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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis
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Beitrag begonnen von simo am 19.03.2022 um 14:10:51

Titel: 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis
Beitrag von simo am 19.03.2022 um 14:10:51
Hallo zusammen
damit ich die Niederlassungserlaubnis nach 5 Jahre beantragen kann brauche ich 60 Monate Rentenversicherung Nachweis aber ich habe 50 Monate mit Pflichtbeiträgen  und 10 Monate  Bezug von Arbeitslosengeld II
Wird die Zeit der Bezug von Arbeitslosengeld II auch berechnet oder nicht? .
Vielen Dank

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 19.03.2022 um 14:33:18
Die Rechtsprechung erkennt Beiträge, die vor dem 1.1.2011 entrichtet wurden nicht an. Hauptsächlich wird mit dem Wortlaut von § 9 Abs. 2  Satz 1 Nr. 3 AufenthG argumentiert. Beiträge, die auf den Bezug von Leistungen basieren werden nicht vom Ausländer entrichtet.

Siehe dazu: Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.12.2015 - 19 ZB 14.2293 und
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.04.2021 - OVG 3 M 30/21

Das mag man jetzt angesichts der Gleichstellung überzeugen finden oder nicht (ich tue es nicht), aber es ist durchaus möglich, dass deine ABH hier diesselbe Ansicht vertritt.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis
Beitrag von simo am 20.03.2022 um 18:10:50
Vielen Dank für Ihren Antwort.ich habe noch eine Frage  es ist möglich dass ich die Zeit  von Sozialleistungen Bezug freiwillig an die RV bezahle?

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis
Beitrag von Bayraqiano am 20.03.2022 um 18:31:01

simo schrieb am 20.03.2022 um 18:10:50:
ist möglich dass ich die Zeit  von Sozialleistungen Bezug freiwillig an die RV bezahle?

Ich kann den Regelungen in §§ 204ff. SGB VI nicht entnehmen, dass eine Nachzahlung im Fall von Sozialleistungsbezug möglich wäre, vgl. auch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/06_Was-ist-wenn-Sonderfaelle/06_Sonderfaelle.html

Zur Sicherheit solltest du aber Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung halten.

Titel: Re: 60 Monate Rentenversicherung Nachweis für die Niederlassungserlaubnis
Beitrag von SimonB am 20.03.2022 um 19:36:57

simo schrieb am 20.03.2022 um 18:10:50:
es ist möglich dass ich die Zeit  von Sozialleistungen Bezug freiwillig an die RV bezahle?


Wenn damit die fehlenden 10 Monate RV-Beitrag während  des früheren Leistungsbezugs von  ALG2 gemeint sind, die zu den 60 Monaten fehlen, kannst du freiwillig diese Beiträge einzahlen.


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