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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Abschiebung
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Beitrag begonnen von Jajaski35 am 12.03.2022 um 23:38:13

Titel: Abschiebung
Beitrag von Jajaski35 am 12.03.2022 um 23:38:13
Hallo,habe Mal eine wichtige Frage zum Thema Abschiebung.Mein Verlobter ist im Besitz einer gültigen Duldung hier in Deutschland .Er  musste aus sehr wichtigen familiären Gründen nach Frankreich reisen und wurde dort von der Polizei verhaftet und sitzt seit dem in Abschiebehaft und soll jetzt auch noch in sein Heimatland abgeschoben werden.Meine Frage ist nun ob Frankreich überhaupt das Recht hat ihn einfach abzuschieben?Oder müsste das nicht Deutschland entscheiden?Wir erwarten in 2 Monaten unser Baby und eine Abschiebung wäre jetzt eine Katastrophe.
Danke im voraus

Titel: Re: Abschiebung
Beitrag von Petersburger am 12.03.2022 um 23:59:16
Offenbar hat er keinerlei Aufenthaltsrecht in den Schengen-Staaten.


Nur Deutschland hat ihm bescheinigt, dass die Abschiebung ausgesetzt ist. Das vermittelt ihm überhaupt kein Recht.

Durch die Ausreise aus Deutschland hat sich auch die Duldung erledigt. Wenn ein Duldungsinhaber ausreist, darf er nicht wieder einreisen.

Warum sollte also ein anderer Schengen-Staat auf die Abschiebung verzichten?

Titel: Re: Abschiebung
Beitrag von reinhard am 13.03.2022 um 13:18:45
Eine Duldung ist immer verbunden mit der Aufforderung, Deutschland zu verlassen. Das hat er gemacht, damit hat sich die Duldung und die Zuständigkeit Deutschlands erledigt.

Frankreich verlangt für die Einreise einen gültigen Pass und ein gültiges Visum. Ich nehme an, er hat gegen diese geltenden Gesetze verstoßen. Jetzt muss er die Konsequenzen tragen.

Tipp: Sobald er abgeschoben ist, solltet Ihr rausfinden, ob und welche Sperre er in Bezug auf eine spätere Wiedereinreise bekommen hat. Er könnte, wenn die Vaterschaft anerkannt ist, über die deutsche Botschaft eine Befristung beantragen und das auch begründen, von dort aus würde das "Konsultationsverfahren" mit Frankreich in Gang gesetzt. Die Botschaft darf ihm nur ein Visum geben, wenn Eure Ausländerbehörde und die für die Abschiebung zuständige französische Behörde zustimmt.

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Für alle anderen, die dies später lesen: Wer eine Duldung hat, sollte immer einen guten Kontakt mit einer Migrationsberatung halten und sich vor jedem Schritt über die rechtlichen Grundlagen und die Konsequenzen informieren. Zum Beispiel, dass eine Duldung nie "gültig" ist im Sinne eines Aufenthaltstitels, sondern nur gültig im Sinne einer täglichen (!) Abschiebeandrohung.

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