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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Familienzusammenführung für Studenten https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1647000152 Beitrag begonnen von Rasa am 11.03.2022 um 13:02:32 |
Titel: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Rasa am 11.03.2022 um 13:02:32
Hallo!
Eine freundin von mir studiert in München. Sie hat student visa und kommt aus Indien. Sie wollte Ihren Mann nach Deutschland bringen. Er hat in Indien einen Visum zur Familienzusammenführung benatragt. Er hat genugend geld im konto und die Wohnung größe für zwei leute auch einhalten. Trotdzdem bekommt er eine Ablenhnung. Was kann er jetzt tun? Ich beinfüge die Ablehnung breife. Ist eine Familienzusammenführung nicht möglich für Studenten? Vielen Dank im voraus! Mit freundlichen Grüßen Rasa |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Bayraqiano am 11.03.2022 um 15:26:28
§ 30 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d) AufenthG:
Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn (....) der Ausländer (...) seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und (....) die spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht auf Grund einer Rechtsnorm ausgeschlossen ist (....). Problematisch ist die letzte Voraussetzung. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist bei Studierenden mit einer entsprechenden AE nach § 16b Abs. 4 Satz 2 AufenthG ausgeschlossen. Daher würde der Ehegattennachzug an dieser Voraussetzung scheitern. Gegen den Bescheid ist Remonstration oder Klage beim VG Berlin möglich. Die Regelung, so wie sie im Gesetz steht, ist durchaus umstritten weil sie unter Umständen nicht mit EU-Recht vereinbar ist. |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Petersburger am 11.03.2022 um 20:50:18
In den meisten Fällen, in denen bei uns solche Anfragen auftauchten, scheiterte der Familiennachzug an der LU-Sicherung.
Wo die stimmte (also in der knappen Handvoll Fälle) wurde nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e) AufenthG erteilt, ggf. unter Berücksichtigung von Abs. 2 Satz 2. |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Rasa am 12.03.2022 um 08:59:58
vielen dank für ihre antworten.
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Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Rasa am 12.03.2022 um 09:05:23 Petersburger schrieb am 11.03.2022 um 20:50:18:
wie viel Geld musste da sein auf dem Konto? |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Petersburger am 12.03.2022 um 10:43:10
Habe ich Konto gesagt?
Die LU-Sicherung bei Familiennachzug kann nicht einfach auf dieselbe Weise wie bei Studenten abgehakt werden. Ein Student kommt von vornherein für einen zeitlich begrenzten Aufenthaltszweck ins Bundesgebiet. Viele Studenten kehren nach Abschluss der Ausbildung zurück in ihr Heimatland. Die meisten Studenten wohnen nach Abschluss ihres Studiums nicht mehr an ihrem Studienort. Da ist es einfacher, für einen begrenzten Zeitraum ein Konto daherzunehmen und zu sagen "Hat sie danach kein Geld mehr, muss sie halt nach Hause zurückkehren." Ist die ganze Familie da, kommt ein anderer Sachverhalt zustande. Der kann nicht mehr "schematisch" nach studentischen Maßstäben bewertet werden. |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Bayraqiano am 12.03.2022 um 11:12:32 Rasa schrieb am 11.03.2022 um 13:02:32:
Mach das bitte. Wir stochern sonst im Dunkeln. |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Rasa am 12.03.2022 um 12:08:48 Petersburger schrieb am 12.03.2022 um 10:43:10:
Nein, Tut mir leid. Ich habe nur die gedanke... Als the info ich von meiner freundin hat, eine andere bekannte (studentin) von ihr konnte ihre partner nach Deutschland mitbringen auf Familiennachzug visum. sie hat gesagt die beide Partner haben Geld ( circa 10,000 euro ) auf ihrem konto und hat haben diese bank konto daten mit Antrag angezeigt. Der Partner hat das Visum gehabt. Aber meine Freundin hat es nicht gemacht. Nur ihr partner (jetzt im Aussland) hat das Geld auf seinem Konto. Den Antrag ist abgeleht (grund : fehlender finanzieller Mittel bzw.zu geringem Einkommen Ihrer Ehegättin.. ) ich versuche es zu beinfügen Jetzt sie sind verwirrt, ob einen neuen Antrag machen soll oder nicht. |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von reinhard am 12.03.2022 um 12:21:24
Überlegt mal, ob sie ohne Familiennachzug nach Deutschland kommen will und kann.
Will sie selbst studieren? Hat sie eine Ausbildung, kann sie hier arbeiten? Will sie sich bei einem Freiwilligendienst bewerben? |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Rasa am 12.03.2022 um 12:30:02 schrieb am 12.03.2022 um 11:12:32:
Hier ist es! |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Bayraqiano am 12.03.2022 um 14:34:28 Rasa schrieb am 12.03.2022 um 12:08:48:
Neue Unterlagen können auch im Rahmen einer Remonstration vorgelegt werden, dazu bedarf es keines neuen Antrags. Jedenfalls ist es bei Ehegattennachzug nicht ausreichend, pauschal auf Geldkonten zu verweisen. Zu einem gelten hier nicht die Sonderregelungen für Stundierende über den BAföG-Höchstsatz, sondern die allgemeinen Regelungen. Sprich ALG II-Satz zusätzlich Mietkosten und evtl. Kosten einer Krankenversicherung. Auch hinsichtlich des Zeitraums gilt es, eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Das wird davon abhängen, wie lange ein Aufenthalt in Deutschland geplant ist. Besser wäre also eine regelmäßige Einnahmequelle. |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Rasa am 14.03.2022 um 09:30:58 schrieb am 12.03.2022 um 14:34:28:
Danke @Bayraqiano Vielen dank an alle auch ! Ich würde alle diese info zu meiner Freundin schicken :) |
Titel: Re: Familienzusammenführung für Studenten Beitrag von Mick am 28.07.2023 um 11:24:59
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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