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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Sprachstudium im Ausland - Rückkehrfrist
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Beitrag begonnen von Nokia99 am 11.05.2022 um 19:43:31

Titel: Sprachstudium im Ausland - Rückkehrfrist
Beitrag von Nokia99 am 11.05.2022 um 19:43:31
Ich plane seit letzem Jahr den Besuch einer Sprachschule in Japan (1 Jahr und 6 Monate), um diesen dann an einer deutschen Hochschule als Studienleistung anrechnen zu lassen. Es wäre logischerweise ein immenser Mehrwert für mich und das Studium, auch rein von der Motivation.

Meine Ausländerbehörde meinte das es grundsätzlich kein Problem wäre, aber zur Bearbeitungsdauer konnte mir jetzt nichts gesagt werden. Das Problem ist das ich die Rückmeldung der Sprachschule wirklich kurzfristig erhalte ca. 2 Monate vorher und dann mich noch um das Visa kümmern muss.

Ist es realistisch das eine ABH in der kurzen Zeit so eine verlängerte Rückkehrfrist ausstellen kann insb. durch die erhöhte Auslastung wg. der Situation in der Ukraine? Gibt es da einen Richtwert an den ich mich orientieren kann?

Titel: Re: Sprachstudium im Ausland - Rückkehrfrist
Beitrag von Petersburger am 12.05.2022 um 08:08:24

Nokia99 schrieb am 11.05.2022 um 19:43:31:
Ist es realistisch das eine ABH in der kurzen Zeit so eine verlängerte Rückkehrfrist ausstellen kann insb. durch die erhöhte Auslastung wg. der Situation in der Ukraine?

Grundsätzlich: ja, es ist realistisch.


Nokia99 schrieb am 11.05.2022 um 19:43:31:
Gibt es da einen Richtwert an den ich mich orientieren kann? 

Nein.

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