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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
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Beitrag begonnen von Alexander_Kr am 10.05.2022 um 14:24:36

Titel: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von Alexander_Kr am 10.05.2022 um 14:24:36
Hallo an alle,

Ich freue mich sehr dieses Forum zufällig gefunden zu haben, wärs etwas früher gewesen, hätt ich mit bestimmt ne Große Zahl von Sorgen sparen können.

Ich bin selbst ein ehemaliger Russe und habe mich vor ein Paar Jahren einbürgern lassen (habe auch die russische Staatsbürgerschaft abgegeben).
Ich habe vor kurzem in Russland geheiratet, mit allen notwendigen Formalitäten samt der entsprechenden Zustimmung des deutschen Standesamtes. Nun bin ich wieder in Deutschland, und gemeinsam mit meiner Frau arbeiten wir nun an der FZF.

Eigentlich sind alle Vorgaben eindeutig und klar, was ich aber nicht verstehe, ist die "Formlose Einladung des in Deutschland lebenden Ehepartners zur gemeinsamen Wohnsitznahme mit formloser
Erklärung, den Lebensunterhalt für den nachziehenden Ehepartner zu sichern in der deutschen oder englischen
Sprache mit 2 Kopien."

Es stellen sich 4 Fragen -
1. An wen ist diese Einladung gerichtet? Muss ich das deutsche Konsulat in Moskau adressieren, oder meine Frau?
2. Sicherung des Lebensunterhalts - ich kannte es davor nur als Verpflichtungserklärung, und so wie ich es verstehe, bedarf es keine Verpflichtungserklärung, da ich ein Deutscher es nicht nachweisen muss. Muss ich dann einfach ein extra Paragraph mit der Verpflichtung schreiben, oder lass ich es komplett aus?
3. Was muss denn genau in dieser Einladung drinstehen? Mein Name/Anschrift, Name/Anschrift Frau, und dass wir nun wie es so schön heisst, gemeinsamen Wohnsitz nehmen möchten?
4. Zwar steht nichts von einer Unterschriftsbeglaubigung, ein paar Seiten im Netz erwähnen es jedoch als notwendig. Ist es so?

Ich orientiere mich entlang diesen Merkblattes, da nun nicht mehr die Botschaft selbst sich mit nationalen Visas beschäftigt, sondern ebenfalls visametric.

Wäre um einen Ratschlag wie ich das Schreiben verfasse sehr dankbar.

Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von deerhunter am 10.05.2022 um 15:22:09

Alexander_Kr schrieb am 10.05.2022 um 14:24:36:
1. An wen ist diese Einladung gerichtet? Muss ich das deutsche Konsulat in Moskau adressieren, oder meine Frau?


Einfach "Formlos" ...."Giermit lade ich Michael Gorbatschof, meine Ehefrau Ludmilla Gorbatschof nach Deutschland ein, wo wir gemeinsam unser Eheleben gestalten wollen"


Alexander_Kr schrieb am 10.05.2022 um 14:24:36:
2. Sicherung des Lebensunterhalts - ich kannte es davor nur als Verpflichtungserklärung, und so wie ich es verstehe, bedarf es keine Verpflichtungserklärung, da ich ein Deutscher es nicht nachweisen muss. Muss ich dann einfach ein extra Paragraph mit der Verpflichtung schreiben, oder lass ich es komplett aus?


Ist bei Partner von Deutschen normal nicht nötig...also rauslassen


Alexander_Kr schrieb am 10.05.2022 um 14:24:36:
Was muss denn genau in dieser Einladung drinstehen? Mein Name/Anschrift, Name/Anschrift Frau, und dass wir nun wie es so schön heisst, gemeinsamen Wohnsitz nehmen möchten?

Ja, genau


Alexander_Kr schrieb am 10.05.2022 um 14:24:36:
4. Zwar steht nichts von einer Unterschriftsbeglaubigung, ein paar Seiten im Netz erwähnen es jedoch als notwendig. Ist es so?

Braucht man in den deutschen Anträgen nicht

Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von lottchen am 10.05.2022 um 17:12:44

Alexander_Kr schrieb am 10.05.2022 um 14:24:36:
2. Sicherung des Lebensunterhalts


Du kannst auch einfach schreiben: ALG I, ALG II, Angestelltenlohn vom Ehemann, eigener Angestelltenlohn, Rente, Einkommen als Selbstständige, Ersparnisse.....eben wovon Deine Frau ihren LU bestreiten wird.

Aber wie schon gesagt - es ist für Dich als Deutschen irrelevant, was dort steht / was sie hinschreibt. 


Alexander_Kr schrieb am 10.05.2022 um 14:24:36:
3. Was muss denn genau in dieser Einladung drinstehen?

Es muss drinnen stehen, dass Du mit Deiner Frau zusammen in D leben möchtest.
Es könnte ja sein, dass Du geheiratet hast, aber jetzt aus irgendeinem Grund nicht willst, dass Deine Ehefrau nach D kommt. Dann bekommt sie auch kein Visum zur FZF. Mit einem Deutschen verheiratet zu sein reicht allein nicht. Es muss auch geplant sein, die Ehe in D wirklich zu leben. Und das bestätigst Du mit diesem Schreiben.


Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von Alexander_Kr am 12.05.2022 um 10:28:09
Vielen Dank für die Tipps! Iwie fühlt man sich so unsicher ohne eines klar vorgegebenen Formulars :D.
Ich meld mich wenn (und ob) die sich dann tatsächlich über die Verpflichtung beschweren.


Ich habe folgendes geschrieben, wenn dann jemanden google hierhin führt:

Alexander Kr
xxxx
xxx Berlin
Deutschland




Berlin, der  xxxxx

Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme


Hiermit lade ich,


Alexander Krxxxxxx, geboren am , in xxxxx, Russland,
wohnhaft in xxxxx, xxxxx Berlin,

Meine Frau xxxxx Krxxxx,
wohnhaft in xxxxxxx, Russland,

nach Deutschland ein, wo wir gemeinsam unser Eheleben gestalten und gemeinsamen Wohnsitz nehmen möchten.


Unterschrift,
Alexander Kr

Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von Alexander_Kr am 23.06.2022 um 08:34:46
Ein Update:
So, wir haben nun am 21 den Antrag in Moskau gestellt, und lustigerweise heute schon eine E-Mail erhalten, dass "zur weiteren Bearbeitung eine formlose Einladung mit einer Verpflichtung, die Kosten des Unterhalts zu übernehmen". Ich werde heut mit der Stelle natürlich telefonieren, denke aber, dass es ein Anruf umsonst sein wird.

Ich frage mich, wie sowas sein kann, wenn ich doch ein deutscher Staatsbürger bin.

Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von deerhunter am 23.06.2022 um 08:54:23

Alexander_Kr schrieb am 23.06.2022 um 08:34:46:
Ich werde heut mit der Stelle natürlich telefonieren, denke aber, dass es ein Anruf umsonst sein wird.

Schreiben, nicht anrufen


Alexander_Kr schrieb am 23.06.2022 um 08:34:46:
Ich frage mich, wie sowas sein kann, wenn ich doch ein deutscher Staatsbürger bin. 

Oftmals Standard - Textbausteine und manche SB wollen auch etwas durchsetzen, was ihnen nicht zusteht. Einfach klar auf das Gesetz beziehen im Brief und gut

Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von Alexander_Kr am 23.06.2022 um 09:01:47

deerhunter schrieb am 23.06.2022 um 08:54:23:
Schreiben, nicht anrufen

Oftmals Standard - Textbausteine und manche SB wollen auch etwas durchsetzen, was ihnen nicht zusteht. Einfach klar auf das Gesetz beziehen im Brief und gut


Jo, das wird auch wahrscheinlich meine Vorgehensweise sein, in meiner Erfahrung ist es aber immer besser, mit den Beamten so weit zu reden, wie es geht. Wenns einfach n Textbaustein in ner Einladung ist, und keine Verpflichtungserklärung, welche die auch noch nur per E-Mail haben wollen, dann seh ich auch nichts schlimmes dran, denen eine zu schreiben. Das Telefonat soll ausschließlich zur klärung der Position dienen.

Die E-Mail stammt von der Moskauer Rechts- und Konsularabteilung, Leninskiy Prospekt 95.
Bist du so lieb, dass du mich verweist, auf welche Gesetze ich mich beziehen soll? §28 AufenthG? Ich bin da leider nicht so erfahren.

Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von Alexander_Kr am 23.06.2022 um 09:51:08
So, noch n Update - hab die tatsächlich telefonisch erreichen können. Die wollen die Zeile mit der Verpflichtung, als "Nachweis, dass ich von der Einreise meiner Frau und der ernsthaftigkeit bewusst bin". Komisch, aber was auch immer. Eine formelle Verpflichtung wollen die nicht haben.

Die meinten auch, dass alle Unterlagen sonst stimmen, und schon an die Berliner Ausländerbehörde weitergeleitet wurden, und nun auf die Ausländerbehörde zu warten ist (Wie die nette Dame selbst schmunzelnd sagte, bestimmt zwei Monate).

Mal schauen, wie es sich entwickelt wird. Ich werd denen ihren gewünschten Paragraph schreiben.

Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von Melanny am 23.06.2022 um 11:01:24
Ich würde dennoch den Teil mit der Verpflichtung zur Kostenübernahme streichen mit dem Hinweis auf „deutscher Ehemann“. Man ist als Ehepartner automatisch sich gegenseitig verpflichtet, hat aber mit einem deutschen Partner, wenn das Geld des Partners nicht mehr ausreicht, Recht auf Sozialleistungen.


Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von Alexander_Kr am 18.08.2022 um 10:21:25
Zwei Monate sind nächste Woche rum, von der örtlichen AB habe ich nichts gehört, Visametric Moskau sagt, Geduld zu haben  :'(

Ich will doch einfach nur mein Frauchen, dieser Papierkram seit vorm letzten Jahr nervt mich doch so sehr.

Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von Alexander_Kr am 18.08.2022 um 12:24:11
Bearbeiten funktioniert hier irgendwie nicht, zumindest jetzt nicht mehr, insofern bitte ich um Entschuldigung bezüglich des Doppel-Postings.
Ich habe überraschenderweise eine Telefonische Beratungsstelle der Berliner Landesamts für Einwanderung gefunden (falls hier jemand mal mit Google ankommt, hier der Link.

Es war relativ schwer die zu erreichen, eine Warteschleife haben die nicht, musste also in einem 2-Minuten-takt ne halbe Stunde lang dort anklingeln. War erfolgreich, und hatte die beste Erfahrung mit Behörden in Berlin bisher, ne wirkliche Meisterleistung, großer Lob an die Dame dort. Sie konnte sogar alle Details sofort im System einsehen.

Folgende Thesen hab ich jetzt:
1.) Am 27.06 (6 Tage nach der Einreichung, 3 Tage nach der Korrektur des Einladungsschreibens) hat Moskau die Unterlagen digital Übermittelt
2.) Die AB wartet immernoch auf die Originale, diese sind aus Moskau nicht angekommen. Solange die Originale nicht da sind, wird auch nichts bearbeitet.
3.) Die Bearbeitung erfolgt chronologisch, je nach dem, wann die Originale gekommen sind.
4.) Die Bearbeitung in 3 Monaten "war aktuell vor einem Jahr, jetzt sind es meistens 6-9 Monate"  :'(
5.) "Wenns bis Ende September nichts wird, dann rufen Sie noch einmal an, und wir schauen, was wir machen können"

Die Moskauer Auskunft ist leider nur zwischen 10-12 Moskauer Zeit erreichbar, die hab ich heute knapp verpasst. Werde es morgen versuchen, die zu erreichen, und mal nachzufragen, warum denn alles an dem Originalversand scheitert. Hoffentlich sind die Papiere nicht iwo auf dem Weg untergegangen.


Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von lottchen am 18.08.2022 um 12:50:58

Alexander_Kr schrieb am 18.08.2022 um 12:24:11:
Werde es morgen versuchen, die zu erreichen, und mal nachzufragen, warum denn alles an dem Originalversand scheitert.

Ich rate mal: Weil keine Flugzeige von Moskau nach Berlin fliegen....
7 Wochen sind trotzdem ein bißchen viel. Über Drittländer kommt die Post ja schon irgendwie nach C.

Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von David_DS am 18.11.2022 um 11:18:47
Hallo Alexander,

ich bin froh deinen Eintrag gefunden zu haben.
Wir haben Anfang Dezember unseren Termin für das Visum.

Gibt es den schon Neuigkeiten wie es mit eurem Visum weitergeht?

Eine Frage die offen geblieben ist, an wen richtet sich das Einladungsschreiben in deinem Antrag hast du nicht an Visametric, Botschaft oder die AB adressiert.

Vielen Dank.

Titel: Re: Formlose Einladung zur gemeinsamen Wohnsitznahme
Beitrag von Petersburger am 18.11.2022 um 13:51:55

David_DS schrieb am 18.11.2022 um 11:18:47:
an wen richtet sich das Einladungsschreiben in deinem Antrag

An die Eingeladene!

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