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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> 24.2.2022: Ukraine-Erlass des BMI / Ukraine-Flüchtlinge https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1645722552 Beitrag begonnen von reinhard am 24.02.2022 um 18:09:12 |
Titel: 24.2.2022: Ukraine-Erlass des BMI / Ukraine-Flüchtlinge Beitrag von reinhard am 24.02.2022 um 18:09:12
Das BMI hat einen Erlass an alle Ausländerbehörden und die Länder verschickt, in dem es heißt:
Zitat:
Das ist kein "Gesetz", die Ausländerbehörden werden dem aber voraussichtlich folgen. |
Titel: Re: 24.2.2022: Ukraine-Erlass des BMI Beitrag von reinhard am 26.02.2022 um 11:36:32
Das Innenministerium in Kiel hat am 25. Februar einen entsprechenden Landeserlass für Schleswig-Holstein an alle Ausländerbehörden geschickt.
https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/MILIGSH_Ukraine-Erlass_20220224.pdf Vermutlich gibt es sowas in anderen Bundesländern auch, darüber weiß ich aber nichts. |
Titel: Re: 24.2.2022: Ukraine-Erlass des BMI Beitrag von reinhard am 03.03.2022 um 21:34:05
Die EU hat jetzt die Richtlinie über einen »Massenzustrom« in Kraft gesetzt.
In Deutschland bedeutet das: Flüchtlinge aus der Ukraine, die kein Asyl beantragen wollen, können einfach bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz beantragen. Dann bekommen sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die während des Krieges dann regelmäßig auf Antrag verlängert wird. Sie dürfen dann auch arbeiten. Wer unsicher ist, welche Möglichkeit persönlich am besten ist, sollte eine örtliche Migrationsberatung aufsuchen. Wer als "Drittstaaten-Ausländer:in" (z.B. als Student:in in der Ukraine) herkommt, muss alles schnell beantragen. Ukrainer:innen sind erstmal 90 Tage visumfrei erlaubt hier. |
Titel: Re: 24.2.2022: Ukraine-Erlass des BMI Beitrag von reinhard am 05.03.2022 um 13:14:44
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 ist sicherlich nicht allen vertraut, weil die Richtlinie ja noch nie in Kraft war. Wie ist es also mit Sozialleistungen, Kindergeld oder Zugang zum Integrationskurs?
Nicht alles ist klar, aber hier gibt es eine erste Übersicht: https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Aufenthalt_24.pdf |
Titel: Re: 24.2.2022: Ukraine-Erlass des BMI / Ukraine-Flüchtlinge Beitrag von reinhard am 15.03.2022 um 13:07:02
14. März 2022: Schreiben des BMI zur Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine.
https://www.frsh.de/fileadmin/pdf/behoerden/Erlasse_ab_2012/BMI-Laenderschreiben-_24AufenthG_20220314.pdf |
Titel: Re: 24.2.2022: Ukraine-Erlass des BMI / Ukraine-Flüchtlinge Beitrag von reinhard am 17.05.2022 um 15:26:49
1. Juni 2022: Wechsel vom Sozialamt zum Jobcenter für alle Ukrainer:innen, die eine AE nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung haben.
https://berlin-hilft.com/2022/05/16/ukraine-wechsel-sozialamt-asylblg-jobcenter-sgb/ |
Titel: Re: 24.2.2022: Ukraine-Erlass des BMI / Ukraine-Flüchtlinge Beitrag von reinhard am 29.05.2022 um 19:19:22
Es gibt jetzt eine Weisung der BA, wie die ukrainischen Flüchtlinge mit AE nach § 24 oder entsprechender Fiktionsbescheinigung vom Sozialamt zum Jobcenter wechseln:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisungen-zum-paragraphen-74-sgb-ii_ba147496.pdf Die GGUA hat das alles mal aufgeschrieben, wie das gemeint ist. Das ist hier zu finden: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisungen-zum-paragraphen-74-sgb-ii_ba147496.pdf RA Volker Gerloff hat dazu ein paar kritische Anmerkungen: https://twitter.com/GerloffVolker/status/1530478426175553537?ref_src=twsrc%5Egoogle%7Ctwcamp%5Eserp%7Ctwgr%5Etweet |
Titel: Re: 24.2.2022: Ukraine-Erlass des BMI / Ukraine-Flüchtlinge Beitrag von reinhard am 29.05.2022 um 19:56:33
Es gibt zum 1. Juni relativ viele Veränderungen, so dass das Risiko groß ist, dass nicht nur Gastgeber:innen von ukrainischen Flüchtlingen, sondern auch die zuständigen Behörden nicht sofort eine Übersicht haben und nicht alles richtig machen.
Hier zum Nachsehen: https://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/AEnderungen_Rechtskreiswechsel.pdf (Link kopieren und in Kopfzeile einfügen) |
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