i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Abgabe der alten Staatsangehörigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1651908146 Beitrag begonnen von UwUMegumin am 07.05.2022 um 09:22:26 |
Titel: Abgabe der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von UwUMegumin am 07.05.2022 um 09:22:26
Halloo,
habe vor gut einem Jahr den Antrag zum Austritt aus der Wehrpflicht gestellt, da sonst eine Ausbürgerung nicht möglich ist und da hat sich bis heute nichts getan. Was soll/kann man dagegen denn tun? Das blockiert ja meine Einbürgerung? Ist das gängelei damit ich mich stattdessen "freikaufe"? Ich möchte aber sowas nicht finanzieren. Was sind hier die Möglichkeiten? Habe ein Original von dem unterschiebenen Antrag ink. Stempel das vor einem Jahr rausging, aber wie weist man denn nach, das sich nichts tut bzw. ich nichts erhalte. |
Titel: Re: Abgabe der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von UwUMegumin am 07.05.2022 um 09:46:36
Denke mal das wegen dem Krieg da noch lange nichts passieren wird :(
|
Titel: Re: Abgabe der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von Saxonicus am 07.05.2022 um 10:31:17
Um welche Staatsangehoerigkeit handelt es sich denn, die Du abgeben willst?
Manche Staaten tun sich damit schwer oder verlangen auch eine "Abloesegebuehr". |
Titel: Re: Abgabe der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von reinhard am 07.05.2022 um 11:22:34
Grundsätzlich solltest Du es zwei Jahre lang regelmäßig betreiben, also einmal im Monat eine Erinnerung nach Nachfrage per Einschreiben schicken und die Belege aufheben.
Danach gibst Du der Einbürgerungsbehörde eine Vollmacht, so dass sie selbst auch nachfragen kann. Nach drei Jahren Bemühungen (nachweisbar!) kannst Du dann eine Genehmigung beantragen, Doppelstaatler zu werden. |
Titel: Re: Abgabe der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von UwUMegumin am 07.05.2022 um 11:27:30
Hi danke für die Rückmeldungen. Hört sich so an als ob sich das nicht lohnen würde, da lt. Regierung bis spätestens Oktober 2023 die Mehrstaatigkeit ausm Koalitionsvertrag umgesetzt werden soll (kann natürlich schief gehen wg. CDU und co. aber glaub ich eher nicht).
Werde dann mal regelmäßig ein Schreiben rausschicken, kann ja nichts anderes tun. Obwohl in einem Schreiben der Bundesregierung folgendes steht: Zitat:
- https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975292/1543188/88d72e6ce4af2bbac9b565afb054fa5f/die-deutsche-staatsbuergerschaft-07-11-18-download-neu-ba-ib-data.pdf?download=1 |
Titel: Re: Abgabe der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von SimonB am 07.05.2022 um 12:06:17 UwUMegumin schrieb am 07.05.2022 um 09:22:26:
Das kann durchaus so sein. UwUMegumin schrieb am 07.05.2022 um 09:22:26:
Das kommt drauf an, welcher Staat dein Herkunftsstaat ist. UwUMegumin schrieb am 07.05.2022 um 09:22:26:
Seltsame Frage. Was meinst du mit wegen Krieg? Welchen der vielen aktuellen Kriege meinst du? UwUMegumin schrieb am 07.05.2022 um 11:27:30:
Trifft das denn auf dich zu? Seit wann hast du die Zusicherung der dt. EBH? Wo findet sich, dass die Regierung bis Ende 2023 die Mehrstaatigkeit gesetzlich geregelt haben wird? |
Titel: Re: Abgabe der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von reinhard am 07.05.2022 um 12:19:30 UwUMegumin schrieb am 07.05.2022 um 11:27:30:
Nein, das steht nicht im Koalitionsvertrag. Zitat:
Ja, monatlich ist sinnvoll. Zwei Jahre lang wäre gut. Zitat:
Das hat mit Dir nichts zu tun, sondern ist ein Hinweis an Doppelstaatler, die die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt abweichend von der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern bekommen haben, also (unter anderem) in Deutschland geboren sind. |
Titel: Re: Abgabe der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von UwUMegumin am 08.05.2022 um 08:22:37 Zitat:
Habe gerade erfahren das ich für das DV 2023 ausgewählt wurde, also mal sehen ob ich mir die Mühe hier noch machen muss UwU. Trotzdem danke an alle für den Input. |
Titel: Re: Abgabe der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von reinhard am 08.05.2022 um 12:22:02
Genau: Im Koalitionsvertrag steht, dass ein modernes Einbürgerungsrecht geschaffen werden soll – aber es steht da nichts von 2023, es kann auch 2030 sein.
Aber vielleicht willst Du einfach eine Mischung aus eigenen Bemühungen und Beobachtung der politischen Prozesse, da musst Du gucken, wie Du es einschätzt. |
Titel: Re: Abgabe der alten Staatsangehörigkeit Beitrag von Onur81 am 09.05.2022 um 08:41:46 UwUMegumin schrieb am 08.05.2022 um 08:22:37:
Woher hast du dieses Datum erfahren? Das ist ziemlich spät. Das Ziel der Regierung ist folgendes: dieses Gesetz bis zum Ende diesen Jahres in Kraft treten zu lassen. Unten ist der Link zu der Antwort auf eine Frage diesbezüglich. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/svenja-stadler/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-stadler-vielen-dank-fuer-ihre-antwort-auf-meine-frage-zur-hinnahme-der-mehrstaatigkeit Eine Folgende Frage bezüglich des Timings wartet noch auf eine Antwort. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/svenja-stadler/fragen-antworten/beeinflusst-die-aktuelle-situation-durch-den-krieg-die-anerkennung-der-doppelten-staatsbuergerschaft |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |