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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung bei Ordnungswidrigkeit
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Beitrag begonnen von Mike65 am 23.03.2022 um 13:02:11

Titel: Einbürgerung bei Ordnungswidrigkeit
Beitrag von Mike65 am 23.03.2022 um 13:02:11
Eine Bekannte hat vor kurzem ihren Antrag auf Einbürgerung gestellt. Dabei wurde sie nach Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten gefragt. Wahrheitsgemäß gab sie hier "keine" an. Nun bekam sie einen Bußgeldbescheid über 200€ wegen Verstoßes gegen die Coronaregeln des Bundeslandes, der meiner Meinung nach ungerechtfertigt ist, da die entsprechende Regel nicht ausreichend kommuniziert wurde. Sie würde daher gerne Einspruch einlegen.  Allerdings befürchten wir, dass das dann laufende Verfahren sich verzögernd auf die Einbürgerung auswirken könnte. Die Alternative wäre, dass Bussgeld zu zahlen, denn kleinere OWis sollten sich nicht negativ auf die Einbürgerung auswirken (warum wird aber dann danach gefragt?). Nach dieser wohl veralteten Quelle ist das aber nur eine Kann-Vorschrift: https://www.migrationsrecht.net/kommentar-staatsangehoerigkeitsgesetz-stag-deutscher-pass-stag/verwaltungsvorschrift-ermessensspielraum.html. Leider ist das betreffende Bundesland dafür bekannt, im Ausländerrecht maximale Strenge walten zu lassen. Was ist hier zu empfehlen?

Titel: Re: Einbürgerung bei Ordnungswidrigkeit
Beitrag von Bayraqiano am 23.03.2022 um 13:16:23
Ordnungswidrigkeiten spielen bei einer Einbürgerung schon lange gar keine Rolle mehr. Das von dir verlinkte Dokument (VwV-StAR) gibt die Rechtslage im Jahr 2000 wieder, die entsprechende Gesetzesänderung erfolgte bereits 2007. Die Nachfrage auf insoweit veralteten Dokumenten kann man ignorieren. Es besteht diesbezüglich auch keine Mitteilungspflicht.

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