noch 1/4)  wirst du bezahlen müssen, wenn die Behörde dich und deine Frau einlädt. Dann werdet ihr auch nochmals unterschreiben müssen. Auch für die Kinder.

Es ist jetzt vor allem Geduld notwendig.


Danke für die Aufklärung Herr Simon

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