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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung nach Einbürgerung mit §9
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Beitrag begonnen von Dritoni am 15.04.2022 um 09:18:34

Titel: Trennung nach Einbürgerung mit §9
Beitrag von Dritoni am 15.04.2022 um 09:18:34
Hallo zusammen,

Frage für einen Freund.
Er hat erst seit zwei Monaten die erleichterte Einbürgerung zwecks Ehe mit Deutsche bekommen. Das Paar lebt immer noch zusammen und er bzw. Sie haben nichts vorgetäuscht oder erschlichen, der Grund ist sie will Kinder haben und er nicht.

Kann er in dem Fall ausziehen und ein Trennungsjahr anfangen, passiert dann was mit ihm? Wird er ausgebürgert? Er musste Unterschreiben bevor er die Einbürgerungszusicherung bekommen hat das er die doppelte Staatsangehörigkeit hat. deutsch und Serbisch, weil er im jahr 1996 in Kosovo Yogoslawien geboren ist, er war noch nie in Serbien und will mit den nichts zutun haben. Deutschland hat Kosovo eigentlich als Land anerkannt, was soll dann die verarsche mit ja man darf nur eine Staatsangehörigkeit besitzen, er hat sich extra abgemeldet in Kosovo, kommt zurück und die Deutschen sagen dann noch ahhh ja bist auch noch serbe!!!

Also auf dem Punkt, kann die Frau ihm Probleme machen, oder die ABH, da sie auf sowas nur warten (klische), die alte am schalter meinte auch nach der Einbürgerung muss er Bescheid geben falls es Änderungen im Privatleben gibt.

Im Sommer ist er 5 jahre in DE insgesamt.

Danke.

Titel: Re: Trennung nach Einbürgerung mit §9
Beitrag von deerhunter am 15.04.2022 um 10:59:28
Die Einbürgerung kann nur zurückgenommen werden, wenn die Einbürgerung durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist.


Dritoni schrieb am 15.04.2022 um 09:18:34:
Er hat erst seit zwei Monaten die erleichterte Einbürgerung zwecks Ehe mit Deutsche bekommen. Das Paar lebt immer noch zusammen und er bzw. Sie haben nichts vorgetäuscht oder erschlichen, der Grund ist sie will Kinder haben und er nicht.


Hier könnte man schon von "arglistiger Täuschung" oder "unrichtigen angaben" sprechen, denn das wusste er ja auch schon vor 2 Monaten, dass er keine Kinder will und sie anders denkt!


Zitat:
Also auf dem Punkt, kann die Frau ihm Probleme machen
Sie könnte ihm vermutlich ein paar Probleme bereiten....Allerdings sehe ich die Gefahr eines Verlustes eher gering


Titel: Re: Trennung nach Einbürgerung mit §9
Beitrag von Stuttgarter am 15.04.2022 um 11:16:46

Dritoni schrieb am 15.04.2022 um 09:18:34:
die alte am schalter meinte auch


Vielleicht solltest Du mal an Deiner Ausdrucksweise arbeiten?! Oder kannst Du nicht mit Respekt von anderen Menschen sprechen?

Titel: Re: Trennung nach Einbürgerung mit §9
Beitrag von Dritoni am 15.04.2022 um 17:32:08
Vielen Dank deerhunter, aber was sollte er sagen damit ihm keine Probleme entstehen? Das weiss sie ja auch schon seit drei Jahren das er keine Kinder haben will.

Stuttgarter bitte kommentier irgendwas was nützlich ist. Niemand hat nach deine Meinung gefragt wie ich meine Ausdrucksweise verbessere.

Titel: Re: Trennung nach Einbürgerung mit §9
Beitrag von deerhunter am 15.04.2022 um 18:26:28

Dritoni schrieb am 15.04.2022 um 17:32:08:
Vielen Dank deerhunter, aber was sollte er sagen damit ihm keine Probleme entstehen?

Er soll überhaupt nichts sagen, so lange er nicht gefragt wird


Dritoni schrieb am 15.04.2022 um 17:32:08:
Das weiss sie ja auch schon seit drei Jahren das er keine Kinder haben will.

Na ja aber sie ist ja Deutsche ....also egal

Titel: Re: Trennung nach Einbürgerung mit §9
Beitrag von SimonB am 15.04.2022 um 19:06:36

Dritoni schrieb am 15.04.2022 um 09:18:34:
passiert dann was mit ihm?

Könnte teuer werden, sie könnte zB Trennungsunterhalt fordern und müsste seine Wohnung selbst zahlen und evtl. noch für die gemeinsame Wohnung. usw.


Dritoni schrieb am 15.04.2022 um 09:18:34:
Er musste Unterschreiben

Das ist üblich und hat nichts mit den familiären Problemen oder seiner Herkunft zu tun.


Dritoni schrieb am 15.04.2022 um 09:18:34:
was soll dann die verarsche

Das ist keine. Wenn du nicht das geringste verstehst, sollte dein Freund selbst fragen und sich schlau machen.
Und mit solcher Ausdrucksweise  wird hier gleich niemand mehr antworten.
DU willst was wissen, oder?


Dritoni schrieb am 15.04.2022 um 09:18:34:
da sie auf sowas nur warten (klische)

Deine Klischees interessieren hier nicht.


Dritoni schrieb am 15.04.2022 um 09:18:34:
falls es Änderungen im Privatleben gibt.
Die Trennung, d.h. sein Auszug aus der ehelichen Wohnung ist eine Änderung seines Privatlebens, ja.


Titel: Re: Trennung nach Einbürgerung mit §9
Beitrag von Stuttgarter am 15.04.2022 um 19:07:37

Dritoni schrieb am 15.04.2022 um 17:32:08:
Niemand hat nach deine Meinung gefragt wie ich meine Ausdrucksweise verbessere. 


Du bist hier in einem öffentlichen Forum und sprichst über Mitarbeiter einer Ausländerbehörde. Dir ist hoffentich klar, dass viele der Auskunftgeber auch dort arbeiten, darum mein Hinweis auf Deine Ausdrucksweise! Aber mach ruhig so weiter!

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