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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> §60 Auslandsurlaub https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1648285146 Beitrag begonnen von peti12 am 26.03.2022 um 09:59:06 |
Titel: §60 Auslandsurlaub Beitrag von peti12 am 26.03.2022 um 09:59:06
Einige, von mir betreute, afghanische Flüchtlinge erhalten nun eine Duldung nach §60. Sie würden gern Ihre Verwandten im Ausland im Urlaub besuchen.
Gäbe es da bei der Wiedereinreise in die BRD Probleme? |
Titel: Re: §60 Auslandsurlaub Beitrag von reinhard am 26.03.2022 um 13:09:52
Die Duldung erlischt mit dem Grenzübertritt.
Die Duldung ist ja die Aufforderung zur Ausreise. Wenn sie ausreisen, ist der Aufenthalt in Deutschland endgültig erledigt. D.h. sie sollten vorher daran denken, Wohnung und Arbeit zu kündigen, ihren Haushalt auflösen und so weiter. |
Titel: Re: §60 Auslandsurlaub Beitrag von peti12 am 31.03.2022 um 18:15:30
Danke für die schnelle Antwort.
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