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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Studentenvisum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1645711257 Beitrag begonnen von samier am 24.02.2022 um 15:00:57 |
Titel: Studentenvisum Beitrag von samier am 24.02.2022 um 15:00:57
Ich habe am 10.08.2021 ein Studentenvisum beantragt. Ich habe bis jetzt (6 Monate und mehr) keine Antwort erhalten!. Ich habe beim BVA nachgefragt, sie sagen, mein Antrag ist in der Ausländerbehörde in Bearbeitung. Die Ausländerbehörde hat mir am 1. Februar 2022 per E-Mail mitgeteilt, dass sie die Genehmigung per E-Mail an die Botschaft gesendet und sich für die Verzögerung entschuldigt und gesagt haben, dass meine Akten verloren gegangen sind. aber BVA & Botschaft sagen, dass sie keine Antwort von der Ausländerbehörde bekommen haben. was soll ich machen ?. wie lange soll ich warten ? Jahre?
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Titel: Re: Studentenvisum Beitrag von T.P.2013 am 24.02.2022 um 17:06:50
Hallo,
nein, Du sollst nicht Jahre warten. Als angehender Akademiker solltest Du in der Lage sein, mit der AV und der ABH in Kontakt zu treten und eine Klärung herbeizuführen. Du kannst die Email der ABH bspw. an die AV weiterleiten und um Rückäußerung bitten. Du kannst auch die ABH kontaktieren, den Sachverhalt schildern und um erneute Übersendung der Zustimmung zum Visum an die AV bitten. Gruß |
Titel: Re: Studentenvisum Beitrag von samier am 24.02.2022 um 17:26:52
ABH beantwortet meine Anrufe oder E-Mails nicht. Ich habe versucht, sie vor mindestens 4 Monaten zu erreichen. AV beantwortet meine E-Mails immer aggressiv, ich weiß nicht, was mit ihnen los ist, aber ich werde immer beleidigt, wenn ich ihnen eine E-Mail schicke. Es scheint, dass die Person, die die E-Mails beantwortet, immer wütend ist.
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Titel: Re: Studentenvisum Beitrag von T.P.2013 am 25.02.2022 um 03:40:57
Hallo,
falls Du durch die Ortskraft der AV tatsächlich beleidigt wirst, dann gibt es die Möglichkeit, sich darüber zu beschweren. Am besten über das AA, z.B. hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt Bezüglich der ausbleibenden Antworten bzw. Kooperation der ABH kannst Du eine Sach- / Fachaufsichtsbeschwerde schreiben. Am besten über den Behördenleiter oder gleich an und über über die vorgesetzte Behörde, z.B. das Bürgermeisteramt / Landratsamt. Gruß |
Titel: Re: Studentenvisum Beitrag von Petersburger am 25.02.2022 um 07:25:50 T.P.2013 schrieb am 25.02.2022 um 03:40:57:
Woher kommt diese Vermutung? :-X Von diesem Punkt abgesehen, stimme ich natürlich mit Deiner Antwort überein. |
Titel: Re: Studentenvisum Beitrag von samier am 25.02.2022 um 09:48:35 T.P.2013 schrieb am 25.02.2022 um 03:40:57:
Ja, ich werde Anzeige erstatten. Eigentlich plane ich vor Gericht zu gehen!. Aber ich werde es jetzt nicht tun, weil ich nicht möchte, dass sich dies auf meinen Visumantrag auswirkt. Wie auch immer, ich habe die vorherige Antwort von ABH erhalten, nachdem ich dem Bürgermeisteramt eine E-Mail geschickt hatte. Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll? und ich verstehe eine Antwort von ABH nicht, die der Antwort von BVA widerspricht. |
Titel: Re: Studentenvisum Beitrag von samier am 25.02.2022 um 09:54:54 Petersburger schrieb am 25.02.2022 um 07:25:50:
Hallo. Die ABH teilte mir mit, dass sie die zugestimmt per E-Mail an die AV geschickt haben. aber ich habe vorher gelesen, dass sie die Stellungnahme an die BVA schicken müssen, nicht direkt an die AV. ist es wahr?. Ich frage in der Annahme, dass Sie ein Mitarbeiter bei der AV sind. |
Titel: Re: Studentenvisum Beitrag von reinhard am 25.02.2022 um 12:05:32
Die Ausländerbehörde schickt die Antwort an die Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat). Beim Bundesverwaltungsamt wird nur registriert, dass es die Mail gibt, der Inhalt wird nicht registriert.
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Titel: Re: Studentenvisum Beitrag von T.P.2013 am 25.02.2022 um 21:43:47 samier schrieb am 25.02.2022 um 09:48:35:
Ich persönlich würde es erst einmal nur bei einer Beschwerde ggü. dem AA belassen. Man muss in solchen Dingen nicht gleich das schärfste Geschütz hervorholen. Zitat:
Wenn allerdings in der Sache alle Möglichkeiten ausgereizt sind, muss man sich eben auch irgendwann entschließen, seine Rechte durchzusetzen, soweit möglich. Es ist immer eine Abwägungssache. Zitat:
Wie gesagt, in der Sache wird man sein Anliegen nur vorantreiben können, wenn man die Unklarheiten klärt. Und das bei diesem Sachverhalt erst einmal am leichtesten über die ABH, das Bürgermeisteramt oder noch eine Stufe höher, über die z.B. Landesregierung. Oder eben letztendlich vielleicht nur mit anwaltlicher Hilfe. Oder / und auch alternativ bzw. zusätzlich über den bereits verlinkten Bürgerservice des AA. Anderes wird man Dir hier meiner Meinung nach nicht empfehlen können. Gruß PS: @Petersburger, nur eine subjektive Vermutung, der eigenen reichhaltigen Erfahrung geschuldet. Betonung: subjektiv + Vermutung. |
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