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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Übertragung Niederlassungserlaubnis aber Jobcenter Leistungen
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Beitrag begonnen von XinXinXin am 25.04.2022 um 11:30:22

Titel: Übertragung Niederlassungserlaubnis aber Jobcenter Leistungen
Beitrag von XinXinXin am 25.04.2022 um 11:30:22
Guten Tag Allerseits,

der Reisepass eines Migranten, der eine Niederlassungserlaubnis besitzt, ist abgelaufen. Er hat nun einen Antrag auf Übertragung der Niederlassungserlaubnis (zum neuen Pass) gestellt.

Momentan erhält der Migrant Leistungen vom Jobcenter (ALG-II).

Ist es problematisch / schädlich für die Übertragung der Niederlassungserlaubnis, wenn er angibt, dass er Leistungen vom Jobcenter erhält? Die Frage kam auf, weil die Ausländerbehörde eine Gebührenbefreiung geben kann, wenn ein Bescheid des Jobcenters vorliegt.

Danke und mit freundlichen Grüßen

Xin

Titel: Re: Übertragung Niederlassungserlaubnis aber Jobcenter Leistungen
Beitrag von Bayraqiano am 25.04.2022 um 11:36:22
Wenn die Niederlassungserlaubnis rechtmäßig erteilt wurde (also keine Leistungen zum Zeitpunkt der Erteilung bezogen wurden), gibt es nichts zu befürchten. Der nachträgliche Bezug wirkt sich nicht auf den Fortbestand aus.

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