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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Bearbeitungsdauer: Daueraufenthalt - EU
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Beitrag begonnen von Fayuk am 08.02.2022 um 19:21:28

Titel: Bearbeitungsdauer: Daueraufenthalt - EU
Beitrag von Fayuk am 08.02.2022 um 19:21:28
wie lang ist ungefähr die Bearbeitungsdauer bei einer Daueraufenthalt - EU? Man kann hier keine pauschale Aussage treffen das ist mir bekannt, aber es scheint zumindest schneller zu gehen als bei einer Einbürgerung, weil bei vielen ABH vier bis sechs Wochen steht was völlig unrealistisch erscheint, wenn man sich die Horrorgeschichten von Einbürgerungsinteressierten anhört. Warum ist das so? Es sind doch die gleichen Mitarbeiter und die Voraussetzungen sind jetzt auch nicht wirklich anders. Muss man hier auch mit potentiell Jahren rechnen?

Titel: Re: Bearbeitungsdauer: Daueraufenthalt - EU
Beitrag von ninnschen am 09.02.2022 um 07:50:54
In den meisten Fällen sind es eben in den meisten Fällen nicht dieselben Mitarbeiter*innen. Oftmals sind Einbürgerung und Ausländerbehörde getrennt. Wenn die Ausländerbehörde mehr Mitarbeitende für Entscheidungen hat, als die Einbürgerungsbehörde, dann kann dort eine Antragsbearbeitung eben schneller laufen. Darüber hinaus sind auch die Voraussetzungen nicht 1 zu 1 gleich. Das mag so erscheinen, aber grade im Einbürgerungsbereich gibt ja viele Ausnahmen, bei der Dauer des Aufenthaltes z.B., sodass da ein größerer Prüfungsaufwand besteht, wo hingehen bei einem Daueraufenthalt EU, ähnlich wie bei einer Niederlassungserlaubnis, die Voraussetzungen so runtergeprüft werden können - vor allem wenn es "Regel"-Fälle sind und dann schon schneller ja oder nein gesagt werden kann.

Titel: Re: Bearbeitungsdauer: Daueraufenthalt - EU
Beitrag von Fayuk am 09.02.2022 um 14:10:37
Danke für die Antwort! Habe eben mal geschaut und ist alles komisch organisiert hier. Die Stadt gibt an EBH und ABH getrennt zu haben, obwohl die Adresse für beides die gleiche ist und für die Region gibt es nur eine ABH. Gehe mal aber stark davon aus das auch die nochmal aufgeteilt sind in "Teams", obwohl ich aktuell mit der gleichen Mitarbeiterin spreche wie damals für die Einbürgerung (hatte mich dagegen entschieden, weil ich jetzt einfach auf die Mehrstaatigkeit warte, die die Ampel-Regierung versprochen hat). Mal schauen

Titel: Re: Bearbeitungsdauer: Daueraufenthalt - EU
Beitrag von SimonB am 09.02.2022 um 15:17:18

Fayuk schrieb am 08.02.2022 um 19:21:28:
weil bei vielen ABH vier bis sechs Wochen steht 
Das ist eine pauschale und alte Aussage, die man einfach noch nicht aus dem Webseiten entfernt hat.
Auf mündliche Nachfrage kommt auch häufig diese Aussage. Dann dauert es für alle möglichen Angelegenheiten trotzdem sehr viel länger als nur 2 Monate.

Bis wann ist der derzeitige AT noch gültig?


Fayuk schrieb am 09.02.2022 um 14:10:37:
weil ich jetzt einfach auf die Mehrstaatigkeit warte, die die Ampel-Regierung versprochen hat
Hat sie denn versprochen, bis wann sie das gesetzlich geregelt haben will?
Nichts gegen deinen Optimismus, aber da würde ich zumindest  1 Legislatur annehmen und deshalb jetzt den DA beantragen.



Titel: Re: Bearbeitungsdauer: Daueraufenthalt - EU
Beitrag von Fayuk am 09.02.2022 um 18:32:00

SimonB schrieb am 09.02.2022 um 15:17:18:
Hat sie denn versprochen, bis wann sie das gesetzlich geregelt haben will?
Nichts gegen deinen Optimismus, aber da würde ich zumindest1 Legislatur annehmen und deshalb jetzt den DA beantragen.


Meinte damit das ich mich damals gegen die Einbürgerung entschieden hatte, weil die das angekündigt haben. Beantrage daher jetzt den DA.

Einbürgerung + Ausbürgerung würden sich extrem lange ziehen, deswegen macht es keinen Sinn den jetzt zu beantragen, wenn bis dato vlt. die Ampel ihr Versprechen umsetzt. Die Integrationsbeaufragte hatte da vor zwei Wochen drüber geredet, ist also nicht in Vergessenheit geraten.

Titel: Re: Bearbeitungsdauer: Daueraufenthalt - EU
Beitrag von SimonB am 09.02.2022 um 20:08:06

Fayuk schrieb am 09.02.2022 um 18:32:00:
weil die das angekündigt haben.

Ja, ich hatte das so verstanden.
Du willst also dann, wenn dieses Gesetzesvorhaben in Kraft tritt und auch so wird wie mal "versprochen", den Einbürgerungsantrag stellen, ja?
Ich schätze, dann hat sich die Personalstärke in den ABH/EBH nicht erhöht, aber viel mehr Einbürgerungswillige als jetzt stellen Anträge. Auch ohne diese (neue) Mehrstaatigkeit darf man ab nächstem Jahr mit einer erhöhten Antragszahl rechnen.
Was hast du dann gewonnen?

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