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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Anerkennung französische Lebensgemeinschaft
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Beitrag begonnen von Isa2005 am 11.04.2022 um 11:24:39

Titel: Anerkennung französische Lebensgemeinschaft
Beitrag von Isa2005 am 11.04.2022 um 11:24:39
Guten Morgen Forum,
Ich habe in 2022 ein französischen PACS (Pacte civil de solidarité) gemacht, in Deutschland ist das ähnlich wie eine "eingetragene Lebenspartnerschaft".

Seit 2017 es gibt in Deutschland keine "eingetragene Lebenspartnerschaft" mehr.

Meine Lebenspartnerin und ich wir leben in Deutschland, müssen wir unser PACS in Deutschland registrieren?

Wird in Deutschland überhaupt ein französichen PACS anerkannt?

Ich danke sehr viel für Antworte
Isa :)

Titel: Re: Anerkennung französische Lebensgemeinschaft
Beitrag von erne am 12.04.2022 um 15:36:35

Isa2005 schrieb am 11.04.2022 um 11:24:39:
Seit 2017 es gibt in Deutschland keine "eingetragene Lebenspartnerschaft" mehr.

seit die gleichgeschlechtliche Ehe eingeführt wurde. Die Ehe ist an die Stelle der Lebenspartnerschaft getreten


Isa2005 schrieb am 11.04.2022 um 11:24:39:
Meine Lebenspartnerin und ich wir leben in Deutschland, müssen wir unser PACS in Deutschland registrieren?

Wird in Deutschland überhaupt ein französichen PACS anerkannt?

wofür?

Titel: Re: Anerkennung französische Lebensgemeinschaft
Beitrag von Petersburger am 12.04.2022 um 21:12:43
Ich weiß zwar nicht, inwieweit ein PACS in Deutschland wie eine Ehe behandelt wird, sonst hätte ich bereits gestern geantwortet.
Dein Startbeitrag führt jedoch teilweise in die Irre.

Ein Pacte civil de solidarité ist meiner Kenntnis nach ganz und gar nicht
Isa2005 schrieb am 11.04.2022 um 11:24:39:
ähnlich wie eine "eingetragene Lebenspartnerschaft"

, sondern eine Rechtsform *neben* der Ehe für gleich- und verschieden geschlechtliche Paare.

Es scheint mir denkbar, dass diese Rechtsform für unterschiedliche Fragen und für unterschiedliche Fallkonstellationen (hier: StAng beider Partner) nicht zwingend gleich behandelt werden muss.
Beispielsweise könnte das derzeit im Freizügigkeitsrecht durch Deutschland anerkannt sein, im Aufenthaltsrecht dagegen nicht.


Titel: Re: Anerkennung französische Lebensgemeinschaft
Beitrag von Isa2005 am 16.06.2023 um 13:14:10
Ich verstehe nicht, kann man z.B. die Hausratsversicherung zusammenlegen, weil wir "gepacst" sind?

Titel: Re: Anerkennung französische Lebensgemeinschaft
Beitrag von reinhard am 16.06.2023 um 14:54:37
Hilft Dir die offizielle Erläuterung der Bundesregierung?

https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/service/-/2347644

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