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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von Sarashawky2288 am 16.05.2022 um 19:28:42

Titel: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Sarashawky2288 am 16.05.2022 um 19:28:42
Hallo,
eine der nur 36Monate gearbeitet möchte NE nach § 26  beantragen er hat Sub,Schutz bekommen. er möchte die fehlende Rentenversicherung Monate (24 Monate) kaufen, kann er das tun ? wir das bei ABH anerkannt ? gilt diese Möglichkeit für alle andere Aufenthaltstitel  die NE nach § beantragen ( z.B. nach §16 oder §19 )
vielen Dank im Voraus

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von SimonB am 16.05.2022 um 20:05:28

Sarashawky2288 schrieb am 16.05.2022 um 19:28:42:
eine der nur 36Monate gearbeitet möchte NE nach § 26  beantragen er hat Sub,Schutz bekommen

Die Anzahl der Beschäftigungsmonate ist nicht unbedingt die wichtigste Voraussetzung für eine NE.


Sarashawky2288 schrieb am 16.05.2022 um 19:28:42:
er möchte die fehlende Rentenversicherung Monate (24 Monate) kaufen,

Ich meine, das ist nicht möglich.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Aras am 16.05.2022 um 22:32:16
Du kannst nur Rentenbeiträge kaufen, wenn man mehr Zeiten hat, die als Anrechnungszeiten gelten, man aber schon mehr als 8 Jahre Anrechnungszeiten hat. Bspw. wenn er nach dem 15. Geburtstag noch zur Schule gegangen ist und danach noch studiert hat besucht hat, und diese ganzen Zeiten mehr als 8 Jahre sind.

Also bspw. bis 18 Schule besucht, dann 5 Jahre studiert. Danach noch 2 weitere Jahre Sprachkurs besucht. Dann hat man ca. 10 Jahre anrechenbare Zeit, wovon aber nur 8 anerkannt werden. Die zwei weiteren Jahre sind dann aber ne Lücke. Diese Lücke kann man bis zum 45. Lebensjahr nachzahlen.

Also da müsste man halt schauen. Außerdem hat Deutschland mit bestimmten Staaten Sozialversicherungsabkommen. Türken können bspw. ihre Rentenversicherungsbeiträge bei der DRV anrechnen lassen.

Also da müsste man eine Kontoklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen.

Aber mal ne andere Frage: Wo steht in § 26 AufenthG, dass man 60 Rentenbeiträge braucht? Ich sehe keinen Verweis auf §9 Abs.2 S.1 Nr. 3 AufenthG. Also woher kommt die Forderung?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 16.05.2022 um 22:59:28

Aras schrieb am 16.05.2022 um 22:32:16:
Wo steht in § 26 AufenthG, dass man 60 Rentenbeiträge braucht?

§ 26 Abs. 4 AufenthG verweist auf § 9 Abs. 2. Der Ausländer hat hier ja nur subsidiären Schutz, also scheidet § 26 Abs. 3 aus.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Aras am 17.05.2022 um 07:47:18
Ah. Danke.

Also dann muss man schauen ob da genug Anrechnungszeiten zusammen kommen und entsprechend Nachzahlung vereinbaren.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.pdf?__blob=publicationFile&v=2
S.15

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_jeder_monat_zaehlt.pdf?__blob=publicationFile&v=5#:~:text=Anrechnungszeiten%20geh%C3%B6ren%20zu%20den%20beitragsfreien,besucht%20haben%20oder%20schwanger%20waren.

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