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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Untätigkeitsklage sinnvoll?
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Beitrag begonnen von Deno81 am 03.03.2022 um 20:37:34

Titel: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von Deno81 am 03.03.2022 um 20:37:34
Hallo zusammen, ich habe den Antrag für die Einbürgerung im Juli 21  und am 9.9.21 die restlichen Unterlagen eingereicht seit dem habe ich nichts von der Einbürgerungstelle erhalten.
Telefonisch wurde mir mitgeteilt das die Einbürgerungsstelle seit Anfang Januar auf die Antwort von Bundes Amt für Justiz warten würde. Ich habe selber beim Bundes Amt für Justiz angefragt und den Bundeszebtralregister auszug nach 4 Tagen erhalten die einbürgerungsstelle möchte meinen schreiben aber nicht akzeptieren. Jetzt meine Frage würde eine Untätigkeitsklage in meinem Fall Sinn machen da ich seit mehreren Monaten nichts von denen gehört habe? Anrufen zwecklos keiner geht dran habe das letzte mal letzten Dienstag per Mail nach dem Stand gefragt keine Antwort. Dazu kommt noch das die Sachbearbeiterin sich geändert hat aufgrund von Buchstaben Neuverteilung. Beginnt die Bearbeitung dann von vorne?
Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.
VG

Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von Der Unbekannte am 05.03.2022 um 14:27:59
Im Antrag selbst wird normalerweise auf eine Bearbeitungszeit von 6-12 Monaten hingewiesen. Die Bearbeitung beginnt, wenn ALLE Unterlagen vorliegen.
Corona verzögert überall noch: Erkrankung/Quarantäne von Mitarbeitern in eigenen oder angefragten Behörden, Probleme mit der Einbürgerung selbst (wie erfolgt die Aushändigung der Urkunde ohne Publikumsverkehr usw.). Dazu das ganz normale Leben: Krankheit/Urlaub/Stellenwechsel.

Und hier noch ein spezielles Thema: Die notwendigen Anfragen bei bestimmten Behörden erfolgen nun mit einem neuen System, das in der Verarbeitung Probleme hat. Zumal es mit dem BZR (wo eine unbeschränkte Auskunft, nicht nur ein Führungszeugnis erstellt wird) gleichzeitig andere Behörden anfragt.

Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von SimonB am 05.03.2022 um 15:12:36

Deno81 schrieb am 03.03.2022 um 20:37:34:
seit dem habe ich nichts von der Einbürgerungstelle erhalten.

Das ist doch nicht wahr.
Die Einbürgerungsstelle hat dir auf deine telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass sie in deinem Sinne tätig geworden ist.
Dein Antrag ist in Bearbeitung. Auch im Dezember hast du nochmal nachgefragt wegen einer Sache. Auch da hat die SB dir etwas erklärt.


Deno81 schrieb am 03.03.2022 um 20:37:34:
Jetzt meine Frage würde eine Untätigkeitsklage in meinem Fall Sinn machen da ich seit mehreren Monaten nichts von denen gehört habe?

Du hast zuletzt im Januar etwas gehört. Die zuständige Stelle ist nicht untätig. Eine U-Klage macht deshalb absolut keinen Sinn.
Dein Antrag ist in Bearbeitung, man hat dir sogar mehrfach mitgeteilt, wie der Stand der Dinge ist. Du hast also mehrfach etwas gehört.
Man kann nicht davon ausgehen, dass die Einbürgerung bei jedem Antragsteller innerhalb 6 Monaten möglich ist.
Du bist außerdem ein Sonderfall.


Deno81 schrieb am 03.03.2022 um 20:37:34:
Beginnt die Bearbeitung dann von vorne?

Nein. Der andere SB macht dann mit deiner Angelegenheit weiter.









Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von Deno81 am 06.03.2022 um 22:41:33
Ich habe nichts schriftliches von der Einbürgerungsbehörde erhalten somit weiß ich auch nicht ob das stimmt was mir telefonisch mitgeteilt wird.

Warum bin ich den ein Sonderfall?

Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von SimonB am 07.03.2022 um 10:09:27

Deno81 schrieb am 06.03.2022 um 22:41:33:
Ich habe nichts schriftliches von der Einbürgerungsbehörde erhalten

Wenn es soweit ist, wirst du Post von der EBH erhalten.
Wenn die EBH noch etwas von dir wissen/haben will, wird sie dir schreiben.

Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von Deno81 am 10.03.2022 um 14:57:02
Es ist soweit habe endlich die Einbürgerungsurkunde bekommen bzw. einen Termin um es abzuholen. 🎉🎉
Ich verstehe leider den folgenden Test nicht ganz: Im Hinblick darauf, dass Sie einen Reiseausweis nach Artikel 28 des Abkommens vom 28.07.1951
über die Rechtsstellung der Flüchtlinge besitzen, erfolgt Ihre Einbürgerung nach $ 12 Abs. 1 Satz 2 Nr.
6 StAG unter endgültiger Hinnahme von Mehrstaatigkeit. heißt es ich kann nach der Einbürgerung auch die Türkische Staatsbürgerschaft beantragen?

VG

Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von reinhard am 10.03.2022 um 15:05:15
Nein. Du hast einen blauen Pass, also musst Du Dich nicht ausbürgern lassen.

Aber wenn Du Deutscher bist, darfst Du keine weitere Staatsangehörigkeit beantragen, sondern solltest Dich vorher ausführlich beraten lassen. Falls Du Dich irgendwo anders einbürgern lässt, kann es sein, dass Du sofort Deine deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlierst.

Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von Deno81 am 11.03.2022 um 00:21:28
Vielen Dank Reinhard.. ich hab es nicht vor  türkischer Staatsbürger zu werden war aus reiner Neugier.

Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von Petersburger am 11.03.2022 um 07:14:50

Deno81 schrieb am 10.03.2022 um 14:57:02:
unter endgültiger Hinnahme von Mehrstaatigkeit

Das bedeutet, dass Du Deine bereits bekannte(n) Staatsangehörigkeit(en) nicht ablegen musst.
"Endgültig" im Unterschied zu "zeitweise: Sie müssen bis zum ... die alte(n) StAng ablegen."


Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von reinhard am 11.03.2022 um 11:48:13

Deno81 schrieb am 11.03.2022 um 00:21:28:
Vielen Dank Reinhard.. ich hab es nicht vor  türkischer Staatsbürger zu werden war aus reiner Neugier.


Grundsätzlich ist es für Deutsche (wie Dich und mich) so:

Wenn Du ohne Information der deutschen Behörden eine fremde Staatsangehörigkeit annimmst, ist die deutsche weg, auch wenn die Behörden das erst Jahre später erfahren.

Wenn Du irgend etwas ernsthaft planst, solltest Du erst eine "Beibehaltungsgenehmigung" bei der deutschen Behörde stellen. Dann musst Du begründen: Ich muss die armenische Staatsangehörigkeit beantragen, weil ich dort Land kaufe und eine Firma gründe, und dazu brauche ich die. Die deutsche brauche ich, weil Hauptsitz meiner Firma in Deutschland bleibt (oder irgendwas anderes). Mit der Beibehaltungsgenehmigung für die deutsche kannst Du dann die andere Staatsangehörigkeit annehmen.

Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von SimonB am 11.03.2022 um 12:44:51

Deno81 schrieb am 10.03.2022 um 14:57:02:
Es ist soweit habe endlich die Einbürgerungsurkunde bekommen bzw. einen Termin um es abzuholen

Glückwunsch! Das ging ja wirklich schnell.

Dein blauer Pass weist dich als Flüchtling (Türkei) aus.
Du wirst nun deutscher Staatsbürger und brauchst deine andere (türkische) Staatsangehörigkeit nicht abgeben.
Die Mehrstaatigkeit wird von Deutschland *akzeptiert*/hingenommen. .

(Das war der Sonderfall, den ich mal anführte.)

Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von Deno81 am 12.03.2022 um 16:45:12
Danke für die Aufklärungen😊

@simonb sie haben leicht reden das es schnell ging 😂

Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von SimonB am 12.03.2022 um 18:44:34

Deno81 schrieb am 12.03.2022 um 16:45:12:
@simonb sie haben leicht reden das es schnell ging

Wieso? Ich weiß, dass es auch bei sehr einfachen Anträgen sehr oft sehr viel länger dauert. In Städten wie Hamburg oder München dauert es oft länger als 18 Monate.
Das liegt an der dünnen Personaldecke in der Behörde, am Ansturm der Einbürgerungswilligen, sehr viel längeren Wartezeit in Großstädten als in kleinen Landkreisen und----nie am Wetter.  ;)

Bis du den deutschen Reisepass und den deutschen Personalausweis tatsächlich in der Hand hältst, vergehen auch noch etliche Wochen. Das ist dir bekannt?
Beim Termin wird man dir den weiteren Verlauf noch erklären.

Alles Gute!



Titel: Re: Untätigkeitsklage sinnvoll?
Beitrag von Deno81 am 13.03.2022 um 11:50:48
Wenn ich weiß wie lange es dauert um die Dokumente in der Hand zu halten habe ich kein Problem damit zu warten.
Mit dem Antrag war es so das man warten muss ohne zu wissen wie lange es dauern kann. Aber zum Glück habe ich diese Phase geschafft und bin einfach nur happy drüber😊

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