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Beitrag begonnen von SaCo am 18.02.2022 um 15:05:37

Titel: Antrag auf AT
Beitrag von SaCo am 18.02.2022 um 15:05:37
Hallo liebes Forum,

Mein Partner hat ein Multivisum für Deutschland bzw die Schengen Staaten. Dieses ist noch bis Ende 2022 gültig und er nutzt es eigentlich um mit mir gemeinsam in Deutschland Urlaub zu machen.

Nun hat er über einen Freund einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen. Für uns stellt sich nun die Frage hat er als ungelernter Arbeiter überhaupt eine Chance den AT zu bekommen und muss er den normalen Weg gehen, also dt Botschaft und Antrag auf Arbeitsvisum, oder kann er einfach nach de einreisen und dort dann auf der Abh alles beantragen.

Zur Info, er ist 38, aus Tunesien und bekäme einen Job als Industriehelfer.
Aktueller arbeitet er seit 2017 im Bürobereich.

Danke für eure Hilfe

Titel: Re: Antrag auf AT
Beitrag von reinhard am 18.02.2022 um 16:43:59
Als Tunesier hat er vermutlich keine Chancen.

Ansonsten: Beschäftigungserlaubnis beantragen, falls er die bekommt, in Tunis ein Visum beantragen. Einfach als Besucher einreisen reicht nicht, aber klären kann er als Besucher alles.

Ungelernte brauchen aber die Staatsangehörigkeit von einem Westbalkan-Staat, um als Ungelernte ein Visum zu bekommen. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Titel: Re: Antrag auf AT
Beitrag von SaCo am 18.02.2022 um 17:31:34
Dass er ungelernt keine Chance hat ist auch meine Vermutung.
Allerdings sagt die Firma sie haben solche Fälle oft und suchen eben auch dringend Arbeiter.

Der aktuelle Plan sieht vor jetzt noch einen Sprachkurs zu machen und dann in ca 2 Monaten nach de um mit der Firma und der Abh alles zu besprechen.

Ich denke auf der Abh erfahren wir dann mehr, und er kann falls es mgl ist eine vorabzustimmung bekommen für das Visum. Und das dann eben in Tunis bei der Botschaft beantragen.

In wie weit wird ein Sprachzertifikat benötigt? Da finde ich auch nur unterschiedliche Angaben, von gar keins bis hin zu B1

Titel: Re: Antrag auf AT
Beitrag von reinhard am 18.02.2022 um 18:26:29
Wenn der Arbeitgeber ihn nimmt, ist sein Sprachzertifikat ausreichend. Der Staat schreibt nur im Gesundheitssektor einiges vor, außerdem für Lehrer an der Schule und so. Sonst müssen die Firmen selbst gucken.

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