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Beitrag begonnen von Bebo4545 am 11.02.2022 um 07:42:48

Titel: Kann Inhaberin italienische Daueraufenthalt-EU angeschoben werden ?
Beitrag von Bebo4545 am 11.02.2022 um 07:42:48
Guten Morgen
Kann mir jmd helfen? Bitte
Ich bin in einem sehr komplizierte Situation .
und zwar ich bin Ägypterin Und hab Italienische Daueraufenthalt-EU und seit 7monat in Deutschland. Ich hab ein job als Erzieherin(helferin) gefunden und dann hab ich Arbeitserlaubnis beantragt aber die Erlaubnis kam leider nach 2 Monate an und dann der Arbeitgeber wollte mich nicht mehr annehmen weil so lange hat den Arbeitserlaubnis gedauert.
ich hab schon Deutsche Aufenthaltserlaubnis nach 38a bekommen aber steht drauf ( ich sowie meine Unterhaltsberechtigte person darf keine Sozialleistungen beziehen).
(Nur zum Info: ich hab vorher keine Kinder )
und jetzt bin ich schwanger und mein Freund hat nur Aufenthaltsgestattung im Asyl Verfahren.
leider ich bin noch nicht versichert ((ich hab kein Krankenversicherungskarte)) weil hat mit dem job nicht geklappt
Ich weiss gar nicht was ich machen soll? Soll ich nach Italien zurückkehren? Bekommt das Kind Aufenthaltsrecht in Deutschland? Nach der Geburt werden die mich abschieben? Ich will keinen Anwalt einschalten da ich das nicht leisten kann . ich bin seit ca 7 Monaten und bezahle alles von meiner Tasche.
bitte um eure hilfe

Titel: Re: Kann Inhaberin italienische Daueraufenthalt-EU angeschoben werden ?
Beitrag von T.P.2013 am 11.02.2022 um 11:19:24
Hallo,

so wie ich das sehe, fehlt es bei Dir aufgrund der nicht vorhandenen Krankenversicherung an der Sicherung des Lebensunterhalts (LU).
Das bedeutet, dass es nach der Geburt, deren Kosten dann ja vermutlich vom Sozialamt übernommen würden, dazu kommen kann, dass Dir die AE nicht verlängert und Du eine Aufforderung zur Ausreise bekommen könntest.
"Abgeschoben" würde man nur letztendlich, sofern man einer solchen Aufforderung nicht nachkäme und nachdem diese angedroht worden ist. Darüber solltest Du Dir im Moment keine Gedanken machen.

Aufgrund der fehlenden Sicherung des LU bei Dir wird Dein Kind erst einmal meiner Meinung nach keinen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen können.

Da aber das Kind ja einen Vater im hier laufenden Asylverfahren hat, bestehen grundsätzlich weitere Erwägungsgründe, die möglicherweise relevant sind.
Das kann ich aber nicht beurteilen.

Ich würde dir aufgrund dieser Gesamtsituation dringend ans Herz legen, eine Migrationsberatung / Beratungsstelle für Migranten in Deinem Ort aufzusuchen und deren Hilfe anzunehmen.

Gruß

Titel: Re: Kann Inhaberin italienische Daueraufenthalt-EU angeschoben werden ?
Beitrag von lottchen am 11.02.2022 um 12:08:40
Am Einfachsten wäre immer noch dass Du Dir einen Job suchst.  Solange die Schwangerschaft nicht sichtbar ist. Und nein, man muss beim Vorstellungsgespräch nicht angeben, dass man schwanger ist oder Kinder plant. Auch nicht auf ausdrückliche Nachfrage, dann darf man auch lügen. Dann wärst Du wenigstens erst mal krankenversichert. Und könntest klären, wie es später weitergehen soll.

Titel: Re: Kann Inhaberin italienische Daueraufenthalt-EU angeschoben werden ?
Beitrag von engelchen+ am 11.02.2022 um 17:16:41

Bebo4545 schrieb am 11.02.2022 um 07:42:48:
ich hab schon Deutsche Aufenthaltserlaubnis nach 38a bekommen aber steht drauf ( ich sowie meine Unterhaltsberechtigte person darf keine Sozialleistungen beziehen).

Hast Du eine Krankenversicherung vorgelegt bei der Antragstellung?

Titel: Re: Kann Inhaberin italienische Daueraufenthalt-EU angeschoben werden ?
Beitrag von Bebo4545 am 11.02.2022 um 18:00:22
Ja

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