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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1647695451 Beitrag begonnen von simo am 19.03.2022 um 14:10:51 |
Titel: 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis Beitrag von simo am 19.03.2022 um 14:10:51
Hallo zusammen
damit ich die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahre beantragen kann brauche ich 60 Monate Rentenversicherung Nachweis aber ich habe 50 Monate mit Pflichtbeiträgen und 10 Monate Bezug von Arbeitslosengeld II Wird die Zeit der Bezug von Arbeitslosengeld II auch berechnet oder nicht? . Vielen Dank |
Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 19.03.2022 um 14:33:18
Die Rechtsprechung erkennt Beiträge, die vor dem 1.1.2011 entrichtet wurden nicht an. Hauptsächlich wird mit dem Wortlaut von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AufenthG argumentiert. Beiträge, die auf den Bezug von Leistungen basieren werden nicht vom Ausländer entrichtet.
Siehe dazu: Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.12.2015 - 19 ZB 14.2293 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2021 - OVG 3 M 30/21 Das mag man jetzt angesichts der Gleichstellung überzeugen finden oder nicht (ich tue es nicht), aber es ist durchaus möglich, dass deine ABH hier diesselbe Ansicht vertritt. |
Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis Beitrag von simo am 20.03.2022 um 18:10:50
Vielen Dank für Ihren Antwort.ich habe noch eine Frage es ist möglich dass ich die Zeit von Sozialleistungen Bezug freiwillig an die RV bezahle?
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Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis Beitrag von Bayraqiano am 20.03.2022 um 18:31:01 simo schrieb am 20.03.2022 um 18:10:50:
Ich kann den Regelungen in §§ 204ff. SGB VI nicht entnehmen, dass eine Nachzahlung im Fall von Sozialleistungsbezug möglich wäre, vgl. auch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/06_Was-ist-wenn-Sonderfaelle/06_Sonderfaelle.html Zur Sicherheit solltest du aber Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung halten. |
Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis Beitrag von SimonB am 20.03.2022 um 19:36:57 simo schrieb am 20.03.2022 um 18:10:50:
Wenn damit die fehlenden 10 Monate RV-Beitrag während des früheren Leistungsbezugs von ALG2 gemeint sind, die zu den 60 Monaten fehlen, kannst du freiwillig diese Beiträge einzahlen. |
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