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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
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Beitrag begonnen von traute am 03.04.2022 um 18:15:13

Titel: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Beitrag von traute am 03.04.2022 um 18:15:13
Hallo,
es gibt folgende Situation:
Eine eritreische Frau ist kirchlich mit einem Landsmann vh. Auf der Flucht haben sie sich 2016 in Israel verloren. Es gibt keinen Kontakt, und der Wohnort des Mannes ist unbekannt. Bei der Aufnahme in DE hat sie vh gesagt und später die kirchliche Urkunde vorgezeigt (ohne Übersetzung) Scheinbar hat die ABH das so akzeptiert und überall als vh durchlaufen lassen.

2018 und 2021 hat sie Kinder von einem anderen Mann bekommen, mit dem sie seit 2017 zusammen lebt. In den Geburtsurkunden der Kinder steht beim Kind 2018 geb. kein Vater drin, beim Kind geb. 2021 der damalige Ehemann. Die Frau hat für die Kinder nirgends Geld bekommen.

Offenbar haben die Eltern der Kinder keine Vaterschaftsanerkennung gemacht und/oder die Eltern haben keine guten Infos gehabt, wie das Procedere hier läuft. Ich vermute, es war kein Dolmetscher involviert.

Die Eltern möchten natürlich den Namen des Vaters in den Geb. Urkunden. Sie können kein Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen, bis diese Situation geklärt ist.

Es ist klar, dass erstmal eine Vaterschaftsanerkennung gemacht werden muß. Dann müssen die Urkunden geändert werden.

Aber wie kommt die Frau aus der Sache mit der kirchlichen Heiratsurkunde raus? Alle meine Infos sind, dass diese Urkunden hier keine Anerkennung finden. Was genau müssen die Eltern machen?

Titel: Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Beitrag von reinhard am 03.04.2022 um 18:45:59
Du meinst, für das dritte Kind ist der Vater des ersten Kindes als vermeintlicher Ehemann eingetragen?

Dann kann der Vater des 3. Kindes die Vaterschaft anfechten. Das wird dann vom Jugendamt und vielleicht später vom Gericht entschieden.

Alle sollten gut Deutsch sprechen, schreiben und verstehen, damit sie das Verfahren durchstehen können.

Und natürlich können sie Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Falls es abgelehnt wird, erheben sie Widerspruch oder klagen.

Titel: Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Beitrag von traute am 03.04.2022 um 19:02:53
Nein Reinhard. Es gibt nur 2 Kinder. Für das 2. Kind wurde der vermeintliche Ehemann als Vater eingetragen. Der leibliche Vater kann das anfechten, ok. Gibt das Jugendamt Beistandshilfe oder kann er das direkt beim Fam. Gericht machen?

Für das 1. Kind ist KEIN Vater eingetragen. Für beide Kinder muß er eine Vaterschaftsanerkennung machen, richtig?

Titel: Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Beitrag von reinhard am 03.04.2022 um 19:31:11
Wenn es keinen Vater gibt: Eine Vaterschaftsanerkennung.

Wenn es einen (eingetragenen) Vater gibt: Eine Vaterschaftsanfechtung.

Er sollte einfach zum Jugendamt gehen, dort erfährt er den weiteren Gang der Dinge.

Titel: Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Beitrag von traute am 03.04.2022 um 21:31:23
Spielt die kirchliche Heiratsurkunde keine Rolle?

Titel: Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Beitrag von reinhard am 03.04.2022 um 22:39:50
Das können nur Jugendamt und Familiengericht entscheiden.

Das wird er aber erfahren, sobald er sich darum kümmert.

Titel: Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Beitrag von traute am 03.04.2022 um 23:23:02

reinhard schrieb am 03.04.2022 um 22:39:50:
Das wird er aber erfahren, sobald er sich darum kümmert.


Die Migrationshilfe ist seit mehr als einem Jahr involviert und sagt, das JA kann nichts machen. Das wiederum ist ja nicht richtig, da die Vaterschaften ja sowohl anerkannt als auch angefochten werden können. Was kann denn der Vater noch machen?

Titel: Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Beitrag von reinhard am 04.04.2022 um 11:06:45
Kommt darauf an, was er heute beim Jugendamt beantragt hat und ob schon eine Antwort da ist.

Letztlich musst Du ihn das fragen, Du hast ihm ja sicherlich am Wochenende Bescheid gesagt. Einer Vaterschaftsanerkennung muss die Mutter zustimmen, ich hoffe, sie weiß das und will das.

Titel: Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Beitrag von deerhunter am 04.04.2022 um 11:16:12
Eine Vaterschaftsanerkennung geht nicht, wenn die Frau verheiratet ist. Eine Anfechtung geht nur per Gericht, das Jugendamt kann da nichts machen.
Man muss die Fristen dafür beachten §1600 ff BGB

Hier wird das Verfahen und die Kosten recht gut beschrieben

https://beratung.de/recht/ratgeber/vaterschaftsanfechtung-ablauf-kosten-fristen_fnnhkj

Titel: Re: Eritreische Frau mit Kindern und Behörden
Beitrag von traute am 04.04.2022 um 18:01:22
Ich danke euch für die Hinweise. Es läuft jetzt weiter.

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