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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung nach 3 Jahre
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Beitrag begonnen von Krimo99 am 07.04.2022 um 12:53:14

Titel: Einbürgerung nach 3 Jahre
Beitrag von Krimo99 am 07.04.2022 um 12:53:14
Hallo alle zusammen,
Ich habe eine Frage die ich gerne an Sie stellen würde, Es geht eigentlich um die Einbürgerung hier in Deutschland.
Ich hatte damals von Ende 2019 bis Ende 2020 während einen Asylantrag mit eine Aufenthaltsgestattung in Deutschland gelebt,Nach fast einen Jahr mit der Aufenthaltsgestattung hatte ich danach einen Aufenthaltstitel (AufenthG §28) (Heirat mit eine Deutsche Ehepartnerin) bekommen.
Ich und meine Frau sind für knapp 2 Jahre jetzt glücklich verheiratet.
Im Gesetz steht, für einen Einbürgerspruch braucht man mindestens zwei Jahre bestehender Ehe bereits nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik.
Meine Frage ist, gilt diese Zeit wo ich für fast einen Jahr  als ein Asylbewerber und mit eine Aufenthaltsgestattung  gelebt habe  als einen rechtmäßigen Aufenthalt?  oder ist dass eventuell erst als man den Aufenthalstitel bekommen hat anfangen zu rechnen ?
Danke nochmals.

Titel: Re: Einbürgerung nach 3 Jahre
Beitrag von Bayraqiano am 07.04.2022 um 12:59:58
§ 55 Abs. 3 AsylG:

Soweit der Erwerb oder die Ausübung eines Rechts oder einer Vergünstigung von der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet abhängig ist, wird die Zeit eines Aufenthalts [mit Aufenthaltsgestattung] nur angerechnet, wenn der Ausländer als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz (....)  zuerkannt wurde.

Dein Asylantrag müsste daher mindestens mit der Zuerkennung des subsidiären Schutzes beendet worden sein, ansonten werden die Zeiten nicht angerechnet.

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