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Beitrag begonnen von platoann am 29.04.2022 um 18:51:39

Titel: Vorzeitige Verlängerung der AE (für WBS-Antrag)
Beitrag von platoann am 29.04.2022 um 18:51:39
Hallo zusammen,

folgende Situation: mein Freund (Ausländer) und ich versuchen im Moment einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu beantragen, um eine Sozialwohnung in Berlin anmieten zu können. Dafür braucht man einen noch mind. 1 Jahr lang gültigen Aufenthaltstitel. Unserer ist nur noch bis 30.09.22 gültig. Die Ausländerbehörde hat mir gesagt, dass eine Verlängerung erst frühestens im Juli (3 Monate vor Ablauf) möglich ist, das ist mir aber leider zu spät (aufgrund Wohnungsmangel Berlin, Bauprojekte werden schon im Herbst fertiggestellt etc.). Der WBS-Antrag muss jetzt gestellt werden.

Gibt es vielleicht irgendeine Möglichkeit, in Ausnahmefällen, die vorzeitige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde zu erreichen? Kann man mit denen reden oder gar nicht? Bin echt verzweifelt mittlerweile. Alle dafür benötigten Unterlagen kann mein Freund natürlich nachweisen. Eine "Bleibeprognose" würde uns nicht helfen.

VIELEN DANK SCHONMAL!

Titel: Re: Vorzeitige Verlängerung der AE (für WBS-Antrag)
Beitrag von Bayraqiano am 30.04.2022 um 11:38:39
Es existiert schon deshalb keine Ausnahmeregelung, weil es keine Regel gibt, wonach Aufenthaltstitel nicht drei Monate Ablauf verlängert werden können. Die Ausländerbehörde könnte also jetzt schon auf Antrag die Aufenthaltserlaubnis verlängern.

Euch wird nichts anderes übrig bleiben, als hartnäckig auf die Behörde einzureden.

Titel: Re: Vorzeitige Verlängerung der AE (für WBS-Antrag)
Beitrag von platoann am 01.05.2022 um 11:47:44
Das habe ich mir tatsächlich schon gedacht, da ich diese Regelung nirgends im Gesetz gesehen habe. Wir fahren da morgen nochmal hin und bleiben hartnäckig … ganz lieben Dank für die Antwort!!

Titel: Re: Vorzeitige Verlängerung der AE (für WBS-Antrag)
Beitrag von dgstein am 02.05.2022 um 17:45:02
Hallo,


platoann schrieb am 29.04.2022 um 18:51:39:
Gibt es vielleicht irgendeine Möglichkeit, in Ausnahmefällen, die vorzeitige Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde zu erreichen? Kann man mit denen reden oder gar nicht? [...] Eine "Bleibeprognose" würde uns nicht helfen.

was meinst du mit "Bleibeprognose"? Bei Bedarf kann deinem Freund gegen eine Gebühr von 18,00 EUR eine Bescheinigung über die mögliche Verlängerung der AE ausgestellt werden. Diese wird üblicherweise von den Wohnungsämtern akzeptiert.

Wenn etwas Schriftliches vom Wohnungsamt vorgelegt werden kan, dürfte auch eine Verlängerung der AE bereits jetzt möglich sein.

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: Vorzeitige Verlängerung der AE (für WBS-Antrag)
Beitrag von platoann am 04.05.2022 um 13:36:56
Mir wurde von der Ausländerbehörde eine "Bleibeprognose" vorgeschlagen, welche meiner Meinung nach das Gleiche Dokument ist, welches du meinst. Darin kann die voraussichtliche Verlängerung der AE bescheinigt werden. Nur leider hat mir nach Nachfrage beim zuständigen WBS-Amt die Mitarbeiterin gesagt, dass so etwas nicht akzeptiert wird. Man benötigt die tatsächliche Erteilung des Aufenthaltsrechts und den dazugehörigen Nachweis für mind. 1 Jahr.

Auch habe ich nach etwas "Schriftlichem" vom Wohnungsamt gefragt und mir wurde dies verwehrt mit der Antwort, "das Wohnungsamt sei nicht dafür zuständig, der Ausländerbehörde ihre Arbeit vorzuschreiben".

Wir waren nun am Montag nochmal zur Vorsprache bei der Ausländerbehörde und haben um einen kurzfristigen Termin gebeten ... nun warten wir jetzt diese Woche gespannt, ob wir vielleicht einen Termin für nächste Woche bekommen. Auch nach hartnäckigem Gespräch war das die einzige Hilfe, welche wir bekommen haben. Etwas ernüchternd, aber vielleicht klappt es ja doch noch ...

Titel: Re: Vorzeitige Verlängerung der AE (für WBS-Antrag)
Beitrag von SimonB am 04.05.2022 um 14:11:42

platoann schrieb am 04.05.2022 um 13:36:56:
Darin kann die voraussichtliche Verlängerung der AE bescheinigt werden.

Das ist sehr entgegenkommend von der ABH.
Es bringt leider nichts, wenn die WBS-Stelle ihren Vorgaben folgt und eben einen AT von mind. 1 Jahr Dauer sehen will.
Was euch die ABH ausstellt, ist dann unbrauchbar.


platoann schrieb am 29.04.2022 um 18:51:39:
Der WBS-Antrag muss jetzt gestellt werden. 

Warum? In den nächsten Jahren wird in Berlin auch noch gebaut, auch geförderte Wohnungen.
Einen Antrag auf einen WBS könnt ihr später stellen. Das ist schließlich kein einmaliges Angebot.

Unsere WBS-Stelle hat zB lange Wartelisten für Antragsteller. Anders wird es in Berlin auch nicht sein.





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