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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Legalisierung einer Heiratsurkunde
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Beitrag begonnen von ryka am 03.05.2022 um 22:47:04

Titel: Legalisierung einer Heiratsurkunde
Beitrag von ryka am 03.05.2022 um 22:47:04
Hallo,
Asylanten aus Tansania bekamen vor 5 Jahren ein Kind in Deutschland. Es war das 4. Kind der Eltern. Wegen der fehlenden Heiratsurkunde bekam das Kind keine Geburtsurkunde.

Jetzt ist die Original Heiratskunde da doch das Standesamt fordert, dass diese von der deutschen Botschaft legalisiert wird.

Es war sehr schwierig dieses Dokument aus Sansibar zu bekommen und jetzt soll sie nach Daressalam geschickt werden. Wer garantiert, dass diese Urkunde nicht verloren geht?

Ist die Legalisierung eine Kannbestimmung? Das gleiche Standeamt benötigt keine Legalisierung, wenn es sich um traditionelle Heiraten handelt.

Wer hat einen Rat?

Ryka

Titel: Re: Legalisierung einer Heiratsurkunde
Beitrag von Saxonicus am 04.05.2022 um 03:42:03

ryka schrieb am 03.05.2022 um 22:47:04:
Ist die Legalisierung eine Kannbestimmung? Das gleiche Standeamt benötigt keine Legalisierung, wenn es sich um traditionelle Heiraten handelt.

Guckst Du hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006276/2c2b3e9d83fa5420924a2b9b471d181b/merkblatt-madagaskar-data.pdf

Titel: Re: Legalisierung einer Heiratsurkunde
Beitrag von Aras am 04.05.2022 um 05:32:09
Wenn diese "Asylanten" anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonventin sind, dann solltest du Artikel 25 der Flüchtlingskonvention nachschlagen. Sind es keine anerkannten Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, dann muss wohl oder übel die Legalisierung erfolgen.

https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/vereinte-nationen/ue03.html

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