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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Was zählt mehr bei der Einbürgerung eines Selbststündigen?
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Beitrag begonnen von Chalghouma12 am 24.05.2022 um 12:23:27

Titel: Was zählt mehr bei der Einbürgerung eines Selbststündigen?
Beitrag von Chalghouma12 am 24.05.2022 um 12:23:27
Hallo,
Ich bin selbstständig, von mir wurden die letzten 2 Steuererklärungen verlangt, aber auch eine Bescheinigung des Steuerberaters über ein durchschnitt Netto Verdienst. Auf die beiden Steuererklärungen habe ich nicht genug Geld verdient für eine Einbürgerung, mein durchschnittlisches Netto verdienst für 2022 ist aber exzellent…und reicht für eine Einbürgerung.
Meine Frage: Wird die Einbürgerungbehörde eher auf die Steuererklärungen achten oder eher auf den 2022 durchschnittlisches Netto Verdienst, soll ich mich einbürgern lassen oder werde ich abgelehnt wegen die unzureichende Einnahmen auf die letzten 2 Steuererklärungen, obwohl ich jetzt (2022)genug verdiene um eingebürgert zu werden?
Gruss
C.

Titel: Re: Was zählt mehr bei der Einbürgerung eines Selbststündigen?
Beitrag von SimonB am 24.05.2022 um 12:47:00

Chalghouma12 schrieb am 24.05.2022 um 12:23:27:
Wird die Einbürgerungbehörde eher auf die Steuererklärungen achten 

Die Behörde will in aller Regel die letzten 3 Steuerbescheide (vom Finanzamt) sehen.


Chalghouma12 schrieb am 24.05.2022 um 12:23:27:
obwohl ich jetzt (2022)genug verdiene um eingebürgert zu werden?

Dein momentaner "Netto-Verdienst"  ist nicht das wichtige Kriterium.
Seit wann bist du schon selbstständig?
Erfüllst du denn alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung?


Chalghouma12 schrieb am 24.05.2022 um 12:23:27:
soll ich mich einbürgern lassen 

Du hast den Antrag schon gestellt?

Titel: Re: Was zählt mehr bei der Einbürgerung eines Selbststündigen?
Beitrag von Chalghouma12 am 24.05.2022 um 12:53:57
Danke!
Bin seit 2019 Selbstständig
Ja ich erfülle alle andere Voraussetzungen
Nein, habe den Antrag noch nicht abgegeben.

Titel: Re: Was zählt mehr bei der Einbürgerung eines Selbststündigen?
Beitrag von SimonB am 24.05.2022 um 13:10:44

Chalghouma12 schrieb am 24.05.2022 um 12:53:57:
Nein, habe den Antrag noch nicht abgegeben.

Du kannst deinen Antrag mit den verlangten Nachweisen bei der Behörde stellen.
Die Behörde wird später noch aktuelle Nachweise von dir sehen wollen.

Eventuell empfiehlt dir die Behörde später, den Antrag "ruhen zu lassen", falls doch nicht alle Kriterien erfüllt sind.
D.h. die Behörde lehnt deinen Antrag dann nicht ab, sondern prüft und bearbeitet evtl. später weiter.

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